Öffentliche Bekanntmachungen

Öffentliche Bekanntmachung - Erlass von Satzungen


Die Gemeindevertretung der Gemeinde Fuldabrück hat in ihrer Sitzung am 26.02.2026 folgende Änderungssatzungen beschlossen:

  • 5. Änderungssatzung zur Wasserversorgungssatzung (WVS)
  • 3. Änderungssatzung zur Entwässerungssatzung (EWS)

Die öffentliche Bekanntmachung ist mit dem Ablauf des Einstellungsdatums am 05.03.2026 auf dieser Internetseite vollendet.

Gemeinde Fuldabrück
Der Gemeindevorstand


gez. Andreas Damm
Bürgermeister


Öffentliche Sitzung des Haupt - und Finanzausschusses am 19.02.2026


Amtliche Bekanntmachung

Gemeinde Fuldabrück 
Der Vorsitzende des Haupt - und Finanzausschusses 
XII/31

Gemäß § 62 Abs. 5 i.V.m. § 58 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) gebe ich bekannt, dass am

Donnerstag, den 19.02.2026, 18:00 Uhr 
Sitzungsraum im Dachgeschoss, Rathaus Fuldabrück, 
Am Rathaus 2, 34277 Fuldabrück

eine öffentliche Sitzung des Haupt - und Finanzausschusses stattfindet.

Tagesordnung

1.Interkommunale Zusammenarbeit mit dem Landkreis Kassel Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zur Unterbringung obdachlos gewordener Personen(VL-71/2025)
2.Überplanmäßiger Aufwand für das Budget GUV1120 Abfallentsorgung(VL-2/2026)
3.Beratung und Beschlussfassung über den Jahresabschluss 2022 und Entlastung des Gemeindevorstandes(VL-4/2026)
4.Antrag der SPD-Fraktion vom 02.02.2026 Ermitteln und Nutzen von Einsparmöglichkeiten für zukünftige Haushalte(1/2026)
5.Anfragen / Mitteilungen 

gez.

Hartmut Meyer 
Ausschussvorsitzender


Öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Fuldabrück am 26.02.2026


Amtliche Bekanntmachung

Gemeinde Fuldabrück 
Der Vorsitzende der Gemeindevertretung der Gemeinde Fuldabrück 
XII/37

Gemäß § 58 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) gebe ich bekannt, dass am

Donnerstag, den 26.02.2026, 20:00 Uhr 
Sitzungsraum im Dachgeschoss, Rathaus Fuldabrück, 
Am Rathaus 2, 34277 Fuldabrück

eine öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Fuldabrück stattfindet.

Tagesordnung 
 

1.Unterrichtung der Gemeindevertretung durch den Gemeindevorstand gemäß § 50 Abs. 2 HGO 
2.Fragestunde 
3.5. Änderungssatzung zur Wasserversorgungssatzung (WVS)(VL-61/2025)
4.3. Änderungssatzung zur Entwässerungssatzung (EWS)(VL-62/2025)
5.Erlass der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2026, Investitionsprogramm sowie Ergebnis- und Finanzplanung für den Planungszeitraum 2025 - 2029(VL-59/2025)
6.Interkommunale Zusammenarbeit mit dem Landkreis Kassel Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zur Unterbringung obdachlos gewordener Personen(VL-71/2025)
7.Überplanmäßiger Aufwand für das Budget GUV1120 Abfallentsorgung(VL-2/2026)
8.Beratung und Beschlussfassung über den Jahresabschluss 2022 und Entlastung des Gemeindevorstandes(VL-4/2026)
9.Antrag der SPD-Fraktion vom 02.02.2026 Ermitteln und Nutzen von Einsparmöglichkeiten für zukünftige Haushalte(1/2026)

gez.

Ingo Landwer 
Vorsitzender der Gemeindevertretung



Öffentliche Bekanntmachung der Wahlvorschläge zur Gemeindevertretung 2026


Der Gemeindewahlausschuss hat in seiner Sitzung am 16.01.2026 die, in der unten verlinkten PDF, Wahlvorschläge für die Wahl zur Gemeindevertretung der Gemeinde Fuldabrück am 15.03.2026 zugelassen, die hiermit öffentlich bekannt gemacht werden.


Fuldabrück, 23.01.2026


Livia Uebe
stv. Gemeindewahlleiterin der Gemeinde Fuldabrück

Hinweis: Die abgedruckten Berufe oder Stand wurden mit den Wahlvorschlägen eingereicht und von der Gemeindewahlleitung übernommen.


Öffentliche Bekanntmachung des Gemeindewahlleiters


Gemäß § 3 Abs. 3 der Hess. Kommunalwahlordnung (KWO) gebe ich bekannt, dass am

Freitag, 16.01.2026, 12:00 Uhr, 
Rathaus Fuldabrück, 
Sitzungsraum Dachgeschoss 
Am Rathaus 2, 34277 Fuldabrück,

eine öffentliche Sitzung des Wahlausschusses der Gemeinde Fuldabrück zur Kommunalwahl am 15.03.2026 stattfindet.

 

Tagesordnung

1. Entscheidung über die Zulassung der Wahlvorschläge

 

gez. 
Oliver Brandenstein 
Wahlleiter


Erlass einer Satzung – Hebesatzsatzung


Öffentliche Bekanntmachung
Erlass einer Satzung – Hebesatzsatzung

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Fuldabrück hat in ihrer Sitzung am 13.11.2025 die Hebesatzsatzung beschlossen.

Die öffentliche Bekanntmachung ist mit dem Ablauf des Einstellungsdatums am 12.12.2025 auf dieser Internetseite vollendet.

Gemeinde Fuldabrück
Der Gemeindevorstand

gez.
Andreas Damm
Bürgermeister


Öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Fuldabrück am 11.12.2025


Fuldabrück, 28. 1 1.2025


Amtliche Bekanntmachung 

Gemeinde Fuldabrück 
Der Vorsitzende der Gemeindevertretung der Gemeinde Fuldabrück 
XII/36 

Gemäß § 58 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) gebe ich bekannt, dass am 

Donnerstag, den 11.12.2025, 19:30 Uhr 
Sitzungsraum im Dachgeschoss, Rathaus Fuldabrück, 
Am Rathaus 2, 34277 Fuldabrück 

eine öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Fuldabrück stattfindet.


Tagesordnung

1.Unterrichtung der Gemeindevertretung durch den 
Gemeindevorstand gemäß § 50 Abs. 2 HGO
 
2.Fragestunde 
3.5. Anderungssatzung zur Wasserversorgungssatzung (WVS)(VL-61/2025)
4.3. Änderungssatzung zur Entwässerungssatzung (EWS)(VL-62/2025)
5.Erlass der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2026, 
Investitionsprogramm sowie Ergebnis- und Finanzplanung für den 
Planungszeitraum 2025 - 2029
(VL-59/2025)
6.Antrag der SPD-Fraktion vom 17.1 1 .2025 
Maßnahmenplan “Konsequente Digitalisierung in der 
Gemeindeverwaltung zur Verbesserung aller Prozesse im Bürgerund 
Unternehmensservice“
(5/2025)
7.Antrag der SPD-Fraktion vom 17.11.2025 
LKW-Parken in der Kasseler Straße
(6/2025)
8.Antrag der SPD-Fraktion vom 17.11.2025 
Maßnahmenplan “Fuldabrück wird sicherer“
(7/2025)



gez. 

Hartmut Meyer 
1. stellv. Vorsitzender der Gemeindevertretung


Öffentliche Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 04.12.2025


Fuldabrück, 28.11.2025


Amtliche Bekanntmachung 

Gemeinde Fuldabrück 
Der Vorsitzende des Haupt - und Finanzausschusses 
XII/30 

Gemäß § 62 Abs. 5 iV.m. § 58 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) gebe ich 
bekannt, dass am 

Donnerstag, den 04.12.2025, 19:00 Uhr 
Sitzungsraum im Dachgeschoss, Rathaus Fuldabrück, 
Am Rathaus 2, 34277 Fuldabrück 

eine öffentliche Sitzung des Haupt - und Finanzausschusses stattfindet. 
 

Tagesordnung

1.Antrag der SPD-Fraktion vom 17.11.2025 
Mafinahmenpian “Konsequente Digitalisierung in der 
Gemeindeverwaltung zur Verbesserung aller Prozesse im Bürgerund 
Unternehmensservice
(5/2025)
2. Antrag der SPD-Fraktion vom 17.11.2025 
LKW-Parken in der Kasseler Straße
(6/2025)
3.Antrag der SPD-Fraktion vom 17.11.2025 
Maßnahmenplan “Fuldabrück wird sicherer“
(7/2025)
4.Anzeigepflicht gem. § 26 a Hess. Gemeindeordnung(VL-66/2025)
5.2. Bericht über den Haushaltsvollzug 2025 gemäß § 28 GemHVO(MI-27/2025)
6.5. Änderungssatzung zur Wasserversorgungssatzung (VWS)(VL-61/2025)
7.3. Änderungssatzung zur Entwässerungssatzung (EWS)(VL-62/2025)
8.Erlass der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2026, 
Investitionsprogramm sowie Ergebnis- und Finanzplanung für den 
Planungszeitraum 2025 - 2029
(VL-59/2025)
9.Anfragen / Mitteilungen 



gez. 

Hartmut Meyer 
Aussch ussvorsitzender


Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bau, Planung, Umwelt und Energie am 04.12.2025


Fuldabrück, 28. 1 12025


Amtliche Bekanntmachung 

Gemeinde Fuldabrück 
Der Vorsitzende des Ausschusses für Bau, Planung, Umwelt und 
Energie 
XII/28 

Gemäß § 62 Abs. 5 iV.m. § 58 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) gebe ich 
bekannt, dass am 

Donnerstag, den 04.12.2025, 18:30 Uhr 
Sitzungsraum im Dachgeschoss, Rathaus Fuldabrück, 
Am Rathaus 2, 34277 Fuldabrück 

eine öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bau, Planung, Umwelt und Energie 
stattfindet.

Tagesordnung

1.Antrag der SPD-Fraktion vom 17.11.2025 
Maßnahmenplan “Fuldabrück wird sicherer“
(7/2025)
2.Erlass der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2026, 
Investitionsprogramm sowie Ergebnis- und Finanzplanung für den 
Plan ungszeitraum 2025 - 2029
(VL-59/2025)
3.Anfragen / Mitteilungen 



gez.

Thies Kessler 
Ausschussvorsitzender


Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Soziales, Jugend und Sport am 04.12.2025


Fuldabrück, 28.11.2025

Amtliche Bekanntmachung 

Gemeinde Fuldabrück 
Der Vorsitzende des Ausschusses für Soziales, Jugend und Sport 
XII/18 

Gemäß § 62 Abs. 5 LV.m. § 58 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) gebe ich 
bekannt, dass am 

Donnerstag, den 04.12.2025, 18:00 Uhr 
Sitzungsraum im Dachgeschoss, Rathaus Fuldabrück, 
Am Rathaus 2, 34277 Fuldabrück 

eine öffentliche Sitzung des Ausschusses für Soziales, Jugend und Sport stattfindet.


Tagesordnung

1.Wahl der oder des Vorsitzenden des Ausschusses für Soziales, Jugend und Sport(lV-112025)
2.Erlass der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2026, Investitionsprogramm sowie Ergebnis- und Finanzplanung für den 
Planungszeitraum 2025 - 2029
(VL-5912025)
3.Anfragen / Mitteilungen 


  
gez. 

Anna-Maria Schölch 
stellv. Ausschussvorsitzende


BEBAUUNGSPLAN NR. 8 "Westlich der B83", 5. Änderung


Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses gemäß § 10 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) 
Die Gemeindevertretung hat in ihrer Sitzung am 13.11.2025 die 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 8 „Westlich der B83“ gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. 
Der Satzungsbeschluss wird nach § 10 Abs. 3 BauGB hiermit ortsüblich bekannt gemacht.

Mit dieser Bekanntmachung tritt die 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 8 „Westlich der B83“ gemäß § 10 Abs. 3 Baugesetzbuch (in der Fassung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt durch Artikel 5 des Gesetzes vom 12. August 2025 (BGBl. 2025 I Nr. 189) geändert) i. V. m. § 7 Abs. 5 der Hauptsatzung der Gemeinde Fuldabrück in Kraft.

Das ca. 7.815 m2 große Plangebiet umfasst das in der Gemarkung Bergshausen liegende Flurstück Nr. 31/24 der Flur 17 und wird im Nord-Osten von der L 3460 und im Süd-Westen von der Flughafenstraße (K 14) begrenzt. Das Grundstück ist Teil von ausgewiesenen Gewerbegebietsflächen entlang der Landesstraße.  
Der Nord-Westen sowie der nördliche und südliche Randbereich des Plangebiets sind vor allem durch Laubgehölze stark bewachsen. Die restlichen Flächen werden derzeitig von der TI-Automotive GmbH als Mitarbeiterparkplatz sowie als temporäre Lagerflächen genutzt. Im Süd-Osten schließen auf den Flurstücken Nr. 33/1 und 32 direkt die Umfahrungsflächen der Stellplatzanlage sowie das weitere Firmengelände mit Werkshalle etc. an.

Die Abgrenzung der 5. Änderung des Bebauungsplanes ist aus der nachfolgenden Karte ersichtlich.

Abb. 1: Geltungsbereich Bebauungsplan Nr. 8 "Westlich der B83", 5. Änd. (ohne Maßstab)

Abb. 1: Geltungsbereich Bebauungsplan Nr. 8 "Westlich der B83", 5. Änd. (ohne Maßstab)

Die 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 8 „Westlich der B83“ wird gemäß § 10 Abs. 3 BauGB mit Begründung am Tag nach Vollendung der Bekanntmachung bei der Gemeinde Fuldabrück im Rathaus, 2. OG, Zimmer 201, Am Rathaus 2, 34277 Fuldabrück-Dörnhagen, bereitgehalten und kann während der allgemeinen Dienststunden

Montag, Dienstag08:00 Uhr - 16:00 Uhr
Mittwoch, Freitag08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Donnerstag08:00 Uhr - 18:00 Uhr

(sofern auf die genannten Tage kein gesetzlicher Feiertag fällt)

sowie außerhalb der Sprechzeiten nach Vereinbarung, von jeder Person eingesehen werden. Auf Verlangen wird über den Inhalt der 5. Änderung des Bebauungsplanes Auskunft gegeben. Zusätzlich kann der Bebauungsplan auf der Homepage der Gemeinde (https://www.fuldabrueck.de/oeffentliche-bekanntmachung/2025-11-26-bebauungsplan-nr-8-westlich-der-b83-5-aenderung) eingesehen werden.

Hinweise:

Gemäß § 215 Abs. 1 BauGB werden unbeachtlich

  1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Ver-fahrens- und Formvorschriften,

  2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes und

  3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorganges, 

wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung der Satzung schriftlich gegenüber der Gemeinde unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind. Dies gilt entsprechend, wenn Fehler nach § 214 Absatz 2a BauGB beachtlich sind. 
Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 und Abs. 4 des Baugesetzbuches über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für Eingriffe in eine bisher zulässige Nutzung durch diesen Bebauungsplan und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen. Danach erlöschen Entschädigungsansprüche für nach §§ 39 bis 42 BauGB eingetretene Vermögensnachteile, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruches herbeigeführt wird.


Fuldabrück, den 26.11.2025

Gemeinde Fuldabrück 
Der Gemeindevorstand 
    

gez.  
Andreas Damm 
Bürgermeister


Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen


Öffentliche Bekanntmachung

Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen
für die allgemeinen Kommunalwahlen am 15. März 2026

Hiermit fordere ich gemäß § 22 der Kommunalwahlordnung (KWO) zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die am 


15. März 2026
stattfindende Wahl zur Gemeindevertretung der Gemeinde Fuldabrück


auf.

Die vom Hessischen Statistischen Landesamt festgestellte maßgebliche Einwohnerzahl im Sinne des § 148 Abs. 1 Hessischer Gemeindeordnung (HGO) beträgt für die Gemeinde Fuldabrück 8.522 Einwohner. Es sind insgesamt 23 Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertreter zu wählen.

Die Wahl erfolgt aufgrund von Wahlvorschlägen, die den gesetzlichen Erfordernissen der §§ 10 bis 13 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes (KWG) und des § 23 der Kommunalwahlordnung (KWO) entsprechen müssen. Wahlvorschläge können von den Parteien im Sinne des Artikels 21 des Grundgesetzes und von Wählergruppen eingereicht werden. Eine Partei oder Wählergruppe kann in jedem Wahlkreis nur einen Wahlvorschlag einreichen.

Die Verbindung von Wahlvorschlägen mehrerer Parteien oder Wählergruppen ist unzulässig.

Der Wahlvorschlag muss den Namen der Partei oder Wählergruppe und, sofern sie eine Kurzbezeichnung verwendet, auch diese tragen. Der Name und die Kurzbezeichnung müssen sich von den Namen und Kurzbezeichnungen bereits bestehender Parteien und Wählergruppen deutlich unterscheiden.

Der Wahlvorschlag darf beliebig viele Bewerber enthalten Die Bewerberinnen und Bewerber sind in erkennbarer Reihenfolge unter Angabe des Familiennamens, Rufnamens, Tages der Geburt, Geburtsorts, Berufs oder Stands und der Anschrift (Hauptwohnung) aufzuführen.

Ist für eine Bewerberin oder einen Bewerber ein Doktorgrad und/oder ein Ordens- oder Künstlername im Pass-, Personalausweis- oder Melderegister eingetragen, kann dieser ebenfalls angegeben werden. Diese Angabe wird dann auch auf den Stimmzettel aufgenommen, §16 Abs. 2 Satz 3 KWG.

Ist für eine Bewerberin oder einen Bewerber bis zum Ablauf der Frist für die Einreichung der Wahlvorschläge (5. Januar 2026) nach, dass im Melderegister eine Auskunftssperre nach § 51 Abs. 1 des Bundesmeldegesetzes eingetragen ist, so wird in den amtlichen Bekanntmachungen und auf dem Stimmzettel nur der Ort der sogenannten Erreichbarkeitsanschrift angegeben. Die Angabe eines Postfachs genügt nicht.

Eine Bewerberin oder ein Bewerber darf für eine Wahl nur auf einem Wahlvorschlag benannt werden. Als Bewerberin oder Bewerber kann nur vorgeschlagen werden, wer die Zustimmung dazu schriftlich erteilt hat; die Zustimmung ist unwiderruflich.

Neben Deutschen im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetzes (GG) sind auch die hier lebenden Staatsangehörigen der übrigen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union, die nichtdeutschen Unionsbürgerinnen und Unionsbürger, unter den gleichen Voraussetzungen wie Deutsche wählbar: Sie müssen am Wahltag das achtzehnte Lebensjahr vollendet haben, seit mindestens drei Monaten in der Gemeinde Fuldabrück ihren Wohnsitz oder dauernden Aufenthalt haben und dürfen nicht von der Wählbarkeit ausgeschlossen sein.

Der Wahlvorschlag muss von der Vertrauensperson und der stellvertretenden Vertrauensperson persönlich und handschriftlich unterzeichnet sein. Sie werden von der Versammlung benannt, die den Wahlvorschlag aufstellt.

Die Vertrauensperson oder die stellvertretende Vertrauensperson kann durch schriftliche Erklärung des für den Wahlkreis zuständigen Parteiorgans oder der Vertretungsberechtigten der Wählergruppe abberufen und durch eine andere ersetzt werden, die als Ersatzperson von einer Mitglieder- oder Vertreterversammlung benannt wurde. Nur die Vertrauensperson und die stellvertretende Vertrauensperson ist, jede für sich, berechtigt, verbindliche Erklärungen zum Wahlvorschlag abzugeben und entgegenzunehmen.

Die Wahlvorschläge von Parteien oder Wählergruppen, die während der vor dem Wahltag laufenden Wahlzeit nicht ununterbrochen mit mindestens einem Abgeordneten oder Vertreter in der Gemeindevertretung der Gemeinde Fuldabrück oder im Hessischen Landtag oder aufgrund eines Wahlvorschlags aus dem Lande im Bundestag vertreten waren, müssen außerdem von mindestens zweimal so vielen Wahlberechtigten persönlich und handschriftlich unterzeichnet sein, wie Mitglieder zu wählen sind (§ 11 Abs. 4 KWG).

Für die Wahl zur Gemeindevertretung der Gemeinde Fuldabrück werden hierfür 46 Unterschriften von Wahlberechtigten benötigt. Die Unterschriften sind auf Formblättern, die von dem Gemeindewahlleiter kostenfrei ausgegeben werden, zu leisten (§23 Abs. 2 KWO).

Bei der Anforderung der Formblätter ist der Name der Partei oder Wählergruppe und, sofern sie eine Kurzbezeichnung verwendet, auch diese anzugeben. Der Träger des Wahlvorschlags hat ferner die Aufstellung der Bewerberinnen und Bewerber in einer Mitglieder- oder Vertreterversammlung nach § 12 KWG zu bestätigen. Unterstützungsunterschriften dürfen erst nach Aufstellung des Wahlvorschlags gesammelt werden; vorher geleistete Unterschriften sind ungültig.

Jede wahlberechtigte Person kann nur einen Wahlvorschlag unterzeichnen. Die Wahlberechtigung der unterzeichnenden Person muss im Zeitpunkt der Unterzeichung gegeben sein und ist bei Einreichung des Wahlvorschlags nachzuweisen. Hat eine wahlberechtigte Person mehrere Wahlvorschläge für eine Wahl unterzeichnet, so ist die Unterschrift auf allen weiteren Wahlvorschlägen für diese Wahl ungültig.

Wahlberechtigt sind Deutsche im Sinne des Art. 116 Abs. 1 GG oder Staatsangehörige eines der übrigen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union mit Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland, die das achtzehnte Lebensjahr vollendet haben und seit mindestens sechs Wochen in der Gemeinde Fuldabrück ihren Wohnsitz oder dauernden Aufenthalt haben.

Bei Inhabern von Haupt- und Nebenwohnungen im Sinne des Melderechts gilt der Ort der Hauptwohnung als Wohnsitz.

Die Bewerberinnen und Bewerber für die Wahlvorschläge werden in geheimer Abstimmung in einer Versammlung der Mitglieder der Partei oder Wählergruppe in der Gemeinde Fuldabrück oder in einer Versammlung der von den Mitgliedern der Partei oder Wählergruppe in der Gemeinde Fuldabrück aus ihrer Mitte gewählten Vertreterinnen und Vertreter (Vertreterversammlung) aufgestellt und ihre Reihenfolge im Wahlvorschlag festgelegt. Bei der Aufstellung sollen nach Möglichkeit Frauen und Männer gleichermaßen berücksichtigt werden. Mit der Wahl der Vertreter für die Vertreterversammlung darf nicht früher als 18 Monate und mit der Aufstellung der Bewerber für die Wahlvorschläge darf nicht früher als 15 Monate vor Ablauf der Wahlzeit begonnen werden; dies gilt nicht, wenn die Wiederholung der Wahl im ganzen Wahlkreis angeordnet wurde. Vorschlagsberechtigt ist auch jeder Teilnehmer/jede Teilnehmerin der Versammlung; den Bewerbern und Bewerberinnen ist Gelegenheit zu geben, sich und ihr Programm der Versammlung in angemessener Zeit vorzu-stellen. Eine Wahl mit verdeckten Stimmzetteln gilt als geheime Abstimmung.

Das Nähere über die Wahl der Vertreterinnen und Vertreter für die Vertreterversammlung, über die Einberufung und Beschlussfähigkeit der Mitglieder- oder Vertreterversammlung sowie über das gesetzlich nicht geregelte Verfahren für die Aufstellung von Wahlvorschlägen und für die Benennung der Vertrauenspersonen regeln die Parteien und Wählergruppen.

Über den Verlauf der Versammlung ist eine Niederschrift aufzunehmen. Die Niederschrift muss Angaben über Ort und Zeit der Versammlung, die Form der Einladung und die Zahl der erschie-nenen Mitglieder oder Vertreter, die Ergebnisse der Abstimmungen sowie über die Vertrauens-personen und die jeweilige Ersatzperson nach § 11 Abs. 3 Satz 4 KWG enthalten.

Die Niederschrift ist von der Versammlungsleiterin oder dem Versammlungsleiter, dem Schriftführerin oder dem Schriftführer und zwei weiteren Mitgliedern oder Vertretern zu unterzeichnen; sie haben dabei gegenüber der Wahlleiterin oder dem Wahlleiter an Eides statt zu versichern, dass die Wahl der Bewerberinnen und Bewerber in geheimer Abstimmung erfolgt ist und die Anforderungen, dass jede Teilnehmerin und jeder Teilnehmer der Veranstaltung vorschlagsberechtigt war und den Bewerberinnen und Bewerbern Gelegenheit gegeben worden ist, sich und ihr Programm der Versammlung in angemessener Zeit vorzustellen, beachtet worden ist.

Die Wahlleiterin oder der Wahlleiter ist zur Abnahme einer solchen Versicherung an Eides statt zuständig; er gilt als Behörde im Sinne des § 156 des Strafgesetzbuches.

Es wird darauf hingewiesen, dass die Vertretungskörperschaft keinen Beschluss nach § 16 Abs. 2 Satz 4 KWG gefasst hat.

Der Wahlvorschlag und die entsprechenden Anlagen sollen nach Vordruckmustern eingereicht werden. Diese können bei der Gemeindewahlleitung, wahlleiter@fuldabrueck.de oder Am Rathaus 2, 34277 Fuldabrück angefordert werden.

Vordrucke können außerdem, mit Ausnahme des Formblattes für die Unterstützungsunterschriften mit Bescheinigung des Wahlrechts, unter www.wahlen.hessen.de unter dem Stichwort Kommunalwahlen 2026 kostenlos abgerufen werden.

Die Wahlvorschläge sind spätestens am 5. Januar 2026, 18.00 Uhr,
schriftlich bei dem
Gemeindewahlleiter der Gemeinde Fuldabrück, Am Rathaus 2, 34277 Fuldabrück,
einzureichen.

Die Einreichungsfrist ist eine gesetzliche Ausschlussfrist, das heißt eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand ist nicht vorgesehen.

Mit den Wahlvorschlägen sind im Sinne des § 23 Abs. 3 KWO einzureichen:

  • Schriftliche Erklärung (Zustimmungserklärung) der vorgeschlagenen Bewerberinnen und Bewerber nach einem Vordruckmuster, dass sie ihrer Aufstellung zustimmen und ihnen die Modalitäten des Erwerbs der Rechtsstellung eines Vertreters nach § 23 KWG bekannt sind; die Erklärung muss Angaben darüber enthalten, ob die Bewerberin und der Bewerber nach den Bestimmungen über die Unvereinbarkeit von Amt und Mandat an der Mitgliedschaft in der Vertretungskörperschaft gehindert ist, sowie eine Verpflich-tung der Bewerberin und des Bewerbers, später eintretende Hinderungsgründe dem Wahlleiter mitzuteilen,
  • eine Bescheinigung des Gemeindevorstands, dass die vorgeschlagenen Bewerberinnen und Bewerber die Voraussetzungen der Wählbarkeit erfüllen (Bescheinigung der Wählbarkeit),
  • eine Ausfertigung der Niederschrift über die Beschlussfassung der Mitglieder- oder Vertreterversammlung, in der die Bewerberinnen und Bewerber aufgestellt worden sind, mit den nach § 12 Abs. 3 KWG vorgeschriebenen Angaben und Versicherungen an Eides statt,
  • die erforderliche Zahl von Unterstützungsunterschriften nebst Bescheinigungen des Wahlrechts der Unterzeichner durch den Gemeindevorstand, sofern der Wahlvorschlag Unterstützungsunterschriften benötigt.

Ein Wahlvorschlag kann bis zur Zulassung am - 16. Januar 2026 - durch gemeinsame schriftliche Erklärung der Vertrauensperson und der stellvertretenden Vertrauensperson ganz oder teilweise zurückgenommen werden. Nach der Zulassung können Wahlvorschläge nicht mehr geändert oder zurückgenommen werden.

Es empfiehlt sich, die Wahlvorschläge mit allen erforderlichen Anlagen nach Möglichkeit so frühzeitig vor dem 5. Januar 2026 einzureichen, dass etwaige Mängel, die die Gültigkeit der Wahlvorschläge berühren, noch rechtzeitig behoben werden können.


Fuldabrück, 21.11.2025


gez.
Oliver Brandenstein
Gemeindewahlleiter
der Gemeinde Fuldabrück

 


Wir bitten um Beachtung:
Das Rathaus ist vom 24.12.2025 bis 04.01.2026 geschlossen. Für dringende Wahlangelegenheiten werden folgende Öffnungszeiten festgesetzt:
29.12. von 9.00 bis 12.00 Uhr 
30.12. von 9.00 bis 14.00 Uhr
02.01. von 9.00 bis 12.00 Uhr
Am 24. und 27.12. erreichen Sie das Wahlamt von 9.00 bis 12.00 Uhr unter der Telefonnr. 05665 / 94 63-15
Am 31.12. und 03.01. erreichen Sie das Wahlamt von 9.00 bis 12.00 Uhr unter der Telefonnr. 05665 / 94 63-40
 


Öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Fuldabrück am 13.11.2025


Amtliche Bekanntmachung

Gemeinde Fuldabrück 
Der Vorsitzende der Gemeindevertretung der Gemeinde Fuldabrück 
XII/35

Gemäß § 58 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) gebe ich bekannt, dass am

Donnerstag, den 13.11.2025, 20:00 Uhr 
Sitzungsraum im Dachgeschoss, Rathaus Fuldabrück, Am Rathaus 2, 34277 
Fuldabrück

eine öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Fuldabrück stattfindet.

 

Tagesordnung

1.Unterrichtung der Gemeindevertretung durch den Gemeindevorstand gemäß § 50 Abs. 2 HGO 
2.Fragestunde 
3.Bedarfs- und Entwicklungsplanung für den Brandschutz und die Allgemeine Hilfe der Gemeinde Fuldabrück für den Zeitraum 2025 bis 2035(VL-47/2025)
4.

Bebauungsplan Nr. 8 “Westlich der B83“, 5. Änderung, Ortsteil Bergshausen

Entscheidung über die von den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB sowie über die von der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB vorgebrachten Anregungen und Hinweise 
Beratung und Beschlussfassung über den Bebauungsplan Nr. 8 “Westlich der B83“, 5. Änderung gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung

(VL-48/2025)
5.Erlass einer Hebesatzsatzung für das Haushaltsjahr 2026 (VL-55/2025)
6.Vorlage des Entwurfs der Haushaltssatzung mit Haushaltsplan für das Jahr 2026, der Ergebnis- und Finanzplanung sowie des lnvestitionsprogramms für den Plan ungszeitraum 2025 - 2029(VL-58/2025)

gez.

Hartmut Meyer 
1. stellv. Vorsitzender der Gemeindevertretung


Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bau, Planung, Umwelt und Energie am 06.11.2025


Amtliche Bekanntmachung

Gemeinde Fuldabrück 
Der Vorsitzende des Ausschusses für Bau, Planung, Umwelt und 
Energie 
XlI/27

Gemäß § 62 Abs. 5 i.V.m. § 58 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) gebe ich 
bekannt, dass am

Donnerstag, den 06.11.2025, 18:45 Uhr 
Sitzungsraum im Dachgeschoss, Rathaus Fuldabrück, 
Am Rathaus 2, 34277 Fuldabrück

eine öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bau, Planung, Umwelt und Energie 
stattfindet.

Tagesordnung

1.

Bebauungsplan Nr. 8 “Westlich der B83“, 5. Änderung, Ortsteil  Bergshausen

Entscheidung über die von den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB sowie über die von der  Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB vorgebrachten Anregungen und Hinweise 
Beratung und Beschlussfassung über den Bebauungsplan Nr. 8 “Westlich der B83“, 5. Änderung gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung

(VL-48/2025)
2.Anfragen / Mitteilungen 

gez. 
Thies Kessler 
Aussch ussvorsitzender


Öffentliche Sitzung des Haupt - und Finanzausschusses am 06.11.2025


Amtliche Bekanntmachung

Gemeinde Fuldabrück 
Der Vorsitzende des Haupt - und Finanzausschusses 
XII/29

Gemäß § 62 Abs. 5 i.V.m. § 58 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) gebe ich 
bekannt, dass am

Donnerstag, den 06.11.2025, 18:00 Uhr 
Sitzungsraum im Dachgeschoss, Rathaus Fuldabrück, 
Am Rathaus 2, 34277 Fuldabrück

eine öffentliche Sitzung des Haupt - und Finanzausschusses stattfindet.

Tagesordnung 
 

1.Bedarfs- und Entwicklungsplan ung für den Brandschutz und die Allgemeine Hilfe der Gemeinde Fuldabrück für den Zeitraum 2025 bis 2035(VL-47/2025)
2.Erlass einer Hebesatzsatzung für das Haushaltsjahr 2026(VL-55/2025)
3.Anfragen / Mitteilungen 

gez.

Hartmut Meyer 
Ausschussvorsitzender


Öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung am 30.10.2025


Fuldabrück, 17.10.2025


Amtliche Bekanntmachung 

Gemeinde Fuldabrück 
Der Vorsitzende der Gemeindevertretung der Gemeinde Fuldabrück 
XII/34 

Gemäß § 58 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) gebe ich bekannt, dass am 

Donnerstag, den 30.10.2025, 19:30 Uhr 
Sitzungsraum im Dachgeschoss, Rathaus Fuldabrück, 
Am Rathaus 2, 34277 Fuldabrück 

eine öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Fuldabrück stattfindet.

 

Tagesordnung

1.Unterrichtung der Gemeindevertretung durch den 
Gemeindevorstand gemäß § 50 Abs. 2 HGO
 
2.Fragestunde 
3.Vorbereitung Ausschreibung ÖPNV Busverkehr Gemeinde  
FuIdabrück 
Abgabe einer verbindlichen Finanzierungszusage
(VL-4512025)


gez. 
Hartmut Meyer 
1. stellv. Vorsitzender der Gemeindevertretung


Öffentliche Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 23.10.2025


Fuldabrück, 17.10.2025


Amtliche Bekanntmachung 

Gemeinde Fuldabrück 
Der Vorsitzende des Haupt - und Finanzausschusses 
XII/28 

Gemäß § 62 Abs. 5 LV.m. § 58 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) gebe ich 
bekannt, dass am 

Donnerstag, den 23.10.2025, 18:00 Uhr 
Sitzungsraum im Dachgeschoss, Rathaus Fuldabrück, 
Am Rathaus 2, 34277 Fuldabrück 

eine öffentliche Sitzung des Haupt - und Finanzausschusses stattfindet.

1.Feststellung und Vorlage des Jahresabschlusses 2024 sowie Mitteilung der wesentlichen Ergebnisse des Abschlusses(Ml-1 1/2025)
2.Vorbereitung Ausschreibung ÖPNV Busverkehr Gemeinde Fuldabrück(VL-45/2025)
3.Anfragen / Mitteilungen 


gez. 
Hartmut Meyer 
Ausschussvorsitzender


Bekanntmachung über das Nachrücken einer Gemeindevertreterin


Gemäß § 34 Abs. 3 Satz 1 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes (KWG) stelle ich fest, dass der gewählte Gemeindevertreter

Herr Jan-Thorben Kessler (SPD),

durch Verzicht gemäß § 33 Abs. 1 Nr. 1 KWG seinen Sitz verloren hat und damit aus der Gemeindevertretung ausscheidet.

Als nächste noch nicht berufene Vertreterin vom Wahlvorschlag der Partei Sozialdemokratische Partei Deutschland (SPD) rückt

Frau Gabriele Voigt

nach. Sie hat mit der Feststellung des Wahlleiters die Rechtsstellung als Gemeindevertreterin erlangt.

Gegen diese Feststellungen des Wahlleiters kann jede wahlberechtigte Person des Wahlkreises binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach dieser Bekanntmachung Einspruch erheben. Der Einspruch der wahlberechtigten Person, die nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihn eins vom Hundert der Wahlberechtigten, mindestens jedoch fünf Wahlberechtigte, unterstützen.

Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei mir einzureichen und innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen; nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden, § 55 Abs. 1 Satz 2 KWO i.v.m. § 25 KWG.


gez.
Oliver Brandenstein
Gemeindewahlleiter


Die öffentliche Bekanntmachung ist mit dem Ablauf des Einstellungsdatums am 12. September 2025 auf dieser Internetseite vollendet.

Gemeinde Fuldabrück
Der Gemeindevorstand

gez.
Andreas Damm
Bürgermeister
 


Öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung am 18.09.2025


Fuldabrück, 05.09.2025


Amtliche Bekanntmachung 

Gemeinde Fuldabrück 
Der Vorsitzende der Gemeindevertretung der Gemeinde Fuldabrück 
XII/33 

Gemäß § 58 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) gebe ich bekannt, dass am 

Donnerstag, den 18.09.2025, 20:00 Uhr 
Sitzungsraum im Dachgeschoss, Rathaus Fuldabrück, 
Am Rathaus 2, 34277 Fuldabrück 

eine öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Fuldabrück stattfindet. 

 

Tagesordnung 
 

1.Unterrichtung der Gemeindevertretung durch den 
Gemeindevorstand gemäß § 50 Abs. 2 HGO
 
1.1Beteiligungsbericht 2024(Ml-9/2025)
1.2239. Vergleichende Prüfung “Vorbericht Haushaltsplan“  
Schlussbericht
(Ml-1 0/2025)
1.3Prüfantrag vom 03.07.2025 TOP 5  
Ausstattung der Grilihütte Dennhausen mit zweitem Sonnensegel
(Ml-12/2025)
1.4Beschluss zur schriftlichen Information zu Prüfanträgen vom  
03.07.2025 TOP 6: 
TOP 5 vom 16.11 .2023: Prüfung der Nutzung von Regenwasser 
von gemeindeeigenen Dachflächen
(Ml-1 3/2025)
1.5Beschluss zur schriftlichen Information zu Prüfanträgen vom 
03.07.2025 TOP 6: 
TOP 6 vom 16.11.2023: Prüfung von geeigneten baulichen 
Maßnahmen zur Hochwassersicherung am Rummelsbach
(Ml-14/2025)
1.6Beschluss zur schriftlichen Information zu Prüfanträgen vom  
03.07.2025 TOP 6: 
TOP 7 vom 16.11 .2023: Digitalisierung des Prozesses „Anmeldung 
eines Hundes zur Hundesteuer“
(Ml-1 5/2025)
1.7Beschluss zur schriftlichen Information zu Prüfanträgen vom  
03.07.2025 TOP 6: 
TOP 8 vom 16.11 .2023: Prüfung der Beleuchtung des Radweges in 
der Fuldaaue Bergshausen
(MI-16/2025)
1.8Beschluss zur schriftlichen Information zu Prüfanträgen vom 
03.07.2025 TOP 6: 
TOP 9 vom 16.11.2023: Ausstattung der Kinderspielplätze mit 
Gebrauchtspielboxen
(MI-17/2025)
1.9Beschluss zur schriftlichen Information zu Prüfanträgen vom  
03.07.2025 TOP 6: 
TOP 1 0 vom 1 6. 1 1 .2023: Erhöhung der Attraktivität der Fulda für 
Badegäste
(Ml-1 8/2025)
1.10Beschluss zur schriftlichen Information zu Prüfanträgen vom  
03.07.2025 TOP 6: 
TOP 1 1 vom 1 6. 1 1 .2024: Ausstattung der Gebäude der Kläranlage 
mit Photovoltaikanlagen
(Ml-1 9/2025)
1.11Beschluss zur schriftlichen Information zu Prüfanträgen vom  
03.07.2025 TOP 6: 
TOP 7 vom 28.1 1 .2024: Verbesserung Feldweg „Zum Grenzeberg“
(MI-20/2025)
1 .12Beschluss zur schriftlichen Information zu Prüfanträgen vom  
03.07.2025 TOP 6: 
TOP 8 vom 28.1 1 .2024: Prüfantrag Immobilienkauf Schmiedegasse
(MI-21/2025)
1.13Beschluss zur schriftlichen Information zu Prüfanträgen vom  
03.07.2025 TOP 6: 
TOP 9 vom 28.1 1 .2024: Instandsetzung Fußweg Fuldaaue 
Bergshausen
(Ml-22/2025)
2.Fragestunde 
3.Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 29.08.2025  
Öffnung der Toileffen auf den Fuldabrücker Friedhöfen
(4/2025)


gez. 

Ingo Landwer 
Vorsitzender der Gemeindevertretung