Öffentliche Bekanntmachungen

Bekanntmachung über das Nachrücken einer Gemeindevertreterin


Gemäß § 34 Abs. 3 Satz 1 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes (KWG) stelle ich fest, dass der gewählte Gemeindevertreter

Herr Jan-Thorben Kessler (SPD),

durch Verzicht gemäß § 33 Abs. 1 Nr. 1 KWG seinen Sitz verloren hat und damit aus der Gemeindevertretung ausscheidet.

Als nächste noch nicht berufene Vertreterin vom Wahlvorschlag der Partei Sozialdemokratische Partei Deutschland (SPD) rückt

Frau Gabriele Voigt

nach. Sie hat mit der Feststellung des Wahlleiters die Rechtsstellung als Gemeindevertreterin erlangt.

Gegen diese Feststellungen des Wahlleiters kann jede wahlberechtigte Person des Wahlkreises binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach dieser Bekanntmachung Einspruch erheben. Der Einspruch der wahlberechtigten Person, die nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihn eins vom Hundert der Wahlberechtigten, mindestens jedoch fünf Wahlberechtigte, unterstützen.

Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei mir einzureichen und innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen; nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden, § 55 Abs. 1 Satz 2 KWO i.v.m. § 25 KWG.


gez.
Oliver Brandenstein
Gemeindewahlleiter


Die öffentliche Bekanntmachung ist mit dem Ablauf des Einstellungsdatums am 12. September 2025 auf dieser Internetseite vollendet.

Gemeinde Fuldabrück
Der Gemeindevorstand

gez.
Andreas Damm
Bürgermeister
 


Öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung am 18.09.2025


Fuldabrück, 05.09.2025


Amtliche Bekanntmachung 

Gemeinde Fuldabrück 
Der Vorsitzende der Gemeindevertretung der Gemeinde Fuldabrück 
XII/33 

Gemäß § 58 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) gebe ich bekannt, dass am 

Donnerstag, den 18.09.2025, 20:00 Uhr 
Sitzungsraum im Dachgeschoss, Rathaus Fuldabrück, 
Am Rathaus 2, 34277 Fuldabrück 

eine öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Fuldabrück stattfindet. 

 

Tagesordnung 
 

1.Unterrichtung der Gemeindevertretung durch den 
Gemeindevorstand gemäß § 50 Abs. 2 HGO
 
1.1Beteiligungsbericht 2024(Ml-9/2025)
1.2239. Vergleichende Prüfung “Vorbericht Haushaltsplan“  
Schlussbericht
(Ml-1 0/2025)
1.3Prüfantrag vom 03.07.2025 TOP 5  
Ausstattung der Grilihütte Dennhausen mit zweitem Sonnensegel
(Ml-12/2025)
1.4Beschluss zur schriftlichen Information zu Prüfanträgen vom  
03.07.2025 TOP 6: 
TOP 5 vom 16.11 .2023: Prüfung der Nutzung von Regenwasser 
von gemeindeeigenen Dachflächen
(Ml-1 3/2025)
1.5Beschluss zur schriftlichen Information zu Prüfanträgen vom 
03.07.2025 TOP 6: 
TOP 6 vom 16.11.2023: Prüfung von geeigneten baulichen 
Maßnahmen zur Hochwassersicherung am Rummelsbach
(Ml-14/2025)
1.6Beschluss zur schriftlichen Information zu Prüfanträgen vom  
03.07.2025 TOP 6: 
TOP 7 vom 16.11 .2023: Digitalisierung des Prozesses „Anmeldung 
eines Hundes zur Hundesteuer“
(Ml-1 5/2025)
1.7Beschluss zur schriftlichen Information zu Prüfanträgen vom  
03.07.2025 TOP 6: 
TOP 8 vom 16.11 .2023: Prüfung der Beleuchtung des Radweges in 
der Fuldaaue Bergshausen
(MI-16/2025)
1.8Beschluss zur schriftlichen Information zu Prüfanträgen vom 
03.07.2025 TOP 6: 
TOP 9 vom 16.11.2023: Ausstattung der Kinderspielplätze mit 
Gebrauchtspielboxen
(MI-17/2025)
1.9Beschluss zur schriftlichen Information zu Prüfanträgen vom  
03.07.2025 TOP 6: 
TOP 1 0 vom 1 6. 1 1 .2023: Erhöhung der Attraktivität der Fulda für 
Badegäste
(Ml-1 8/2025)
1.10Beschluss zur schriftlichen Information zu Prüfanträgen vom  
03.07.2025 TOP 6: 
TOP 1 1 vom 1 6. 1 1 .2024: Ausstattung der Gebäude der Kläranlage 
mit Photovoltaikanlagen
(Ml-1 9/2025)
1.11Beschluss zur schriftlichen Information zu Prüfanträgen vom  
03.07.2025 TOP 6: 
TOP 7 vom 28.1 1 .2024: Verbesserung Feldweg „Zum Grenzeberg“
(MI-20/2025)
1 .12Beschluss zur schriftlichen Information zu Prüfanträgen vom  
03.07.2025 TOP 6: 
TOP 8 vom 28.1 1 .2024: Prüfantrag Immobilienkauf Schmiedegasse
(MI-21/2025)
1.13Beschluss zur schriftlichen Information zu Prüfanträgen vom  
03.07.2025 TOP 6: 
TOP 9 vom 28.1 1 .2024: Instandsetzung Fußweg Fuldaaue 
Bergshausen
(Ml-22/2025)
2.Fragestunde 
3.Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 29.08.2025  
Öffnung der Toileffen auf den Fuldabrücker Friedhöfen
(4/2025)


gez. 

Ingo Landwer 
Vorsitzender der Gemeindevertretung


Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bau, Planung, Umwelt und Energie am 11.09.2025


Fuldabrück, 05.09.2025 
 

Amtliche Bekanntmachung 

Gemeinde Fuldabrück 
Der Vorsitzende des Ausschusses für Bau, Planung, Umwelt und 
Energie 
X11/26 

Gemäß § 62 Abs. 5 i.V.m. § 58 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) gebe ich 
bekannt, dass am 

Donnerstag, den 11.09.2025, 18:45 Uhr 
Sitzungsraum im Dachgeschoss, Rathaus Fuldabrück, 
Am Rathaus 2, 34277 Fuldabrück 

eine öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bau, Planung, Umwelt und Energie 
stattfindet.

Tagesordnung

1.Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 29.08.2025  
Öffnung der Toiletten auf den Fuldabrücker Friedhöfen
(4/2025)
2.Übersicht und Vorstellung Zeit- und Kostenplan Bürgerhaus 
Kupferkanne durch den Architekten Pijahn
 
3.Anfragen / Mitteilungen 


gez. 

Thies Kessier 
Aussch ussvorsitzender


Öffentliche Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 11.09.2025


Fuldabrück, 05.09.2025

 

Amtliche Bekanntmachung


Gemeinde Fuldabrück 
Der Vorsitzende des Haupt - und Finanzausschusses 
XII/27


Gemäß § 62 Abs. 5 i.V.m. § 58 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) gebe ich 
bekannt, dass am


Donnerstag, den 11.09.2025, 18:00 Uhr 
Sitzungsraum im Dachgeschoss, Rathaus Fuldabrück, 
Am Rathaus 2, 34277 Fuldabrück


eine öffentliche Sitzung des Haupt - und Finanzausschusses stattfindet.

 

Tagesordnung 

 

1.Beteiligungsbericht 2024(MI-9/2025)
2.239. Vergleichende Prüfung “Vorbericht Haushaltsplan“  
Schlussbericht
(Ml-1 0/2025)
3.Prüfantrag vom 03.07.2025 TOP 5  
Ausstattung der Grilihütte Dennhausen mit zweitem Sonnensegel
(MI-12/2025)
4.Beschluss zur schriftlichen Information zu Prüfanträgen vom  
03.07.2025 TOP 6: 
TOP 5 vom 16.11.2023: Prüfung der Nutzung von Regenwasser 
von gemeindeeigenen Dachflächen
(Ml-13/2025)
5.Beschluss zur schriftlichen Information zu Prüfanträgen vom  
03.07.2025 TOP 6: 
TOP 6 vom 16.11 .2023: Prüfung von geeigneten baulichen 
Maßnahmen zur Hochwassersicherung am Rummelsbach
(Ml-14/2025)
6.Beschluss zur schriftlichen Information zu Prüfanträgen vom  
03.07.2025 TOP 6: 
TOP 7 vom 16.11 .2023: Digitalisierung des Prozesses „Anmeldung 
eines Hundes zur Hundesteuer“
(Ml-15/2025)
7.Beschluss zur schriftlichen Information zu Prüfanträgen vom  
03.07.2025 TOP 6: 
TOP 8 vom 16.1 1 .2023: Prüfung der Beleuchtung des Radweges in 
der Fuldaaue Bergshausen
(Ml-16/2025)
8.Beschluss zur schriftlichen Information zu Prüfanträgen vom  
03.07.2025 TOP 6: 
TOP 9 vom 16.11.2023: Ausstattung der Kinderspielplätze mit 
Gebra uchtspielboxen
(Ml-17/2025)
9.Beschluss zur schrftIichen Information zu Prüfanträgen vom  
03.07.2025 TOP 6: 
TOP 1 0 vom 16. 1 1 .2023: Erhöhung der Attraktivität der Fulda für 
Badegäste
(MI-18/2025)
10.Beschluss zur schriftlichen Information zu Prüfanträgen vom  
0307.2025 TOP 6: 
TOP 1 1 vom 16.1 1 .2024: Ausstattung der Gebäude der Kläranlage 
mit Photovoltaikanlagen
(MI-19/2025)
11.Beschluss zur schriftlichen Information zu Prüfanträgen vom 
03.07.2025 TOP 6: 
TOP 7 vom 28.1 1 .2024: Verbesserung Feldweg „Zum Grenzeberg“
 (Ml-20/2025)
12.Beschluss zur schriftlichen Information zu Prüfanträgen vom  
03.07.2025 TOP 6: 
TOP 8 vom 28.1 1 .2024: Prüfantrag Immobilienkauf Schmiedegasse
(Ml-21/2025)
13.Beschluss zur schriftlichen Information zu Prüfanträgen vom  
03.07.2025 TOP 6: 
TOP 9 vom 28.11.2024: Instandsetzung Fußweg Fuldaaue Bergshausen
(MI-22/2025)
14.Anfragen / Mitteilungen 

gez. 

Hartmut Meyer 
Aussch ussvorsitzender


BEBAUUNGSPLAN NR. 42 "INDUSTRIEGEBIET SANDGRUBE", ORTSTEIL BERGSHAUSEN


AMTLICHE BEKANNTMACHUNG DER GEMEINDE FULDABRÜCK

BEBAUUNGSPLAN NR. 42 "INDUSTRIEGEBIET SANDGRUBE", ORTSTEIL BERGSHAUSEN

Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses gemäß § 10 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB)   
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Fuldabrück hat in ihrer Sitzung am 20.06.2024 gemäß § 10 Abs. 1 BauGB den Bebauungsplan Nr. 42 „Industriegebiet Sandgrube“ als Satzung beschlossen.  
Der Satzungsbeschluss wird gemäß § 10 Abs. 3 BauGB hiermit ortsüblich bekannt gemacht.

Mit dieser Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan Nr. 42 „Industriegebiet Sandgrube“, gemäß § 10 Abs. 3 BauGB i.V.m. § 7 der Hauptsatzung der Gemeinde Fuldabrück in Kraft.

Das ca. 5,3 ha große Plangebiet befindet sich westlich der BAB 7 und nördlich der BAB 44. Im Westen grenzt das Areal direkt an die L 3460, im Osten und Norden an das Güterverkehrszentrum (GVZ) Kassel. Entlang der nördlichen Geltungsbereichsgrenze verlaufen Bahngleise, die der verkehrlichen Anbindung der im GVZ ansässigen Unternehmen dienen. Der Geltungsbereich umfasst in der Gemarkung Bergshausen, in der Flur 17 die Flurstücke Nr. 19/1, 19/2, 19/3, 20/1, 21/1, 21/6, 26, 27/6, 27/7, 28, 29, 38/3 (teilw.) und 43/5.  
Die Abgrenzung des Geltungsbereichs ist aus den nachfolgenden Karten ersichtlich.

Geltungsbereich Bebauungsplan Nr. 42 "Industriegebiet Sandgrube" (ohne Maßstab)  
 

BEBAUUNGSPLAN NR. 42 "INDUSTRIEGEBIET SANDGRUBE", ORTSTEIL BERGSHAUSEN


   
Der Bebauungsplan Nr. 42 „Industriegebiet Sandgrube“ wird gemäß § 10 Abs. 3 BauGB mit Begründung, Umweltbericht, Fauna-Flora-Bericht und zusammenfassender Erklärung vom Tag der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung an im Rathaus, Am Rathaus 2, 34277 Fuldabrück-Dörnhagen, 2. OG. Zimmer 201 bereitgehalten und kann während der Sprechzeiten

Montag und Dienstag8:00 – 16:00 Uhr
Donnerstag8:00 – 18:00 Uhr
Mittwoch und Freitag8:00 – 12:00 Uhr

(sofern auf die genannten Tage kein gesetzlicher Feiertag fällt) sowie außerhalb der Sprechzeiten nach Vereinbarung, von jeder Person eingesehen werden. Auf Verlangen wird über den Inhalt des Bebauungsplanes Auskunft gegeben. Zusätzlich kann der Bebauungsplan auf der Homepage der Gemeinde Fuldabrück (https://www.fuldabrueck.de/oeffentliche-bekanntmachung/2025-08-27-bebauungsplan-nr-42-industriegebiet-sandgrube-ortsteil)  eingesehen werden.

Hinweise:
Gemäß § 215 Abs. 1 BauGB werden unbeachtlich

  1. eine nach § 214 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Form- und Verfahrensvorschriften,

  2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und

  3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorganges, 

wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung der Satzung schriftlich gegenüber der Gemeinde unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind.  
Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 und Abs. 4 des Baugesetzbuches über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für Eingriffe in eine bisher zulässige Nutzung durch diesen Bebauungsplan und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen. Danach erlöschen Entschädigungsansprüche für nach §§ 39 bis 42 BauGB eingetretene Vermögensnachteile, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruches herbeigeführt wird.


Fuldabrück, den 27.08.2025  
Der Gemeindevorstand   
gez. Andreas Damm  
Bürgermeister  
 


Bürgerversammlung


Liebe Bürgerinnen und Bürger, 

ich lade Sie zu einer 

Bürgerversammlung 

am 

03. Juli 2025, 20.00 Uhr, 

Bürgerhaus Bergshausen, Am Bürgerhaus 11-13, 

ein. 

(Die Versammlung findet im Anschluss an die Sitzung der Gemeindevertretung statt.)


Tagesordnung:

1.Vorstellung Kommunale Wämreplanung
2.Mitteiliung des Bürgermeisters
3.Beantwortung von Fragen 
(Es besteht die Möglichkeit, vorher Fragen im Rathaus per Email rathaus@fuldabrueck.de einzureichen, die während der Bürgerversammlung beantwortet werden)


gez. 
Ingo Landwer 
Vorsitzender der Gemeindevertretung


Öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung am 03.07.2025


Fuldabrück, 20.06.2025


Amtliche Bekanntmachung 

Gemeinde Fuldabrück 
Der Vorsitzende der Gemeindevertretung der Gemeinde Fuldabrück 
XII/32 

Gemäß § 58 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) gebe ich bekannt, dass am 

Donnerstag, den 03.07.2025, 19:00 Uhr 
Bürgerhaus Bergshausen, Saal, Am Bürgerhaus 11-13, 34277 Fuldabrück 

eine öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Fuldabrück stattfindet.


Tagesordnung 
 

1.Unterrichtung der Gemeindevertretung durch den Gemeindevorstand gemäß § 50 Abs. 2 HGO 
2.Fragestunde 
3.Kooperationsvertrag Demenzstelle BARKE

(VL-32/2025)

4.Neubau einer Kindertagesstätte in Dennhausen/Dittershausen 
Änderung der Gruppenanzahl

(VL-33/2025)

5.Antrag der SPD-Fraktion vom 09.06.2025 
Ausstattung der Grillhütte Dennhausen mit zweitem Sonnensegel

(2/2025)

6.Antrag der SPD-Fraktion vom 09.06.2025 
Schriftliche Information zu Prüfanträgen

(3/2025)


gez. 

Ingo Landwer 
Vorsitzender der Gemeindevertretung


Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Soziales, Jugend und Sport am 26.06.2025


Fuldabrück, 20.06.2025


Amtliche Bekanntmachung  

Gemeinde Fuldabrück  
Der Vorsitzende des Ausschusses für Soziales, Jugend und Sport  
XII/17  

Gemäß § 62 Abs. 5 i.V.m. § 58 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) gebe ich bekannt, dass am  

Donnerstag, den 26.06.2025, 18:00 Uhr  
Sitzungsraum im Dachgeschoss, Rathaus Fuldabrück,  
Am Rathaus 2, 34277 Fuldabrück  

eine öffentliche Sitzung des Ausschusses für Soziales, Jugend und Sport stattfindet.  


Die Sitzung findet gemeinsam mit dem Haupt- und Finanzausschuss statt.  
 

Tagesordnung  
 

1.Kooperationsvertrag Demenzstelle BARKE(VL-32/2025)
2.Neubau einer Kindertagesstätte in Dennhausen/Dittershausen  
Änderung der Gruppenanzahl
(VL-33/2025)
3.Anfragen / Mitteilungen 


gez.  

Jan-Thorben Kessler  
Ausschussvorsitzender


Öffentliche Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 26.06.2025


Fuldabrück, 20.06.2025


Amtliche Bekanntmachung 

Gemeinde Fuldabrück 
Der Vorsitzende des Haupt - und Finanzausschusses 
XII/26 

Gemäß § 62 Abs. 5 i.V.m. § 58 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) gebe ich bekannt, dass am 

Donnerstag, den 26.06.2025, 18:00 Uhr 
Sitzungsraum im Dachgeschoss, Rathaus Fuldabrück, 
Am Rathaus 2, 34277 Fuldabrück 

eine öffentliche Sitzung des Haupt - und Finanzausschusses stattfindet. 


Die Sitzung (TOP 1,2 und 5) findet gemeinsam mit dem Ausschuss für Soziales, Jugend und Sport statt.


Tagesordnung 
 

1.Kooperationsvertrag Demenzstelle BARKE

(VL-32/2025)

2.Neubau einer Kindertagesstätte in Dennhausen/Dittershausen 
Änderung der Gruppenanzahl

(VL-33/2025)

3.Antrag der SPD-Fraktion vom 09.06.2025 
Ausstattung der Grillhütte Dennhausen mit zweitem Sonnensegel

(2/2025)

4.1. Bericht übre den Haushaltsvollzug 2025 gemäß § 28 GemHVO

(MI-7/2025)

5.Anfragen / Mitteilungen 


gez. 

Hartmut Meyer 
Ausschussvorsitzender


Jahresabschluss 2021


Feststellungsbeschluss der Gemeindevertretung und Entlastungserteilung für den Gemeindevorstand für das Haushaltsjahr 2021

Aufgrund der §§ 112, 113 und 114 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) hat die Gemeindevertretung in ihrer Sitzung am 22. Mai 2025 den von der Revision des Landkreises Kassel geprüften Jahresabschluss für das Jahr 2021 beschlossen und dem Gemeindevorstand die Entlastung für das Haushaltsjahr 2021 erteilt.

Der Jahresabschluss 2021 mit dem Rechenschaftsbericht liegt zur Einsichtnahme vom 26. Mai 2025 bis einschließlich 4. Juni 2025 im Rathaus der Gemeinde Fuldabrück, Am Rathaus 2, 34277 Fuldabrück, Zimmer 103 und 107 zu folgenden Uhrzeiten öffentlich aus:

 

Montag, Dienstag

08:00 Uhr

-

16:00 Uhr

Mittwoch

08:00 Uhr

-

12:00 Uhr

Donnerstag

08:00 Uhr

-

18:00 Uhr

Freitag

08:00 Uhr

-

12:00 Uhr

Die öffentliche Bekanntmachung ist mit dem Ablauf des Einstellungsdatums am 23. Mai.2025 auf dieser Internetseite vollendet. 
 

Fuldabrück, 23. Mai 2025 
Gemeinde Fuldabrück 
Der Gemeindevorstand 

gez. 
Andreas Damm 
Bürgermeister 

 


Erlass einer Satzung - Benutzungs- und Gebührensatzung Tageseinrichtungen


Die Gemeindevertretung der Gemeinde Fuldabrück hat in ihrer Sitzung am 22.05.2025 die Benutzungs- und Gebührensatzung der Tageseinrichtungen für Kinder der Gemeinde Fuldabrück beschlossen.

Die öffentliche Bekanntmachung ist mit dem Ablauf des Einstellungsdatums am 23.05.2025 auf dieser Internetseite vollendet.

Gemeinde Fuldabrück
Der Gemeindevorstand

gez.
Andreas Damm
Bürgermeister
 


Erlass einer Satzung - Bildung und Aufgaben von Elternversammlung


Die Gemeindevertretung der Gemeinde Fuldabrück hat in ihrer Sitzung am 22.05.2025 die Satzung über die Bildung und Aufgaben von Elternversammlung und Elternbeirat der Tageseinrichtungen für Kinder der Gemeinde Fuldabrück beschlossen.

Die öffentliche Bekanntmachung ist mit dem Ablauf des Einstellungsdatums am 23.05.2025 auf dieser Internetseite vollendet.

Gemeinde Fuldabrück
Der Gemeindevorstand

gez.
Andreas Damm
Bürgermeister

 


Grundbesitzabgaben


Amtliche Bekanntmachung

Zahlungsaufforderung der Gemeindekasse Fuldabrück

Für alle Steuerpflichtigen der Gemeinde Fuldabrück werden die nachstehend aufgeführten Steuern und Abgaben am 15.05.2025 fällig.

  • Grundbesitzabgaben für das 2. Quartal 2025

  • Grundsteuer A und B, Müllabfuhrgebühren, Schmutzwasser- und Niederschlagswassergebühren, Hundesteuer

  • Gewerbesteuervorauszahlung für das 2. Quartal 2025

Falls die fälligen Steuern und Abgaben bis zum 21. Mai 2025 nicht entrichtet sind, entstehen Ihnen die gesetzlich vorgeschriebenen Säumniszuschläge und Mahngebühren. Für eine Zwangsvollstreckung, die bei pünktlicher Bezahlung zu vermeiden ist, werden außerdem weitere Gebühren erhoben.

Auf den bargeldlosen Zahlungsverkehr wird hingewiesen.

Geben Sie bitte immer das Kassenzeichen, sowie den Verwendungszweck vollständig an. Bei nicht und unvollständiger Angabe können wir ihre Zahlung nicht eindeutig zuordnen.

Konten der Gemeindekasse

Kasseler Sparkasse
IBAN: DE15 5205 0353 0030 0000 25
BIC: HELADEF1KAS

VR PartnerBank eG Chattengau
IBAN: DE93 5206 2601 0006 6123 93
BIC: GENODEF1HRV

Wichtiger Hinweis:
Für Steuerpflichtige, die ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt haben, werden die fälligen Steuern, Abgaben und Gebühren per Lastschriftverfahren eingezogen.


Öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung 22.05.2025


Fuldabrück, 09.05.2025

 

Amtliche Bekanntmachung


Gemeinde Fuldabrück 
Der Vorsitzende der Gemeindevertretung der Gemeinde Fuldabrück 
XII/31


Gemäß § 58 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) gebe ich bekannt, dass am


Donnerstag, den 22.05.2025, 20:00 Uhr 
Sitzungsraum im Dachgeschoss, Rathaus Fuldabrück, 
Am Rathaus 2, 34277 Fuldabrück


eine öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Fuldabrück stattfindet.

 

Tagesordnung

 

1.Unterrichtung der Gemeindevertretung durch den 
Gemeindevorstand gemäß § 50 Abs. 2 HGO
 
2.Fragestunde 
3.Beratung und Beschlussfassung über die Jahresrechnung 2021 und Entlastung des Gemeindevorstandes(VL-24/2025)
4.Ortsgericht Fuldabrück Wahl von Ortsgerichtsmitgliedern(VL-20/2025)
5.Anpassung der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung über die Zusammenarbeit im Bereich Fördermittelmanagement der 
Gemeinden Fuldabrück, Helsa, Kaufungen, Lohfelden, Nieste, Niestetal, Söhrewald
(VL-2212025)
6.Neufassung der Satzung über die Bildung und Aufgaben von Elternversammlung und Elternbeirat der Tageseinrichtungen für 
Kinder der Gemeinde Fuldabrück
(VL-2912025)
7.Neufassung der Benutzungs- und Gebührensatzung der Tageseinrichtungen für Kinder der Gemeinde Fuldabrück(VL-28/2025)
8.Bürgerhaus Denn.-/Dittershausen — Umsetzung des Sanierungskonzeptes 2024/2025 Standsicherheit der Dachkonstruktion(VL-2312025)
9.Bauvorhaben Gehweg Missefeld im OT Dörnhagen(VL-27/2025)

Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bau, Planung, Umwelt und Energie am 15.05.2025


Fuldabrück, 09.05.2025

 

Amtliche Bekanntmachung


Gemeinde Fuldabrück 
Der Vorsitzende des Ausschusses für Bau, Planung, Umwelt und 
Energie 
XII/25


Gemäß § 62 Abs. 5 i.V.m. § 58 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) gebe ich 
bekannt, dass am


Donnerstag, den 15.05.2025, 19:00 Uhr 
Sitzungsraum im Dachgeschoss, Rathaus Fuldabrück, 
Am Rathaus 2, 34277 Fuldabrück


eine öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bau, Planung, Umwelt und Energie 
stattfindet.

 

Tagesordnung

 

1.Bürgerhaus Denn.-/Dittershausen - Umsetzung des Sanierungskonzeptes 2024/2025 
Standsicherheit der Dachkonstruktion

(VL-23/2025)

2.Kommunale Wärmeplanung

(Ml-6/2025)

3.Bauvorhaben Gehweg Missefeld im OT Dörnhagen

(VL-27/2025)

4.Anfragen / Mitteilungen

 

 

gez.


Thies Kessler 
Aussch ussvorsitzender


Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Soziales, Jugend und Sport am 15.05.2025


Fuldabrück, 09.05.2025

 

Amtliche Bekanntmachung


Gemeinde Fuldabrück 
Der Vorsitzende des Ausschusses für Soziales, Jugend und Sport 
XII/16


Gemäß § 62 Abs. 5 i.V.m. § 58 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) gebe ich 
bekannt, dass am


Donnerstag, den 15.05.2025, 18:00 Uhr 
Sitzungsraum im Dachgeschoss, Rathaus Fuldabrück, 
Am Rathaus 2, 34277 Fuldabrück


eine öffentliche Sitzung des Ausschusses für Soziales, Jugend und Sport stattfindet.

 

Die Sitzung findet gemeinsam mit dem Haupt- und Finanzausschuss statt.


Tagesordnung

1.Neufassung der Satzung über die Bildung und Aufgaben von Elternversammlung und Elternbeirat der Tageseinrichtungen für 
Kinder der Gemeinde Fuldabrück

(VL-29/2025)

2.Neufassung der Benutzungs- und Gebührensatzung der Tageseinrichtungen für Kinder der Gemeinde Fuldabrück

(VL-28/2025)

3.Anfragen / Mitteilungen 

 

gez.


Jan-Thorben Kessier 
Aussch ussvorsitzender


Öffentliche Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 15.05.2025


Fuldabrück, 09.05.2025

 

Amtliche Bekanntmachung


Gemeinde Fuldabrück 
Der Vorsitzende des Haupt - und Finanzausschusses 
XII/25


Gemäß § 62 Abs. 5 i.V.m. § 58 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) gebe ich 
bekannt, dass am


Donnerstag, den 15.05.2025, 18:00 Uhr 
Sitzungsraum im Dachgeschoss, Rathaus Fuldabrück, 
Am Rathaus 2, 34277 Fuldabrück


eine öffentliche Sitzung des Haupt - und Finanzausschusses stattfindet.


Die Sitzung (TOP 1 ‚2 und 8) findet gemeinsam mit dem Ausschuss für Soziales, Jugend und Sport statt.

 

Tagesordnung

1.Neufassung der Satzung über die Bildung und Aufgaben von Elternversammlung und Elternbeirat der Tageseinrichtungen für 
Kinder der Gemeinde Fuldabrück

(VL-29/2025)

2.Neufassung der Benutzungs- und Gebührensatzung der Tageseinrichtungen für Kinder der Gemeinde Fuldabrück

(VL-28/2025)

3.Anpassung der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung über die Zusammenarbeit im Bereich Fördermittelmanagement der 
Gemeinden Fuldabrück, Helsa, Kaufungen, Lohfelden, Nieste, Niestetal, Söhrewald

(VL-22/2025)

4.Ortsgericht Fuldabrück Wahl von Ortsgerichtsmitgliedern

(VL-20/2025)

5.Beratung und Beschlussfassung über die Jahresrechnung 2021 und Entlastung des Gemeindevorstandes

(VL-24/2025)

6.Kommunale Wärmeplanung

(Ml-6/2025)

7.Bauvorhaben Gehweg Missefeld im OT Dörnhagen

(VL-2712025)

8.Anfragen / Mitteilungen 

 

gez.


Hartmut Meyer 
Aussch ussvorsitzender


Bekanntmachung über das Nachrücken einer Gemeindevertreters


Gemäß § 34 Abs. 3 Satz 1 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes (KWG) stelle ich fest, dass die gewählte Gemeindevertreterin

Frau Monika Frank,

durch Verzicht gemäß § 33 Abs. 1 Nr. 1 KWG ihren Sitz verloren hat und damit aus der Gemeindevertretung ausscheidet.

Als nächster noch nicht berufener Vertreter vom Wahlvorschlag der Unabhängigen Bürger Fuldabrück (UBF) rückt

Herr Andreas Benn

nach. Er hat mit der Feststellung des Wahlleiters die Rechtsstellung als Gemeindevertreter erlangt.

Gegen diese Feststellungen des Wahlleiters kann jede wahlberechtigte Person des Wahlkreises binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach dieser Bekanntmachung Einspruch erheben. Der Einspruch der wahlberechtigten Person, die nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihn eins vom Hundert der Wahlberechtigten, mindestens jedoch fünf Wahlberechtigte, unterstützen.

Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei mir einzureichen und innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen; nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden, § 55 Abs. 1 Satz 2 KWO i.v.m. § 25 KWG.


gez.
Andreas Damm
Gemeindewahlleiter


Die öffentliche Bekanntmachung ist mit dem Ablauf des Einstellungsdatums am 09. Mai 2025 auf dieser Internetseite vollendet.

Gemeinde Fuldabrück
Der Gemeindevorstand

gez.
Andreas Damm
Bürgermeister
 


Öffentliche Bekanntmachung der Haushaltssatzung 2025


Die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Die nach § 97a HGO erforderlichen Genehmigungen der Aufsichtsbehörde zu den Festsetzungen in den §§ 2,3 und 4 der Haushaltssatzung sind erteilt. Sie haben folgenden Wortlaut:

Genehmigung

 

Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 09.04. bis einschließlich 17.04.2025 im Rathaus der Gemeinde Fuldabrück, Am Rathaus 2, Zimmer 103 zu folgenden Uhrzeiten öffentlich aus:

Montag, Dienstagvon 8:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Mittwochvon 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Donnerstagvon 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Freitagvon 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Fuldabrück, 08.04.2025     
                                                 
Gemeinde Fuldabrück  
Der Gemeindevorstand      
gez.                                                                                       
Andreas Damm  
Bürgermeister  
                                                                           
Die öffentliche Bekanntmachung ist mit dem Ablauf des Einstellungsdatums am 08.04.2025 auf dieser Internetseite vollendet.                            

Gemeinde Fuldabrück  
Der Gemeindevorstand  
gez.  
Andreas Damm  
Bürgermeister


Bekanntmachung über das Nachrücken einer Gemeindevertreterin


Gemäß § 34 Abs. 3 Satz 1 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes (KWG) stelle ich fest, dass die gewählte Gemeindevertreterin

Frau Stephanie Auer-Schirmer (UBF),

durch Verzicht gemäß § 33 Abs. 1 Nr. 1 KWG ihren Sitz verloren hat und damit aus der Gemeindevertretung ausscheidet.

Als nächste noch nicht berufene Vertreterin vom Wahlvorschlag der Unabhängigen Bürger Fuldabrück (UBF) rückt

Frau Marion Stiebing

nach. Sie hat mit der Feststellung des Wahlleiters die Rechtsstellung als Gemeindevertreterin erlangt.

Gegen diese Feststellungen des Wahlleiters kann jede wahlberechtigte Person des Wahlkreises binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach dieser Bekanntmachung Einspruch erheben. Der Einspruch der wahlberechtigten Person, die nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihn eins vom Hundert der Wahlberechtigten, mindestens jedoch fünf Wahlberechtigte, unterstützen.

Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei mir einzureichen und innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen; nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden, § 55 Abs. 1 Satz 2 KWO i.v.m. § 25 KWG.


gez.
Andreas Damm
Gemeindewahlleiter


Die öffentliche Bekanntmachung ist mit dem Ablauf des Einstellungsdatums am 21. März 2025 auf dieser Internetseite vollendet.

Gemeinde Fuldabrück
Der Gemeindevorstand

gez.
Andreas Damm
Bürgermeister