Bekanntmachung über das Nachrücken einer Gemeindevertreterin


Gemäß § 34 Abs. 3 Satz 1 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes (KWG) stelle ich fest, dass die gewählte Gemeindevertreterin

Frau Stephanie Auer-Schirmer (UBF),

durch Verzicht gemäß § 33 Abs. 1 Nr. 1 KWG ihren Sitz verloren hat und damit aus der Gemeindevertretung ausscheidet.

Als nächste noch nicht berufene Vertreterin vom Wahlvorschlag der Unabhängigen Bürger Fuldabrück (UBF) rückt

Frau Marion Stiebing

nach. Sie hat mit der Feststellung des Wahlleiters die Rechtsstellung als Gemeindevertreterin erlangt.

Gegen diese Feststellungen des Wahlleiters kann jede wahlberechtigte Person des Wahlkreises binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach dieser Bekanntmachung Einspruch erheben. Der Einspruch der wahlberechtigten Person, die nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihn eins vom Hundert der Wahlberechtigten, mindestens jedoch fünf Wahlberechtigte, unterstützen.

Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei mir einzureichen und innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen; nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden, § 55 Abs. 1 Satz 2 KWO i.v.m. § 25 KWG.


gez.
Andreas Damm
Gemeindewahlleiter


Die öffentliche Bekanntmachung ist mit dem Ablauf des Einstellungsdatums am 21. März 2025 auf dieser Internetseite vollendet.

Gemeinde Fuldabrück
Der Gemeindevorstand

gez.
Andreas Damm
Bürgermeister