Amtliche Bekanntmachung der Gemeinde Fuldabrück - Bebauungsplan Nr.42


BEBAUUNGSPLAN NR. 42 "INDUSTRIEGEBIET SANDGRUBE", ORTSTEIL BERGSHAUSEN

Bekanntmachung der erneuten Veröffentlichung im Internet gemäß § 4a Abs. 3 BauGB

I. Geltungsbereich, Ziel und Zweck der Planung 
Geltungsbereich  
Das ca. 5,3 ha große Plangebiet befindet sich westlich der BAB 7 und nördlich der BAB 44. Im Westen grenzt das Areal direkt an die L 3460, im Osten und Norden an das Güterverkehrszentrum (GVZ) Kassel. Entlang der nördlichen Geltungsbereichsgrenze verlaufen Bahngleise, die der verkehrlichen Anbindung der im GVZ ansässigen Unternehmen dienen. Der Geltungsbereich umfasst in der Gemarkung Bergshausen, in der Flur 17 die Flurstücke Nr. 19/1, 19/2, 19/3, 20/1, 21/1, 21/6, 26, 27/6, 27/7, 28, 29, 38/3 (teilw.) und 43/5. Die Abgrenzung des Geltungsbereichs ist aus den nachfolgenden Karten ersichtlich.

Geltungsbereich Bebauungsplan Nr. 42 "Industriegebiet Sandgrube" (ohne Maßstab) 
Geltungsbereich Bebauungsplan Nr. 42 "Industriegebiet Sandgrube" (ohne Maßstab)

Ziel und Zweck der Planung 
Ziel und Zweck der Planung ist die geordnete städtebauliche Entwicklung sowie die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzung für Folgenutzungen der gegenwärtigen Abbaufläche für Rohstoffe (Sand und Kies), u.a. als Produktionsstandort der Fa. Emmeluth. Neben den rechtsverbindlichen Festsetzungen zur städtebaulichen Ordnung, bildet der Bebauungsplan die Grundlage für den Vollzug weiterer Maßnahmen, wie die Vermessung, die Erschließung und die Bebauung des Gebietes.

II. Erneute Veröffentlichung im Internet 
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Fuldabrück hat in ihrer Sitzung am 05.05.2022 beschlossen, den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 42 „Industriegebiet Sandgrube“ mit Begründung, Umweltbericht, Fauna-Flora-Bericht sowie den wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Informationen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.

Die Unterlagen wurden entsprechend im Zeitraum vom 19.05.2022 bis einschl. 24.06.2022 öffentlich ausgelegt. Aufgrund des zugelassenen Abschlussbetriebsplans im Dezember 2023 wurden weitere artenschutzrechtliche Maßnahmen im Plangebiet erforderlich. Der Bebauungsplan musste daraufhin nochmal angepasst werden (Veränderung Baufeld sowie Vergrößerung der Fläche für den Erhalt von Gehölzen etc.). 

Da der Entwurf des Bauleitplans nach dem Verfahren nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 geändert wurde, ist er erneut nach § 3 Absatz 2 im Internet zu veröffentlichen und sind die Stellungnahmen erneut einzuholen, da die Änderung zu einer erstmaligen oder stärkeren Berührung von Belangen führen könnte. 

Folgende umweltbezogene Informationen sind verfügbar:

A)    Fachgutachten

Umweltbericht vom 04.03.2024 mit Aussagen (Bestand, Bewertung, Eingriffswirkung) zu den Schutzgütern. Maßnahmen zur Vermeidung und Minimierung. 
Fauna-Flora-Bericht vom 20.01.2022 mit Aussagen zu den Biotoptypen, deren Bewertung und die Einschätzung zu den artenschutzrechtlichen erforderlichen Maßnahmen sowie zur Vermeidung von Verbotstatbeständen nach § 44 BNatSchG

B)    Bereits vorliegende wesentliche umweltrelevante Informationen 
Avacon Netz GmbH vom 29.07.2020 (Hinweise zu den Sicherheitsabständen und dem Leitungsschutzbereich der Hochspannungsfreileitung) 
Hessen Mobil vom 20.07.2020 (Anregung zur Gebietserschließung, Hinweise zur Gebietsentwässerung und Lärmimmissionen) 
Landkreis Kassel, Fachbereich Bauen und Umwelt vom 27./29.07.2020 (Bedenken bzgl. der Aussagen im Umweltbericht, insbesondere zu den artenschutzrechtlichen Belangen, Hinweise auf die Abwasserverordnung, zu wassergefährdenden Stoffen, zum Bodenschutz und zum verrohrten Graben, Hinweise zur Löschwasserversorgung) 
Landkreis Kassel, Fachbereich Bauen und Umwelt vom 22.06.2022 (Hinweise zum Gewässer, Anregungen zum großflächigen Erhalt der Gehölzformationen, Anregungen zu artenschutzrechtlichen Maßnahmen, Hinweise zur Löschwasserversorgung) 
Regierungspräsidium Kassel, Dez. 26 Forsten, Jagd vom 27.05.2022 (Hinweis auf Waldflächen) 
Regierungspräsidium Kassel, Dez. 27.1 Naturschutz, Landschaftsplanung vom 16.07.2020 (Bedenken bzgl. der Aussagen im Umweltbericht, insbesondere zu den artenschutzrechtlichen Belangen, Anregung zum Erhalt vorhandener Gehölzstrukturen) 
Regierungspräsidium Kassel, Dez. 27.1 Naturschutz, Landschaftsplanung vom 22.06.2022 (Hinweis auf Abschlussbetriebsplan) 
Regierungspräsidium Kassel, Dez. 33.1 Immissions- und Strahlenschutz vom 03.07.2020 (Anregung zur Festsetzung von Emissionskontingenten) 
Zweckverband Raum Kassel vom 31.07.2020 (Anregung zur Baubeschränkung der Bereiche der Hochspannungsleitung, Anregung zur Gebietserschließung, Anregung zur Festsetzung solarer Strahlungsenergie und insektenfreundlicher Leuchtmittel, Anregung zu Aussagen zu den klimatischen Bedingungen) 
Zweckverband Raum Kassel vom 01.07.2022 (Hinweis auf Abschlussbetriebsplan i.V.m. artenschutzrechtlichen Maßnahmen, Anregung zur Festsetzung insektenfreundlicher Leuchtmittel)

 

Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 42 „Industriegebiet Sandgrube“ mit Begründung, Umweltbericht, Fauna-Flora-Bericht sowie den wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Informationen soll gemäß § 3 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4a Abs. 3 BauGB erneut im Internet veröffentlicht werden. Die Dauer der Veröffentlichungsfrist im Internet und der Frist zur Abgabe von Stellungnahmen soll gem. § 4a Abs. 3 S. 3 angemessen verkürzt werden. Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 42 „Industriegebiet Sandgrube“ einschließlich der vorgenannten Unterlagen wird entsprechend in der Zeit

vom 04.04.2024 bis einschließlich 19.04.2024

auf der Internetseite der Gemeinde Fuldabrück https://www.fuldabrueck.de/aktuelles/2024-04-04-amtliche-bekanntmachung-der-gemeinde-fuldabrueck-bebauungsplan-nr42

zur Einsichtnahme veröffentlicht.

Während dieser Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen zur Planung abgegeben werden. Die Stellungnahmen sind gem. § 4a Abs. 3 S. 2 BauGB in Bezug auf die Änderung und ihre möglichen Auswirkungen des Bauleitplans abzustellen. Die Änderungen sind in sämtlichen Entwurfsunterlagen daher in roter Schrift markiert. 
Die Stellungnahmen sollen elektronisch an sabrina.berninger@fuldabrueck.de übermittelt werden. Bei Bedarf können Stellungnahmen auch schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeindeverwaltung der Gemeinde Fuldabrück im Rathaus, 2. OG, Zimmer 201, Am Rathaus 2, 34277 Fuldabrück-Dörnhagen, während der Sprechzeiten abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.  
Gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB werden die Verfahrensunterlagen in ausgedruckter Form als leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit im Rathaus der Gemeinde Fuldabrück, Zimmer 201, Am Rathaus 2, 34277 Fuldabrück während der allgemeinen Dienststunden

Montag und Dienstag08:00 Uhr - 16:00 Uhr
Mittwoch und Freitag08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Donnerstag08:00 Uhr - 12:00 Uhr

(sofern auf die genannten Tage kein gesetzlicher Feiertag fällt)

sowie außerhalb der Sprechzeiten nach Vereinbarung öffentlich ausgelegt.

Obwohl durch die Änderung des Entwurfs des Bauleitplans die Grundzüge der Planung nicht berührt werden, soll die Einholung der Stellungnahmen nicht auf die von der Änderung betroffene Öffentlichkeit beschränkt werden (vgl. § 4a Abs. 3 S. 4 BauGB). Damit sollen verfahrensrechtliche Fehler vermieden werden, da gegenwärtig nicht abschließend bekannt ist, welche Teile der Öffentlichkeit noch abwägungsrelevante Belange zur geänderten Planung vortragen könnten.

Es wird darauf hingewiesen, dass die Vorbereitung und Durchführung von Verfahrensschritten gemäß § 4b BauGB einem Dritten (Planungsbüro) übertragen worden ist.


Fuldabrück, den 03. April 2024


Gemeinde Fuldabrück 
-Der Gemeindevorstand- 
gez. Andreas Damm 
Bürgermeister 

 20-07-16 RP ONB 27.pdf[233 KB]
 20-07-20 Hessen Mobil.pdf[121 KB]
 20-07-29 Avacon.pdf[747 KB]
 20-07-31 ZRK.pdf[156 KB]
 22-06-22 Landkreis KS.pdf[148 KB]
 22-06-22 RP ONB 27.pdf[129 KB]
 22-07-01 ZRK.pdf[160 KB]