AMTLICHE BEKANNTMACHUNG DER GEMEINDE FULDABRÜCK
BEBAUUNGSPLAN NR. 44 „KINDERTAGESSTÄTTE DENNHAUSEN/DITTERSHAUSEN“,
OT DENNHAUSEN/DITTERSHAUSEN
Bekanntmachung der Veröffentlichung im Internet gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
I. Geltungsbereich, Ziel und Zweck der Planung
Geltungsbereich
Der Geltungsbereich des aufzustellenden Bebauungsplanes ist ca. 0,81 ha groß und umfasst die Flurstücke Nr. 49/7, Flur 1, sowie Nr. 39/1, Nr. 38/3 tlw., Nr. 36/1 tlw., alle Flur 5, in der Gemarkung Dittershausen.
Die Plangebietsflächen werden aktuell landwirtschaftlich genutzt. Die Schulstraße ist mit einseitigem Gehweg inkl. Baumreihe und Entwässerungsgraben ausgestattet. Nördlich grenzen die Grundschule sowie die Freiwillige Feuerwehr an. Im Westen wird aktuell das Neubaugebiet „Südliche Schulstraße“ entwickelt. Östlich des Plangebiets sowie südlich der Schulstraße grenzen weitere Landwirtschaftsnutzungen an.
Die Abgrenzung des Bebauungsplanes ist aus der nachfolgenden Karte ersichtlich.
Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 44 (ohne Maßstab)

Des Weiteren werden auf dem Flurstück Nr. 27 (teilw.) der Flur 4 in der Gemarkung Dittershausen ca. 0,24 ha als externe Ausgleichsmaßnahmen im Planteil B – Kompensation vorgesehen. Die Flächen liegen südwestlich des Ortsteils Dennhausen/Dittershausen im Bereich der Fuldaaue. Die Abgrenzungen des Planteils B – Kompensation sind aus der nachfolgenden Karte ersichtlich.

Ziel und Zweck der Planung
Die Gemeinde Fuldabrück beabsichtigt die an der Unteren Feldstraße/Parkstraße ansässige Kindertagesstätte zu verlagern. Das vorhandene Grundstück bietet für die notwendigen Erweiterungsabsichten nicht genügend Fläche.
Die vorgesehenen Plangebietsflächen am südlichen Ortsrand von Dennhausen/Dittershausen bieten sich zur Entwicklung und nachhaltigen Sicherung der Kindertagesstätte an: Zum einen fügt sich die Kindertagesstätte an diesem Standort in weitere gemeinschaftliche Nutzungen wie Feuerwehr und Grundschule nutzungsseitig ein. Des Weiteren können insbesondere durch die ortsansässige Grundschule sowohl im räumlichen als auch im pädagogischen Kontext in direkter Nachbarschaft Synergien ermöglicht werden. Durch das in Gegenlage zu entwickelnde Neubaugebiet „Südliche Schulstraße“ können kurze Wege zwischen Wohnort und Betreuungseinrichtung entstehen. Zum anderen kann die Kindertagesstätte ebenso durch das vorgesehene Nahwärmenetz des Neubaugebiets „Südliche Schulstraße“ energetisch versorgt werden.
Die Plangebietsflächen werden über die Straße Schulstraße erschlossen. Da sich der zu überplanende Bereich im planungsrechtlich definierten Außenbereich befindet, ist als planungsrechtliche Voraussetzung die Aufstellung eines qualifizierten Bebauungsplanes gemäß § 30 Baugesetzbuch (BauGB) erforderlich.
Ziel und Zweck der Planung ist daher die geordnete städtebauliche Entwicklung am südlichen Ortsrand von Dennhausen/Dittershausen. Die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Entwicklung von Flächen für eine Kindertagesstätte soll dem Bedarf an Betreuungseinrichtungen und dem damit zusammenhängenden Raum- und Flächenbedarf gerecht werden. Durch die Planung sollen bisher vorwiegend landwirtschaftlich genutzte Flächen der Gemeinbedarfsnutzung zugeführt werden.
II. Veröffentlichung im Internet
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Fuldabrück hat in ihrer Sitzung am 20.07.2023 beschlossen, den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 44 „Kindertagesstätte Dennhausen/Dittershausen“ mit Begründung, Umweltbericht, Faunistischer Potentialanalyse, Avifaunistischem Gutachten sowie den wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Informationen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.
Folgende umweltbezogene Informationen sind verfügbar:
A) Fachgutachten
Umweltbericht vom Juni 2023 mit Aussagen (Bestand, Bewertung, Eingriffswirkung) zu den Schutzgütern Fläche, Boden, Wasser, Pflanzen, Tiere und biologische Vielfalt, Klima/ Luft, Landschaftsbild/ Erholung, Mensch/ Bevölkerung, Kultur und sonstige Sachgüter. Maßnahmen zur Vermeidung, Minimierung und zur Kompensation
Faunistische Potentialanalyse vom 11.01.2023 als Einschätzung zu den artenschutzrechtlichen erforderlichen Maßnahmen sowie zur Vermeidung von Verbotstatbeständen nach § 44 BNatSchG
Avifaunistisches Gutachten vom 02.06.2023 als Untersuchung zum realen Vorkommen der bedrohten und planungsrelevanten Feldlerche (Alauda arvensis) im Plangebiet.
B) Bereits vorliegende wesentliche umweltrelevante Informationen
Hessischer Bauernverband vom 26.04.2023 (Bedenken bzgl. des Flächenbedarfs auf Landwirtschaftsflächen, Hinweis zu landwirtschaftlichen Zufahrtswegen)
Landkreis Kassel, Fachbereich Bauen und Umwelt vom 21.04.2023 (Bedenken bzgl. des Abwassers bzw. der Auslastung der Kläranlage, Anregungen zum Umgang mit Niederschlagswasser, Hinweise zu Erdwärmesonden und zum Bodenschutz, Anregungen zur vorhandenen Baumreihe und deren potentiellen Ersatzes, Anregung zur Eingriffs-/Ausgleichsbewertung, Anregung zur Konkretisierung der CEF-Maßnahmen und des Kompensationsbedarfs, Hinweise zu Löschwasserversorgung und Abfallentsorgung)
Regierungspräsidium Kassel, Dez. 21.2 Regionalplanung, Siedlungsentwicklung vom 21.04.2023 (Hinweise zum Vorbehaltsgebiet für besondere Klimafunktionen)
Zweckverband Raum Kassel vom 13.04.2023 (Hinweise zum Klimaschutz und der Anpassung an den Klimawandel)
Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 44 „Kindertagesstätte Dennhausen/Dittershausen“ mit Begründung, Umweltbericht, Faunistischer Potentialanalyse, Avifaunistischem Gutachten sowie die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Informationen werden gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit
vom 27.07.2023 bis einschließlich 28.08.2023
auf der Internetseite der Gemeinde Fuldabrück (https://www.fuldabrueck.de/aktuelles/2023-07-26-amtliche-bekanntmachung-der-gemeinde-fuldabrueck-bebauungsplan-nr-44)
zur Einsichtnahme veröffentlicht.
Während dieser Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen zur Planung abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen elektronisch an sabrina.berninger@fuldabrueck.deübermittelt werden. Bei Bedarf können Stellungnahmen auch schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeindeverwaltung der Gemeinde Fuldabrück im Rathaus, 2. OG, Zimmer 201, Am Rathaus 2, 34277 Fuldabrück-Dörnhagen, während der Sprechzeiten abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben. Gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB werden die Verfahrensunterlagen in ausgedruckter Form als leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit im Rathaus der Gemeinde Fuldabrück, Zimmer 201, Am Rathaus 2, 34277 Fuldabrück während der allgemeinen Dienststunden
Montag und Dienstag | 08:00 Uhr | - | 16:00 Uhr |
Mittwoch und Freitag | 08:00 Uhr | - | 12:00 Uhr |
Donnerstag | 08:00 Uhr | - | 18:00 Uhr |
(sofern auf die genannten Tage kein gesetzlicher Feiertag fällt) |
sowie außerhalb der Sprechzeiten nach Vereinbarung öffentlich ausgelegt.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Vorbereitung und Durchführung von Verfahrensschritten gemäß § 4b BauGB einem Dritten (Planungsbüro) übertragen worden ist.
Fuldabrück, den 26. Juli 2023
Gemeinde Fuldabrück
-Der Gemeindevorstand-
gez. Andreas Damm
Bürgermeister