Bekanntmachung Inkrafttreten des Bebauungsplan Nr. 43 "Südliche Schulstraße", OT Dennhausen/Dittershausen


AMTLICHE BEKANNTMACHUNG DER GEMEINDE FULDABRÜCK

BEBAUUNGSPLAN NR. 43 „SÜDLICHE SCHULSTRAßE“, OT DENNHAUSEN/DITTERSHAUSEN

Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses gemäß § 10 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB)   
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Fuldabrück hat in ihrer Sitzung am 29.09.2022 gemäß § 10 Abs. 1 BauGB den Bebauungsplan Nr. 43 „Südliche Schulstraße“ als Satzung beschlossen.  
Der Satzungsbeschluss wird gemäß § 10 Abs. 3 BauGB hiermit ortsüblich bekannt gemacht.

Mit dieser Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan Nr. 43 „Südliche Schulstraße“, gemäß § 10 Abs. 3 BauGB i.V.m. § 7 der Hauptsatzung der Gemeinde Fuldabrück in Kraft.

Der ca. 6,29 ha große Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 43 „Südliche Schulstraße“ befindet sich am südwestlichen Siedlungsrand des Ortsteils Dennhausen/Dittershausen und umfasst die Flurstücke Nr. 25, 27, 28/1 (tlw.), 35, 36/1 (tlw.), 36/2, 36/3 (tlw.), 36/4 (tlw.), 36/5, 38/3 (tlw.), 122/5 (tlw), 123/3 (tlw.) der Flur 5 in der Gemarkung Dittershausen (Fuldabrück). Im Norden grenzt der örtliche Sportplatz an das Plangebiet; im Osten verläuft die Schulstraße. Südlich und westlich schließen ausgedehnte Landwirtschaftsflächen an. Die Flächen des Plangebietes sind unbebaut und werden, ausgenommen von Graben-, Wege- und Straßenparzellen, landwirtschaftlich genutzt. Im nördlichen Teilbereich befinden sich ein Kinderspielplatz und ein Handballkleinspielfeld. Das nähere Umfeld ist im Wesentlichen durch Wohnbebauung geprägt. Südöstlich befinden sich die Hermann-Schafft-Schule (Gemeinbedarfsfläche) sowie die Freiwillige Feuerwehr.  
Die Abgrenzung des Bebauungsplanes ist aus der nachfolgenden Karte ersichtlich.

Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 43 (ohne Maßstab)

Bebauungsplan Nr. 43 "Südliche Schulstraße"

 

Der Bebauungsplan Nr. 43 „Südliche Schulstraße“ wird gemäß § 10 Abs. 3 BauGB mit Begründung, Umweltbericht, Artenschutzrechtlicher Einschätzung und zusammenfassender Erklärung vom Tag der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung an im Rathaus, Am Rathaus 2, 34277 Fuldabrück-Dörnhagen, 2. OG. Zimmer 201 bereitgehalten und kann während der Sprechzeiten

 

Montag und Dienstag08:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag08:00 - 18:00 Uhr
Mittwoch und Freitag08:00 - 12:00 Uhr

 

(sofern auf die genannten Tage kein gesetzlicher Feiertag fällt) sowie außerhalb der Sprechzeiten nach Vereinbarung, von jeder Person eingesehen werden. Auf Verlangen wird über den Inhalt des Bebauungsplanes Auskunft gegeben. Zusätzlich kann der Bebauungsplan auf der Homepage der Gemeinde Fuldabrück (https://www.fuldabrueck.de/aktuelles/2023-01-16-bekanntmachung-inkrafttreten-des-bebauungsplan-nr-43-suedliche-schulstrasse-ot)  eingesehen werden.

Aufgrund der Corona-Pandemie können Zugangsbeschränkungen oder abweichende Öffnungszeiten für die Gemeindeverwaltung bestehen. Aktuelle Angaben sind der Homepage der Gemeinde Fuldabrück zu entnehmen.

Hinweise:  
Gemäß § 215 Abs. 1 BauGB werden unbeachtlich  
1. eine nach § 214 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Form- und Verfahrensvorschriften,  
2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes und  
3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorganges,   
wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung Satzung schriftlich gegenüber der Gemeinde unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind.  
Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 und Abs. 4 des Baugesetzbuches über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für Eingriffe in eine bisher zulässige Nutzung durch diesen Bebauungsplan und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen. Danach erlöschen Entschädigungsansprüche für nach §§ 39 bis 42 BauGB eingetretene Vermögensnachteile, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruches herbeigeführt wird.


Fuldabrück, den 11.01.2023   
Der Gemeindevorstand   
gez. Dieter Lengemann   
Bürgermeister