BEBAUUNGSPLAN NR. 44 „KINDERTAGESSTÄTTE DENNHAUSEN/DITTERSHAUSEN“


Bekanntmachung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB

I. Aufstellungsbeschluss 
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Fuldabrück hat in öffentlicher Sitzung am 07.12.2022 gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 44 „Kindertagesstätte Dennhausen/Dittershausen“ im Ortsteil Dennhausen/Dittershausen beschlossen.  
Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) ortsüblich bekannt gemacht.

II. Geltungsbereich, Ziel und Zweck der Planung 
Geltungsbereich  
Der Geltungsbereich des aufzustellenden Bebauungsplanes ist ca. 0,81 ha groß und umfasst die Flurstücke Nr. 49/7, Flur 1, sowie Nr. 39/1, Nr. 38/3 tlw., Nr. 36/1 tlw., alle Flur 5, in der Gemarkung Dittershausen. 
Die Plangebietsflächen werden aktuell landwirtschaftlich genutzt. Die Schulstraße ist mit einseitigem Gehweg inkl. Baumreihe und Entwässerungsgraben ausgestattet. Nördlich grenzen die Grundschule sowie die Freiwillige Feuerwehr an. Im Westen wird aktuell das Neubaugebiet „Südliche Schulstraße“ entwickelt. Östlich des Plangebiets sowie südlich der Schulstraße grenzen weitere Landwirtschaftsnutzungen an.  
Die Abgrenzung des Bebauungsplanes ist aus der nachfolgenden Karte ersichtlich. 
 

Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 44 (ohne Maßstab) 
 

Ziel und Zweck der Planung 
Die Gemeinde Fuldabrück beabsichtigt die an der Unteren Feldstraße/Parkstraße ansässige Kindertagesstätte zu verlagern. Das vorhandene Grundstück bietet für die notwendigen Erweiterungsabsichten nicht genügend Fläche.  
Die vorgesehenen Plangebietsflächen am südlichen Ortsrand von Dennhausen/Dittershausen bieten sich zur Entwicklung und nachhaltigen Sicherung der Kindertagesstätte an: Zum einen fügt sich die Kindertagesstätte an diesem Standort in weitere gemeinschaftliche Nutzungen wie Feuerwehr und Grundschule nutzungsseitig ein. Des Weiteren können insbesondere durch die ortsansässige Grundschule sowohl im räumlichen als auch im pädagogischen Kontext in direkter Nachbarschaft Synergien ermöglicht werden. Durch das in Gegenlage zu entwickelnde Neubaugebiet „Südliche Schulstraße“ können kurze Wege zwischen Wohnort und Betreuungseinrichtung entstehen. Zum anderen kann die Kindertagesstätte ebenso durch das vorgesehene Nahwärmenetz des Neubaugebiets „Südliche Schulstraße“ energetisch versorgt werden. 
Die Plangebietsflächen werden über die Straße Schulstraße erschlossen. Da sich der zu überplanende Bereich im planungsrechtlich definierten Außenbereich befindet, ist als planungsrechtliche Voraussetzung die Aufstellung eines qualifizierten Bebauungsplanes gemäß § 30 Baugesetzbuch (BauGB) erforderlich. 
Ziel und Zweck der Planung ist daher die geordnete städtebauliche Entwicklung am südlichen Ortsrand von Dennhausen/Dittershausen. Die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Entwicklung von Flächen für eine Kindertagesstätte soll dem Bedarf an Betreuungseinrichtungen und dem damit zusammenhängenden Raum- und Flächenbedarf gerecht werden. Durch die Planung sollen bisher vorwiegend landwirtschaftlich genutzte Flächen der Gemeinbedarfsnutzung zugeführt werden.

III. Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung 
Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit wird gemäß § 3 Abs. 1 BauGB den Bürgerinnen und Bürgern die Gelegenheit gegeben, sich frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung zu informieren; zugleich besteht Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung. Hierzu liegen die Planunterlagen (Vorentwurf des Bebauungsplanes mit Begründung, Stand: 06.03.2023, und Umweltbericht mit seinen Anlagen, Stand März 2023) in der Zeit

vom 23.03.2023 bis einschließlich 26.04.2023

im Rathaus der Gemeinde Fuldabrück, Zimmer 203, Am Rathaus 2, 34277 Fuldabrück während der allgemeinen Dienststunden

Montag und Dienstag08:00 Uhr - 16:00 Uhr
Mittwoch und Freitag08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Donnerstag08:00 Uhr - 18:00 Uhr

zur Einsichtnahme öffentlich aus. Zusätzlich können die ausliegenden Unterlagen auf der Homepage der Gemeinde Fuldabrück https://www.fuldabrueck.de/aktuelles/2023-03-22-bebauungsplan-nr-44-kindertagesstaette-dennhausendittershausen eingesehen werden. Während dieser Auslegungsfrist kann schriftlich oder zur Niederschrift zu den Planungsabsichten bei der Gemeindeverwalung der Gemeinde Fuldabrück Stellung genommen werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass die Vorbereitung und Durchführung von Verfahrensschritten gemäß § 4b BauGB einem Dritten (Planungsbüro) übertragen worden ist.


Fuldabrück, den 22. März 2023


Gemeinde Fuldabrück 
-Der Gemeindevorstand- 
gez. Dieter Lengemann 
Bürgermeister