Berninger, Sabrina

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Bauordnung und Liegenschaften

Bebauungsplan Nr. 42 "Industriegebiet Sandgrube", OT Bergshausen


Amtliche Bekanntmachung der Gemeinde Fuldabrück

Bebauungsplan Nr. 42 "Industriegebiet Sandgrube", OT Bergshausen

Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) und der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

I. Aufstellungsbeschluss

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Fuldabrück hat in ihrer Sitzung am 05.05.2022 gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB ) den Aufstellungsbeschluss vom 14.12.2017 erneuert. Der im Aufstellungsverfahren befindliche Bebauungsplan Nr. 35 „Gewerbegebiet Sandgrube“ wird nun als Bebauungsplan Nr. 42 mit der Bezeichnung „Industriegebiet Sandgrube“ fortgeführt, um der inhaltlichen Projektausrichtung gerecht zu werden. Zudem wurde das Plangebiet in seiner Fläche nochmals angepasst und die Flurstücke Nr. 27/6 und 27/7 in der Flur 17, Gemarkung Bergshausen, vollständig in den Geltungsbereich aufgenommen. Der erneuerte Aufstellungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) ortsüblich bekannt gemacht.

II. Geltungsbereich, Ziel und Zweck der Planung

Das ca. 5,3 ha große Plangebiet befindet sich westlich der BAB 7 und nördlich der BAB 44. Im Westen grenzt das Areal direkt an die L 3460, im Osten und Norden an das Güterverkehrszentrum (GVZ) Kassel. Entlang der nördlichen Geltungsbereichsgrenze verlaufen Bahngleise, die der verkehrlichen Anbindung der im GVZ ansässigen Unternehmen dienen. Der Geltungsbereich umfasst in der Gemarkung Bergshausen, in der Flur 17 die Flurstücke Nr. 19/1, 19/2, 19/3, 20/1, 21/1, 21/6, 26, 27/6, 27/7, 28, 29, 38/3 (teilw.) und 43/5. 
Die Abgrenzung des Geltungsbereichs ist aus den nachfolgenden Karten ersichtlich.

Geltungsbereich Bebauungsplan Nr. 42 "Industriegebiet Sandgrube" (ohne Maßstab)

Abgrenzung B-Plan 42

 

Ziel und Zweck der Planung

Ziel und Zweck der Planung ist die geordnete städtebauliche Entwicklung sowie die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzung für Folgenutzungen der gegenwärtigen Abbaufläche für Rohstoffe (Sand und Kies), u.a. als Produktionsstandort der Fa. Emmeluth. Neben den rechtsverbindlichen Festsetzungen zur städtebaulichen Ordnung, bildet der Bebauungsplan die Grundlage für den Vollzug weiterer Maßnahmen, wie die Vermessung, die Erschließung und die Bebauung des Gebietes.

III. Öffentliche Auslegung

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Fuldabrück hat in ihrer Sitzung am 05.05.2022 beschlossen, den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 42 „Industriegebiet Sandgrube“ mit Begründung, Umweltbericht, Fauna-Flora-Bericht sowie den wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Informationen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.

Folgende umweltbezogene Informationen sind verfügbar:

A) Fachgutachten

  • Umweltbericht vom 02.02.2022 mit Aussagen (Bestand, Bewertung, Eingriffswirkung) zu den Schutzgütern. Maßnahmen zur Vermeidung und Minimierung. 
    Fauna-Flora-Bericht vom 14.01.2022 mit Aussagen zu den Biotoptypen, deren Bewertung und die Einschätzung zu den artenschutzrechtlichen erforderlichen Maßnahmen sowie zur Vermeidung von Verbotstatbeständen nach § 44 BNatSchG

B) Bereits vorliegende wesentliche umweltrelevante Informationen

  • Avacon Netz GmbH vom 29.07.2020 (Hinweise zu den Sicherheitsabständen und dem Leitungsschutzbereich der Hochspannungsfreileitung)

  • Hessen Mobil vom 20.07.2020 (Anregung zur Gebietserschließung, Hinweise zur Gebietsentwässerung und Lärmimmissionen)

  • Landkreis Kassel, Fachbereich Bauen und Umwelt vom 27./29.07.2020 (Bedenken bzgl. der Aussagen im Umweltbericht, insbesondere zu den artenschutzrechtlichen Belangen, Hinweise auf die Abwasserverordnung, zu wassergefährdenden Stoffen, zum Bodenschutz und zum verrohrten Graben, Hinweise zur Löschwasserversorgung)

  • Regierungspräsidium Kassel, Dez. 27.1 Naturschutz, Landschaftplanung vom 16.07.2020 (Bedenken bzgl. der Aussagen im Umweltbericht, insbesondere zu den artenschutzrechtlichen Belangen, Anregung zum Erhalt vorhandener Gehölzstrukturen)

  • Regierungspräsidium Kassel, Dez. 33.1 Immissions- und Strahlenschutz vom 15.05.2019 (Anregung zur Festsetzung von Emissionskontingenten)

  • Zweckverband Raum Kassel vom 31.07.2020 (Anregung zur Baubeschränkung der Bereiche der Hochspannungsleitung, Anregung zur Gebietserschließung, Anregung zur Festsetzung solarer Strahlungsenergie und insektenfreundlicher Leuchtmittel, Anregung zu Aussagen zu den klimatischen Bedingungen)

 

Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 42 „Industriegebiet Sandgrube“ mit Begründung, Umweltbericht, Fauna-Flora-Bericht sowie den wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Informationen liegt gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit

vom 19.05.2022 bis einschließlich 24.06.2022

im Rathaus der Gemeinde Fuldabrück, Zimmer 201, Am Rathaus 2, 34277 Fuldabrück während der allgemeinen Dienststunden

Montag, Dienstag08:00 Uhr-16:00 Uhr
Mittwoch, Freitag08:00 Uhr-12:00 Uhr
Donnerstag08:00 Uhr-18:00 Uhr

(sofern auf die genannten Tage kein gesetzlicher Feiertag fällt) sowie außerhalb der Sprechzeiten nach Vereinbarung zur Einsichtnahme öffentlich aus. 

Während dieser Auslegungsfrist können Stellungnahmen zur Planung schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeindeverwaltung der Gemeinde Fuldabrück im Rathaus, 2. OG, Zimmer 201, Am Rathaus 2, 34277 Fuldabrück-Dörnhagen, während der Sprechzeiten abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben. 
Es wird darauf hingewiesen, dass die Vorbereitung und Durchführung von Verfahrensschritten gemäß § 4b BauGB einem Dritten (Planungsbüro) übertragen worden ist.

 

Fuldabrück, den 11. Mai 2022

 

Gemeinde Fuldabrück 
-Der Gemeindevorstand- 
gez. Dieter Lengemann 
Bürgermeister

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 bplan-42-hessen-mobil.pdf[121 KB]
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