Bekanntmachung über das Nachrücken von Gemeindevertretern


Hiermit wird das Nachrücken von Gemeindevertretern in die Gemeindevertretung der Gemeinde Fuldabrück öffentlich bekannt gemacht.

Gemäß § 34 Abs. 3 Satz 1 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes (KWG) stelle ich fest, dass die gewählten Gemeindevertreter

Herr Rainer Götte (CDU),
Herr Andreas Hofmann (CDU),
Herr Steffen Kaiser (SPD),

durch Verzicht gemäß § 33 Abs. 1 Nr. 1 KWG ihren Sitz verloren haben und damit aus der Gemeindevertretung ausscheiden.

Als nächste noch nicht berufene Vertreter vom Wahlvorschlag der Partei Christlich Demokratische Union Deutschlands (CDU) rücken

Herr Konstantin Riemann und
Herr Peter Stein

nach.

Als nächster noch nicht berufene Vertreter vom Wahlvorschlag der Partei Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD) rückt

Herr Martin Leischner

nach.

Sie haben mit der Feststellung des Wahlleiters die Rechtsstellung als Gemeindevertreter erlangt.

Gegen diese Feststellungen des Wahlleiters kann jede wahlberechtigte Person des Wahlkreises binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach dieser Bekanntmachung Einspruch erheben. Der Einspruch der wahlberechtigten Person, die nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihn eins vom Hundert der Wahlberechtigten, mindestens jedoch fünf Wahlberechtigte, unterstützen.

Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei mir einzureichen und innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen; nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden, § 55 Abs. 1 Satz 2 KWO i.v.m. § 25 KWG.

Die öffentliche Bekanntmachung ist mit dem Ablauf des Einstellungsdatums am 27.04.2026 auf der Internetseite www.fuldabrueck.de vollendet.

gez.
Oliver Brandenstein
Gemeindewahlleiter