Jahresabschluss 2022


Feststellungsbeschluss der Gemeindevertretung und Entlastungserteilung für den Gemeindevorstand für das Haushaltsjahr 2022

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Fuldabrück hat in der Sitzung am 26. Februar 2026 gemäß § 114 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) zur Entlastung des Gemeindevorstands der Gemeinde Fuldabrück für die Haushaltsrechnung 2022 folgenden Beschluss gefasst:

Der Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2022, bestehend aus der Vermögensrechnung (Bilanz), der Ergebnisrechnung, der Finanzrechnung, dem Rechenschaftsbericht und dem Anhang, wird gemäß § 112 Abs. 1 HGO in der durch die Revision des Landkreises Kassel geprüften Fassung festgestellt.

Dem Gemeindevorstand der Gemeinde Fuldabrück wird nach § 114 Abs. 1 HGO für das Haushaltsjahr 2022 Entlastung erteilt.

Die Jahresrechnung mit Anhang und Rechenschaftsbericht für das Haushaltsjahr 2022 wird gemäß § 114 Abs. 2 HGO auf der Homepage Internetseite www.fuldabrueck.de unter dem Menüpunkt „Downloads“ veröffentlicht.

Die öffentliche Bekanntmachung ist mit dem Ablauf des Einstellungsdatums am 26. März 2026 auf dieser Internetseite vollendet.
 

Fuldabrück, 26. März 2026
Gemeinde Fuldabrück
Der Gemeindevorstand
gez.
Andreas Damm
Bürgermeister