Für die Beglaubigung von Unterschriften sind mitzubringen:
- gültiges Ausweis- oder Passdokument
- Anforderungsschreiben / evtl. Vordruck für die Unterschrifts-Beglaubigung
Wichtig:
Die Unterschrift darf erst zum Zeitpunkt der Beglaubigung geleistet werden!
Welche Unterschriften kann das Bürgerbüro nicht beglaubigen?
- Unterschriften auf Verträgen und wichtigen Erklärungen (z. B. Testamente, Darlehensverträge, Grundbuchauszüge, Patientenverfügungen, Vorsorgevollmachten, etc.)
- hierfür sind Notare oder Ortsgerichte zuständig
Ansprechpartner für die Fuldabrücker Ortsgerichte finden Sie hier.
Gebühr: 7,00 €