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Budde, Rene

05665/9463-45
05665/9463-88
Bürgerbüro
Gries, Martina

05665/9463-55
05665/9463-88
Bürgerbüro
Theune, Andreas

05665/9463-50
05665/9463-88
Bürgerbüro
Ulfig, Dennis

05665/9463-50
05665/9463-88
Bürgerbüro
Viereck, Sonja

05665/9463-47
05665/9463-88
Bürgerbüro

Personalausweis


Benötigte Unterlagen zur Beantragung eines Personalausweises:

  • gültiges Ausweisdokument

  • letzte Personenstandsurkunde

  • 1 aktuelles Biometrisches Passbild (nicht älter als 3 Monate)

  • Sollte der Antragssteller unter 16 Jahre alt sein, so bedarf es der Zustimmung des Sorgeberechtigten/ der Sorgeberechtigten. (siehe Anhang)

  • Bei Abhandenkommen des Personalausweises ist bei Neubeantragung die Verlustanzeige der Polizei mitzubringen, sowie eine Geburtsurkunde sofern kein gültiges Ausweisdokument vorhanden ist.

 

Gebühren:

Antragssteller ab 24 Jahren37,00 €
Antragssteller unter 24 Jahren 22,80 €

  

Weitere Gebührenregelungen:

Erstmaliges Setzen der PIN   gebührenfrei
Änderung der PIN-Nummer (z.B. PIN vergessen)gebührenfrei
Ändern der Anschrift bei Umzug gebührenfrei
Sperren der Online Ausweis-Funktion im Verlustfall gebührenfrei
Entsperren der Online Ausweis-Funktion gebührenfrei

 Nähere Informationen finden sie unter: www.personalausweisportal.de

 

Bitte beachten Sie:

  • Gemäß § 1 Abs. 1 Personalausweisgesetz besteht für jeden deutschen Staatsangehörigen, sobald er 16 Jahre alt ist, eine gesetzliche Pflicht im Besitz eines gültigen Ausweises zu sein.

  • Sollte ein Ausweisdokument nicht rechtzeitig beantragt werden, so kann gemäß § 5 Personalausweisgesetz eine Geldbuße erhoben werden.

  • Bei Namensänderungen müssen neue Ausweisdokumente beantragt werden.

  • Bei Ersatz wegen Diebstahl ist eine Anzeige bei der Polizei notwendig und diese ist bei einer Neubeantragung vorzulegen.

  • Bei Diebstahl oder Verlust des neuen Personalausweises mit der Online-Ausweis Funktion, müssen Sie umgehend eine Sperrung der Chipkarte veranlassen. Dies kann zum einen beim Bürgerbüro oder außerhalb der Öffnungszeiten beim telefonischen Sperrnotruf (ab 01.01.2014) unter folgender Telefonnummer: 
    „116 116“ im Inland und „+49 116 116“ aus dem Ausland geschehen.