Ein Gewerbebetrieb ist immer bei der zuständigen Gemeinde persönlich oder durch einen Vertreter mittels Vollmacht (+ gültiges Ausweisdokument) anzumelden.
Was muss vorgelegt werden:
gültiges Ausweisdokument
Bei Anmeldung einer eingetragenen Gesellschaftsform (z. B. GmbH) muss der Handelsregisterauszug vorgelegt werden
für den Fall, dass es mehrere Geschäftsinhaber gibt, reicht es aus, wenn ein Gesellschafter zur Anmeldung vorstellig wird und die Vollmachten sowie Ausweiskopien seiner Mitgesellschafter vorlegt.
Bei Anmeldung eines Handwerkbetriebes ist die Handwerkskarte oder ein sonstiges Eintragungsdokument vorzulegen (Nähere Auskünfte erteilt die Handwerkskammer Kassel, 0561 / 78880)
Gebühren: 28,00 € Wenn Sie eine Empfangsbescheinigung benötigen, sind weitere Gebühren in Höhe von 8,00 € zu entrichten.
Die Gebühr kann entweder Bar, als Verrechnungscheck oder per Überweisungsträger entrichtet werden. Um die Zuordnung zu gewährleisten, bitten wir Sie als Verwendungszweck den "Gewerbenamen" mit anzugeben.
Kasseler Sparkasse | IBAN: DE15 5205 0353 0030 0000 25 |
BIC: HELADEF1KAS |
Bei einem Umzug des Betriebes oder bei Hinzunahme weiterer gewerblicher Tätigkeiten innerhalb der Gemeinde, ist ebenfalls eine Ummeldung im Gewerberegister erforderlich.
Wird der Betriebssitz in eine andere Stadt verlegt, so ist das Gewerbe abzumelden.
Nähere Informationen finden sie unter §§ 14 ff der Gewerbeordnung:
Für Personen, die erlaubnispflichtige Gewerbe ausüben möchten, wie z. B. Makler nach § 34 c Gewerbeordnung, Baubetreuer etc., müssen Sie sich vorerst an den Landkreis Kassel wenden.
Die Formulare finden Sie unter Downloads.