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Budde, Rene

05665/9463-45
05665/9463-88
Bürgerbüro
Gries, Martina

05665/9463-55
05665/9463-88
Bürgerbüro
Theune, Andreas

05665/9463-50
05665/9463-88
Bürgerbüro
Ulfig, Dennis

05665/9463-50
05665/9463-88
Bürgerbüro
Viereck, Sonja

05665/9463-47
05665/9463-88
Bürgerbüro

Gewerbewesen


Ein Gewerbebetrieb ist immer bei der zuständigen Gemeinde persönlich oder durch einen Vertreter mittels Vollmacht (+ gültiges Ausweisdokument) anzumelden.

 

Was muss vorgelegt werden:

  • gültiges Ausweisdokument

  • Bei Anmeldung einer eingetragenen Gesellschaftsform (z. B. GmbH) muss der Handelsregisterauszug vorgelegt werden

    • für den Fall, dass es mehrere Geschäftsinhaber gibt, reicht es aus, wenn ein Gesellschafter zur Anmeldung vorstellig wird und die Vollmachten sowie Ausweiskopien seiner Mitgesellschafter vorlegt.

  • Bei Anmeldung eines Handwerkbetriebes ist die Handwerkskarte oder ein sonstiges Eintragungsdokument vorzulegen (Nähere Auskünfte erteilt die Handwerkskammer Kassel, 0561 / 78880)

 

Gebühren: 28,00 € Wenn Sie eine Empfangsbescheinigung benötigen, sind weitere Gebühren in Höhe von 8,00 € zu entrichten.

Die Gebühr kann entweder Bar, als Verrechnungscheck oder per Überweisungsträger entrichtet werden. Um die Zuordnung zu gewährleisten, bitten wir Sie als Verwendungszweck den "Gewerbenamen" mit anzugeben.

Kasseler SparkasseIBAN: DE15 5205 0353 0030 0000 25
 BIC: HELADEF1KAS

 

Bei einem Umzug des Betriebes oder bei Hinzunahme weiterer gewerblicher Tätigkeiten innerhalb der Gemeinde, ist ebenfalls eine Ummeldung im Gewerberegister erforderlich.

Wird der Betriebssitz in eine andere Stadt verlegt, so ist das Gewerbe abzumelden.

 

Nähere Informationen finden sie unter §§ 14 ff der Gewerbeordnung:

Für Personen, die erlaubnispflichtige Gewerbe ausüben möchten, wie z. B. Makler nach § 34 c Gewerbeordnung, Baubetreuer etc., müssen Sie sich vorerst an den Landkreis Kassel wenden.


Die Formulare finden Sie unter Downloads.