Für eine Eheschließung benötigen Sie folgende Unterlagen:
einen gültigen Personalausweis oder Reisepass
eine beglaubigte Abschrift oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister
Geburtsurkunde(n) von gemeinsamen Kindern
Evtl. Vaterschaftsanerkennung und Bescheinigung über die gemeinsame Sorge
Falls Sie schon einmal verheiratet waren benötigen Sie zusätzlich noch:
einen beglaubigten Ausdruck aus dem Eheregister oder eine Eheurkunde mit Auflösungsvermerk
Scheidungsurteil mit Rechtskraftbescheinigung
Im Einzelfall kann es notwendig sein, dass weitere oder andere Urkunden vorgelegt werden müssen. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn ein Beteiligter oder beide Eheschließende ausländische Mitbürger sind.
In einem persönlichen Gespräch erläutern wir Ihnen gern, welche Urkunden von Ihnen vorgelegt werden müssen und in welcher Form.
Gebühren:
Urkunde/beglaubigte Abschrift aus einem Personenstandsregister: 12,00 €
Anmeldung der Eheschließung: ca. 100 €
Die Gebühren für eine Urkunde oder eine beglaubigte Abschrift aus einem Personenstandsregister gelten in Hessen. In anderen Bundesländern können die Gebühren von dem hessischen Tarif abweichen.
Die Gebühren für die Anmeldung der Eheschließung ist ein Richtwert, da zum Beispiel die Kosten für ein Stammbuch noch nicht berücksichtigt wurden.