In letzter Zeit erreichen uns vermehrt Anfragen zur Gebäudeeinmessungspflicht.
Daher möchten wir Sie kurz informieren:
Die Gebäudeeinmessung ist gesetzlich vorgeschrieben.
Grundlage ist das Hessische Vermessungs- und Geoinformationsgesetz.
Alle neu errichteten Gebäude sowie Gebäude, deren Grundriss verändert wurde, müssen nach Fertigstellung des Rohbaus eingemessen werden.
Diese Verpflichtung dient dazu, das Liegenschaftskataster aktuell zu halten und Eigentumsverhältnisse eindeutig zu sichern.
Wer ist verantwortlich?
Die Pflicht liegt bei den Eigentümerinnen und Eigentümern.
Diese müssen eine befugte Vermessungsstelle (z. B. Öffentlich bestellte Vermessungsingenieurinnen und -ingenieure oder das Amt für Bodenmanagement) beauftragen.
Was passiert, wenn nichts veranlasst wird?
Wird keine Einmessung beauftragt, kann diese auch ohne Auftrag von Amts wegen durchgeführt werden.
Die Kosten werden den Eigentümerinnen und Eigentümern in Rechnung gestellt.
Hinweis:
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an das zuständige Amt für Bodenmanagement Korbach oder eine Öffentlich bestellte Vermessungsingenieurin bzw. einen Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur.


