Sortierung erfolgt in alphabetischer Reihenfolge
Gries, Martina

05665/9463-55
05665/9463-88
Bürgerbüro
Theune, Andreas

05665/9463-50
05665/9463-88
Bürgerbüro
Ulfig, Dennis

05665/9463-50
05665/9463-88
Bürgerbüro
Viereck, Sonja

05665/9463-47
05665/9463-88
Bürgerbüro
Lauer, Andrea

05665/9463-0
05665/9463-88
Bürgerbüro

Änderung im Gewerberecht ab 01.11.2025 - Rückmeldeverfahren bei Verlegung des Betriebs in einen anderen Meldebezirk


Bisher war bei einer Betriebsverlegung in eine andere Stadt/Gemeinde eine Abmeldung durch den Gewerbetreibenden bei der bisher zuständigen Behörde erforderlich. Zusätzlich war eine Anmeldung bei der neuen zuständigen Behörde, in deren Meldebezirk der Betrieb verlegt wurde, notwendig.

Ab dem 1. November 2025 entfällt für die Verlegung eines Gewerbebetriebs in einen anderen Meldebezirk die Abmeldung bei der bisher zuständigen Behörde. Diese erfolgt nunmehr verwaltungsintern über die Fachverfahren vom neuen zuständigen Gewerbeamt zum bisherigen alten Gewerbeamt. 

Somit entfallen die Kosten von 28,00 Euro. Sollte jedoch eine schriftliche Abmeldebescheinigung von der abgemeldeten Behörde erforderlich sein kostet diese weiterhin 8,00 Euro!