Strengere Regeln für die Entsorgung von Bioabfall


Wichtige Information für die Haushalte in Fuldabrück

Strengere Regeln für die Entsorgung von Bioabfall

Nicht kompostierbare Stoffe, sogenannte Störstoffe (wie beispielsweise Kunststoff oder sog. Bioplastik) in der Biotonne werden zunehmend zu einem Problem. Diese Störstoffe müssen durch visuelle Beurteilung festgestellt und unter großem technischen Aufwand entfernt werden. Da sie sich nicht zersetzen, verunreinigen sie ansonsten den Kompost, den Gartenbesitzer und Landwirte auf ihre Felder bringen. Die Folge: Die Kunststoffteile landen in der Umwelt und verschmutzen sie. Dieser Aufwand verursacht hohe Kosten, die dann über die Müllgebühren zu finanzieren sind (höhere Müllgebühr). 

Zum 1. Mai 2025 tritt die Novelle der Bioabfallverordnung (neuer Paragraf 2a – Anforderungen an die Fremdstoffentfrachtung) in Kraft: dann können die bei der Verwertungsanlage angelieferten Bioabfälle mit mehr als 3 % Fremdstoffanteil an die Kommunen zurückgewiesen werden. Um das zu verhindern, achten die Müllwerker künftig verstärkt auf verunreinigte Bioabfälle. Werden nicht sortenreine Bioabfälle festgestellt, wird die Tonne nicht geleert. Die Biotonne muss dann vom Entsorgungspflichtigen nachsortiert werden, damit die Fachkräfte den Abfall mitnehmen. 

Daher richtet sich unser Appell an alle Haushalte:

Vermeiden Sie bitte die Entsorgung von Fremdstoffen in der Biotonne, denn nur eine sortenreine Entsorgung in der Tonne trägt entscheidend zur hochwertigen Verwertung der angelieferten Bioabfälle bei und schont zudem die Umwelt!

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Informationsblatt der Abfallentsorgung Kreis Kassel Mai 2025.