Illegale Ablagerung von Abfällen


Liebe Bürgerinnen und Bürger,

in der Gemeinde Fuldabrück haben die Verschmutzungen durch illegale Ablagerung von Abfällen - dem „Wilden Müll“ - in den letzten Jahren drastisch zugenommen. Die Beseitigung wilder Müllablagerungen verursacht erhebliche Kosten. Was bedeutet, dass eine teure Entsorgung durch die Gemeinde zur Folge hat.

Zurzeit ist die Stichstraße Kurze Hecke Ecke Bergstraße massiv von illegalen Ablagerungen betroffen (siehe Lageplan). Die Autobahn GmbH kann schwer zu ihrem eigenen Grundstück gelangen, um Arbeiten durchzuführen.

Für die Abfallbeseitigung gilt der Grundsatz des § 28 Abs.1 Satz 1 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes, wonach Abfälle zum Zwecke der Beseitigung nur in den dafür zugelassenen Anlagen oder Einrichtungen (Bsp. Abfallbeseitigungsanlagen) behandelt, gelagert oder abgelagert werden dürfen.

Die illegale Entsorgung kann mit einer Geldbuße bis zu hunderttausend Euro geahndet werden.

Zuwiderhandlungen werden zur Anzeige gebracht.

Wir bitten um Kenntnisnahme und Beachtung!