Ehrenamt in der Gemeinde Fuldabrück
Ortsgerichtsvorsteher/in gesucht
Die Gemeinde Fuldabrück hat für die Besetzung des Ortsgerichts Fuldabrück ei-nen/eine Ortsgerichtsvorsteher/in zu wählen. Wir suchen deshalb eine interessierte Person, die bereit ist, diese ehrenamtliche Aufgabe zu übernehmen.
In Hessen gibt es für jede Gemeinde mindestens ein Ortsgericht. Ortsgerichte geben wichtige Hilfestellungen und tragen dazu bei, Kosten zu sparen. Sie sind als Hilfsbehörden der Justiz Partner für viele persönliche Angelegenheiten.
Die Ortsgerichtsmitglieder werden auf Vorschlag der Gemeinde – durch Abstim-mung in der Sitzung der Gemeindevertretung – von der Leitung des Amtsgerichts ernannt.
Zu den Aufgaben der Ortsgerichte gehören u.a.:
- Beglaubigung von Unterschriften und Abschriften öffentlicher oder privater Urkunden;
- Sicherung von Erbschaften (Nachlässen)
- Aufstellung von Nachlassinventaren
- Erteilung von Sterbefallanzeigen
- Wertermittlung von Grundstücken und Gebäuden, beweglichen Sachen und dergleichen
- Mitwirkung bei der Feststellung von Grundstücksgrenzen
Nach den Bestimmungen des Hessischen Ortsgerichtsgesetzes können sich für dieses Ehrenamt Personen bewerben, die
- Deutsche im Sinne des Artikels 116 Grundgesetz sind oder die Staatsange-hörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union besitzen,
- die Gewähr dafür bieten, dass sie jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes und der Verfassung des Landes Hessen eintreten,
- allgemeines Vertrauen genießen, lebenserfahren, unbescholten sowie mit der Schätzung von Grundstücken vertraut sind
- sich in geordneten wirtschaftlichen Verhältnissen befinden.
Folgende Personen können nicht Ortsgerichtsmitglieder sein, die:
- ihren Wohnsitz im Bezirk des Ortsgerichts nicht oder nicht mehr haben,
- die Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten geschäftsmäßig ausüben,
- als Rechtsanwalt oder Notar zugelassen sind,
- entmündigt sind,
- geschäftsunfähig sind,
- ein Verbrechen oder Vergehen begangen haben, das sie der Berufung in das Beamtenverhältnis als Ehrenbeamte unwürdig erscheinen lassen und sie deswegen rechtskräftig zu einer Strafe verurteilt sind,
und im Dienst befindliche Richter sowie Beamte im Justizdienst, deren Tätigkeit im Zusammenhang mit den Aufgaben des Ortsgerichts steht, nicht Ortsgerichtsmitglieder sein können und dass Personen, die miteinander im 1. oder 2. Grade verwandt oder verschwägert sind sowie Ehegatten nicht gleichzeitig Ortsgerichtsmitglieder sein sollen.
Die Amtszeit beträgt in der Regel zehn Jahre. Sie kann auf fünf Jahre begrenzt werden, wenn die vorgeschlagene Person das 65. Lebensjahr vollendet hat.
Wer Interesse an dem Ehrenamt hat oder weitere Informationen benötigt, wendet sich bitte bis zum 05.03.2025 an die Gemeinde Fuldabrück, Frau Andrea Finke, Am Rathaus 2, 34277 Fuldabrück (Tel. 05665 9463-13, E-Mail: rathaus@fuldabrueck.de).
Weitere Infos zum Ortsgericht erhalten Sie auch unter: https://justizministerium.hessen.de/sites/justizministerium.hessen.de/files/2021-08/ortsgericht_flyer_internet_barrierefrei.pdf