Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
am Sonntag, 23.02.2025 findet die Bundestagswahl statt.
Bitte beachten Sie:
- Wahlbenachrichtigungskarten werden voraussichtlich bis zur 5. KW durch die Deutsche Post AG zugestellt. Sollten Sie keine Wahlbenachrichtigungskarte erhalten haben, melden Sie sich bis spätestens 02.02.2025 während der allgemeinen Öffnungszeiten im Wahlamt. Nur so können wir feststellen, ob Sie im Wählerverzeichnis eingetragen und somit wahlberechtigt sind.
- Briefwahlunterlagen können mit Erhalt der Wahlbenachrichtigungskarte oder ab dem 13.01.2025 online beantragt werden. Bitte beachten Sie: Der Versand der Unterlagen kann erst dann erfolgen, wenn der Gemeinde Fuldabrück die kompletten Wahlunterlagen vorliegen!
Für die Antragstellung empfiehlt sich die Verwendung des Vordruckes, der auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung abgedruckt ist. Bitte vergessen Sie nicht, den Antrag zu unterschreiben. Möchten Sie Briefwahlunterlagen für eine andere Person abholen, ist eine schriftliche Vollmacht erforderlich. Diese Vollmacht kann durchaus durch einen handschriftlichen Vermerk, in dem der Abholer namentlich genannt wird, auf der Wahlbenachrichtigung (Rückseite) erteilt werden. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass ohne Vollmacht keine Briefwahlunterlagen herausgegeben werden dürfen!
Briefwahlunterlagen können Sie hier beantragen
bzw. per Email (wahlen@fuldabrueck.de). Wir weisen darauf hin, dass in diesem Fall die gleichen Informationen notwendig sind, wie bei der schriftlichen Antragstellung (Name, Geburtsdatum, Anschrift).
Achtung: Eine telefonische Beantragung ist nicht möglich!
Sollten Sie noch Fragen anlässlich der Bundestagswahl haben, wenden Sie sich bitte an Ihr Wahlamt:
Gemeinde Fuldabrück
Wahlamt
Am Rathaus 2
34277 Fuldabrück
E-Mail: wahlleiter@fuldbrueck.de
Gemeindewahlleiter Andreas Damm, Tel. 05665/9463-11
Briefwahlbüro: 05665/9463-50
Öffnungszeiten Briefwahlbüro ab 05.02.2025 (bei Verfügbarkeit der Stimmzettel):
Mo., Di., Mi. | 08:00 Uhr | - | 16:00 Uhr |
Do. | 08:00 Uhr | - | 18:00 Uhr |
Fr. | 08:00 Uhr | - | 12:00 Uhr |
Sa. | 09:00 Uhr | - | 12:00 Uhr |
Die Sonderöffnungszeiten sollen allen Bürgerinnen und Bürgern die Chance zur Teilnahme an der Bundestagswahl ermöglichen.
Letzte reguläre Briefwahlmöglichkeit im Rathaus ist am Freitag, 21.02.2025 von 08.00 bis 15.00 Uhr. Sofern Sie Briefwahlunterlagen elektronisch beantragt haben und Ihnen diese bis Freitag 21.02.2025 nicht zugegangen sind, können Sie sich am Samstag, 22.02.2025 noch bis 12.00 Uhr im Wahlamt zur Anforderung von Ersatzunterlagen melden. Ist Ihnen der Besuch des Wahllokals am Wahlsonntag aufgrund einer unvorhergesehenen Erkrankung nicht möglich, können Sie an diesem Tag noch bis spätestens 15:00 Uhr Briefwahlunterlagen beantragen.
Terminvergabe Bürgerbüro Fuldabrück
Aufgrund der Bundestagswahl am 23.02.2025 bitten wir alle Bürgerinnen und Bürger höflichst um Terminvereinbarung für Ihre Anliegen im Bürgerbüro des Rathauses Fuldabrück.
Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass Terminvereinbarungen und Wahlangelegenheiten bevorzugt bearbeitet werden.
Terminvereinbarungen können telefonisch oder per Email vorgenommen werden.
Bürgerbüro
Telefon: 05665 9463 – 0
Email: buergerbuero@fuldabrueck.de