Bebauungsplan Nr. 47 Solarpark Fuldabrück II


Amtliche Bekanntmachung der Gemeinde Fuldabrück


Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB zum Bebauungsplan Nr. 47 "Solarpark Fuldabrück II" der Gemeinde Fuldabrück, Ortsteil Dörnhagen

I. Ziel und Zweck der Planung 
Die Gemeinde Fuldabrück beabsichtigt, zur Steigerung des Anteils der erneuerbaren Energien an der Stromversorgung beizutragen und verfolgt das Ziel, mit der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 47 „Solarpark Fuldabrück II“ (Lage nördlich des Ortsteils Dörnhagen östlich der BAB 7) auf einer Fläche von gesamt ca. 4,53 ha einem privaten Vorhabenträger die Nutzung für eine Freiflächenphotovoltaikanlage zu ermöglichen. Das Plangebiet umfasst die Flurstücke 43 und 44 (teilw.) von Flur 28 in der Gemarkung Dörnhagen. 
Der Planungsbereich wird aktuell landwirtschaftlich genutzt und weist geringe Bodenwerte auf (deutlich unterhalb des Gemarkungsdurchschnitts) 
 


II. Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB 
Der Vorentwurf des Bebauungsplans Nr. 47 "Solarpark Fuldabrück II" der Gemeinde Fuldabrück, Ortsteil Dörnhagen, bestehend aus der Planzeichnung mit den textlichen Festsetzungen und der Begründung einschließlich Umweltbericht kann in der Zeit vom 02.10.2023 bis einschließlich 06.11.2023 im Rathaus, 2. OG, Zimmer 201, Am Rathaus 2, 34277 Fuldabrück-Dörnhagen, während der Dienststunden Montag, Dienstag, von 8:00 – 16:00 Uhr, Donnerstag von 8:00 – 18:00 Uhr, Mittwoch, Freitag von 8:00 – 12:00 Uhr eingesehen werden, sofern nicht auf den Tag ein gesetzlicher oder ortsüblicher Feiertag fällt. Auf Verlangen wird über den Inhalt Auskunft gegeben. 
Die Planunterlagen sind zudem auf der Internetseite der Gemeinde Fuldabrück unter https://www.fuldabrueck.de/aktuelles/2023-09-27-bebauungsplan-nr-47-solarpark-fuldabrueck-ii abrufbar.
Während des o.g. Zeitraumes kann sich jedermann über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten und Anregungen zu der Planung schriftlich oder mündlich während der Dienststunden zur Niederschrift bei der Gemeinde Fuldabrück im Rathaus, 2. OG, Zimmer 201, Am Rathaus 2, 34277 Fuldabrück-Dörnhagen, vorbringen. Den Beteiligten wird nach Prüfung der vorgebrachten Anregungen das Ergebnis der Entscheidung mitgeteilt. Auch Kinder und Jugendliche sind Teil der Öffentlichkeit.
 

Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 4b BauGB ein Planungsbüro mit der Durchführung des Verfahrens beauftragt wurde.
Es wird des Weiteren darauf hingewiesen, dass diese Bekanntmachung auch auf der Internetseite der Gemeinde Fuldabrück unter https://www.fuldabrueck.de/aktuelles/2023-09-27-bebauungsplan-nr-47-solarpark-fuldabrueck-ii öffentlich bekannt gemacht wird.
 

Abgrenzung des räumlichen Geltungsbereiches (gestrichelte Linie, Plan genordet und ohne Maßstab):

Abgrenzung des räumlichen Geltungsbereiches (gestrichelte Linie, Plan genordet und ohne Maßstab)

Der räumliche Geltungsbereich umfasst die Flurstücke 43 und 44 (teilw.) von Flur 28 in der Gemarkung Dörnhagen. Der Übersichtsplan ist Bestandteil der Bekanntmachung.


Fuldabrück, den 27.09.2023
Der Gemeindevorstand
gez. Andreas Damm
Bürgermeister