Verabschiedung und Ernennung von Ortsgerichtsmitgliedern des Ortsgerichts Fuldabrück


Im Rahmen einer kleinen Zusammenkunft im Rathaus Fuldabrück wurde der bishe-rige Ortsgerichtsschöffe und 2. Stellvertreter des Ortsgerichtsvorstehers des Ortsgerichts Fuldabrück, Wilfried Semler, vom Vizepräsidenten des Amtsgerichts Kassel, Dr. Philipp Gescher, verabschiedet. Herr Semler war seit 01.02.2008 Ortsgerichtsschöffe sowie 2. Stellvertreter des Ortsgerichtsvorstehers. Er hat dieses Ehrenamt nun über 15 Jahre inne. „Ich gebe das Amt mit einem kleinen Tropfen Wehmut ab“, sagte Semler während seiner Verabschiedung. Aber für ihn sei es Zeit mit dem Er-reichen von 81 Jahren, sich von diesem Ehrenamt zu trennen. Er bearbeitete über die Jahre 1.427 Fälle, dazu kämen noch etwa 15 bis 20 Schätzungen jährlich. Herr Dr. Gescher bedankte sich bei Herrn Semler für die jahrelange gute Arbeitsleistung und wünschte ihm alles Gute für die Zukunft.

Seine Nachfolge als 2. Stellvertreter des Ortsgerichtsvorstehers des Ortsgerichts Fuldabrück tritt Ortsgerichtsschöffe Hans-Günter Franke an. Herr Franke ist seit Juni 2020 Schöffe des Ortsgerichts und übernimmt nun gern auch die Funktion als 2. Stellvertreter. Zu diesem ernannte ihn Herr Dr. Gescher in gleicher Runde.

Das Ortsgericht Fuldabrück erweiterte sich zudem von fünf auf sechs Mitglieder. Freuen kann sich das Ortsgericht über die beiden neu ernannten Ortsgerichtsschöffinnen Nadine Hengel und Iris Köhler für die Dauer von 10 Jahren. Frau Hengel wurde im Amtsgericht Kassel zur Ehrenbeamtin vereidigt und Frau Köhler wurde von Dr. Gescher in oben genannter Zusammenkunft ernannt. Beide freuen sich auf ihr neu übernommenes Amt und die Gemeinde Fuldabrück wünscht dem Ortsgericht weiterhin eine vertrauensvolle Zusammenarbeit.

Was ist ein Ortsgericht und welche Aufgaben werden übernommen?
Ortsgerichte gibt es nur in Hessen. Sie sind eine Hilfsbehörde der Justiz und über-nehmen unter anderem die Beglaubigung von Unterschriften und Abschriften, die Erteilung von Sterbefallanzeigen, die Sicherung des Nachlasses und Schätzungen von Gebäuden und Grundstücken. Den Ortsgerichtsvorstehern stehen dabei Ortsgerichtsschöffen zur Seite.