Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses zum Bebauungsplan Nr. 47 "Solarpark Fuldabrück II"


Amtliche Bekanntmachung der Gemeinde Fuldabrück

Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses zum Bebauungsplan Nr. 47 "Solarpark Fuldabrück II" der Gemeinde Fuldabrück, Ortsteil Dörnhagen gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)

I Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB 
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Fuldabrück hat in ihrer Sitzung am 15.02.2023 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 47 "Solarpark Fuldabrück II" der Gemeinde Fuldabrück, Ortsteil Dörnhagen, beschlossen.
Gem. § 2 Abs. 1 BauGB wird hiermit der Aufstellungsbeschluss bekannt gemacht.
II Ziel und Zweck der Planung 
Die Gemeinde Fuldabrück beabsichtigt, zur Steigerung des Anteils der erneuerbaren Energien an der Stromversorgung beizutragen und verfolgt das Ziel, mit der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 47 „Solarpark Fuldabrück II“ (Lage nördlich des Ortsteils Dörnhagen östlich der BAB 7) auf einer Fläche von gesamt ca. 7,49 ha einem privaten Vorhabenträger die Nutzung für eine Freiflächenphotovoltaikanlage zu ermöglichen. 
Die Fläche wird momentan landwirtschaftlich genutzt. Die Erschließung des geplanten Geltungsbereiches kann über bestehende Wirtschaftswege erfolgen.
Der geplante Geltungsbereich umfasst die Flurstücke 43, 44 und 58/5 von Flur 28 der Gemarkung Dörnhagen (siehe Skizze Räumlicher Geltungsbereich).

Räumlicher Geltungsbereich (genordet, ohne Maßstab)

Es wird darauf hingewiesen, dass diese Bekanntmachung auch auf der Internetseite der Gemeinde Fuldabrück unter https://www.fuldabrueck.de/aktuelles/2023-02-16-bekanntmachung-des-aufstellungsbeschlusses-zum-bebauungsplan-nr-47-solarpark öffentlich bekannt gemacht wird.

Fuldabrück, den 22.02.2023
Der Gemeindevorstand
gez. Dieter Lengemann
Bürgermeister