Bebauungsplan Nr. 46 „Sportanlagen“, Dennhausen/Dittershausen
AMTLICHE BEKANNTMACHUNG DER GEMEINDE FULDABRÜCK
BEBAUUNGSPLAN NR. 46 „SPORTANLAGEN“, OT DENNHAUSEN/DITTERSHAUSEN
Bekanntmachung der erneuten Veröffentlichung im Internet gemäß § 4a Abs. 3 BauGB
I. Geltungsbereich, Ziel und Zweck der Planung
Geltungsbereich
Der Geltungsbereich des aufzustellenden Bebauungsplanes ist ca. 0,62 ha groß und umfasst das Flurstück Nr. 48/5 (tlw.) der Flur 1 in der Gemarkung Dennhausen. Im nördlichen Bereich des Plangebietes befinden sich Tennisplätze, die planungsrechtlich erhalten werden sollen. Südlich befinden sich aktuell landwirtschaftliche Nutzungen.
Das Plangebiet schließt im Osten an die Straße Am Sportplatz, im Norden an einen landwirtschaftlichen Weg. Im Süden und Osten grenzen direkt landwirtschaftliche Nutzungen an.
Die nähere Umgebung ist vorwiegend durch Landwirtschaftsflächen geprägt. Nordöstlich des Plangebietes befindet sich der örtliche Sportplatz, weiter nördlich die Fulda sowie südlich des Plangebietes der Siedlungsrand entlang der Hauptstraße.
Die Abgrenzung des Bebauungsplanes ist aus der nachfolgenden Karte ersichtlich.
Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 46 (ohne Maßstab)
Des Weiteren werden auf dem Flurstück Nr. 27 (teilw.) der Flur 4 in der Gemarkung Dittershausen ca. 0,15 ha als externe Ausgleichsmaßnahmen im Planteil B – Kompensation vorgesehen. Die Flächen liegen südwestlich des Ortsteils Dennhausen/Dittershausen im Bereich der Fuldaaue. Die Abgrenzungen des Planteils B – Kompensation sind aus der nachfolgenden Karte ersichtlich.
Geltungsbereich des Teil B zum Bebauungsplanes Nr. 46 (ohne Maßstab)
Ziel und Zweck der Planung
Die Gemeinde Fuldabrück beabsichtigt die Plangebietsflächen am nördlichen Ortsrand von Dennhausen/Dittershausen als Sport- und Freizeitflächen unter synergetischem Einbezug der vorhandenen Nutzungen zu entwickeln. Die Gemeinde Fuldabrück berücksichtigt hierbei die konkrete Nachfrage der ortsansässigen Kinder und Jugendlichen nach einer Pumptrackbahn.
Zur Realisierung des Planvorhabens ist die Aufstellung eines Bebauungsplanes im Regelverfahren nach § 30 BauGB erforderlich. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Fuldabrück hat in öffentlicher Sitzung am 14.07.2022 gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 46 „Sportanlagen“ im Ortsteil Dennhausen/Dittershausen beschlossen. Die ortsübliche Bekanntmachung dazu erfolgte am 03.08.2022 in den Fuldabrücker Nachrichten Nr. 31.
Ziel und Zweck der Planung ist eine geordnete städtebauliche Entwicklung sowie die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzung zur Entwicklung und Ausweisung von Flächen für die Sport- und Freizeitnutzung sowie den dazugehörigen Ausgleichsflächen für Natur und Landschaft unter besonderer Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten. Hierbei ist beabsichtigt, die vorhandene infrastrukturelle Erschließung auszunutzen.
II. Erneute Veröffentlichung im Internet
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Fuldabrück hat in ihrer Sitzung am 20.07.2023 beschlossen, den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 46 „Sportanlagen“ mit Begründung, Umweltbericht, Faunistischer Potentialanalyse, Avifaunistischem Gutachten sowie den wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Informationen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.
Die Unterlagen wurden entsprechend im Zeitraum vom 27.07.2023 bis einschl. 28.08.2023 im Internet veröffentlicht. Aufgrund von Anregungen vom RP Kassel Dez. 31.3 im Rahmen der parallellaufenden Beteiligung gem. § 4 Abs. 2 BauGB wurden die Entwurfsunterlagen hinsichtlich der Ausgleichsfläche (Planteil B) nochmals angepasst. Da der Entwurf des Bauleitplans nach dem Verfahren nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 geändert wurde, ist er erneut nach § 3 Absatz 2 im Internet zu veröffentlichen und sind die Stellungnahmen erneut einzuholen, da die Änderung zu einer erstmaligen oder stärkeren Berührung von Belangen führen könnte.
Folgende umweltbezogene Informationen sind verfügbar:
A) Fachgutachten
Umweltbericht vom September 2023 mit Aussagen (Bestand, Bewertung, Eingriffswirkung) zu den Schutzgütern Fläche, Boden, Wasser, Pflanzen, Tiere und biologische Vielfalt, Klima/ Luft, Landschaftsbild/ Erholung, Mensch/ Bevölkerung, Kultur und sonstige Sachgüter. Maßnahmen zur Vermeidung, Minimierung und zur Kompensation Faunistische Potentialanalyse vom 11.01.2023 als Einschätzung zu den artenschutzrechtlichen erforderlichen Maßnahmen sowie zur Vermeidung von Verbotstatbeständen nach § 44 BNatSchG Avifaunistisches Gutachten vom 31.05.2023 als Untersuchung zum realen Vorkommen der bedrohten und planungsrelevanten Feldlerche (Alauda arvensis) im Plangebiet.
B) Bereits vorliegende wesentliche umweltrelevante Informationen
Hessischer Bauernverband vom 02.08.2023 (Hinweis zu landwirtschaftlichen Zufahrtswegen)
Landkreis Kassel, Fachbereich Bauen und Umwelt vom 29.03.2023 (Hinweise zur Abwasserentsorgung und zum Bodenschutz, Anregung zur Eingriffs-/Ausgleichsbewertung, Anregung zur Konkretisierung der CEF-Maßnahmen und des Kompensationsbedarfs, Hinweise zur Abfallentsorgung)
Landkreis Kassel, Fachbereich Bauen und Umwelt vom 24.08.2023 (Hinweise zu Kompensation und Artenschutz)
Regierungspräsidium Kassel, Dez. 21.2 Regionalplanung, Siedlungsentwicklung vom 27.03.2023 (Hinweise zum Vorbehaltsgebiet für Natur und Landschaft sowie zum Vorranggebiet Regionaler Grünzug)
Regierungspräsidium Kassel, Dez. 31.1 Oberirdische Gewässer, Hochwasserschutz vom 18.08.2023 (Anregungen zu Überflutungsflächen und dem festgesetzten Überschwemmungsgebiet der Fulda sowie der Ausgleichsmaßnahme)
Zweckverband Raum Kassel vom 05.04.2023 (Anregung zur Konkretisierung der CEF-Maßnahmen)
Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 46 „Sportanlagen“ mit Begründung, Umweltbericht, Faunistischer Potentialanalyse, Avifaunistischem Gutachten sowie die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Informationen soll gemäß § 3 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4a Abs. 3 BauGB im Internet erneut veröffentlicht werden. Die Dauer der Veröffentlichungsfrist im Internet und der Frist zur Abgabe von Stellungnahmen soll gem. § 4a Abs. 3 S. 3 angemessen verkürzt werden. Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 46 „Sportanlagen“ einschließlich der vorgenannten Unterlagen wird entsprechend in der Zeit
vom 05.10.2023 bis einschließlich 20.10.2023 auf der Internetseite der Gemeinde Fuldabrück zur Einsichtnahme veröffentlicht.
Während dieser Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen zur Planung abgegeben werden. Die Stellungnahmen sind gem. § 4a Abs. 3 S. 2 BauGB in Bezug auf die Änderung und ihre möglichen Auswirkungen des Bauleitplans abzustellen. Die Stellungnahmen sollen elektronisch an sabrina.berninger@fuldabrueck.de übermittelt werden. Bei Bedarf können Stellungnahmen auch schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeindeverwaltung der Gemeinde Fuldabrück im Rathaus, 2. OG, Zimmer 201, Am Rathaus 2, 34277 Fuldabrück-Dörnhagen, während der Sprechzeiten abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben. Gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB werden die Verfahrensunterlagen in ausgedruckter Form als leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit im Rathaus der Gemeinde Fuldabrück, Zimmer 201, Am Rathaus 2, 34277 Fuldabrück während der allgemeinen Dienststunden
| Wochentag | Öffnungszeiten |
|---|---|
| Montag und Dienstag | 08:00 Uhr - 16:00 Uhr |
| Mittwoch und Freitag | 08:00 Uhr - 12:00 Uhr |
| Donnerstag | 08:00 Uhr - 18:00 Uhr |
(sofern auf die genannten Tage kein gesetzlicher Feiertag fällt)
sowie außerhalb der Sprechzeiten nach Vereinbarung öffentlich ausgelegt.
Obwohl durch die Änderung des Entwurfs des Bauleitplans die Grundzüge der Planung nicht berührt werden, soll die Einholung der Stellungnahmen nicht auf die von der Änderung betroffene Öffentlichkeit beschränkt werden (vgl. § 4a Abs. 3 S. 4 BauGB). Damit sollen verfahrensrechtliche Fehler vermieden werden, da gegenwärtig nicht abschließend bekannt ist, welche Teile der Öffentlichkeit noch abwägungsrelevante Belange zur geänderten Planung vortragen könnten.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Vorbereitung und Durchführung von Verfahrensschritten gemäß § 4b BauGB einem Dritten (Planungsbüro) übertragen worden ist.
Fuldabrück, den 04. Oktober 2023
Gemeinde Fuldabrück
-Der Gemeindevorstand-
gez. Andreas Damm
Bürgermeister
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23-08-24-lk-ks.pdf 93 KB
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