Skip to main navigation Skip to main content Skip to page footer

Bebauungsplan Nr. 44 Kindertagesstätte Dennhausen/Dittershausen


 

AMTLICHE BEKANNTMACHUNG DER GEMEINDE FULDABRÜCK

BEBAUUNGSPLAN NR. 44 „KINDERTAGESSTÄTTE DENNHAUSEN/DITTERSHAUSEN“,
OT DENNHAUSEN/DITTERSHAUSEN

Bekanntmachung der erneuten Veröffentlichung im Internet gemäß § 4a Abs. 3 BauGB

I. Geltungsbereich, Ziel und Zweck der Planung
Geltungsbereich
Der Geltungsbereich des aufzustellenden Bebauungsplanes ist ca. 0,81 ha groß und umfasst die Flurstücke Nr. 49/7, Flur 1, sowie Nr. 39/1, Nr. 38/3 tlw., Nr. 36/1 tlw., alle Flur 5, in der Gemarkung Dittershausen.
Die Plangebietsflächen werden aktuell landwirtschaftlich genutzt. Die Schulstraße ist mit einseitigem Gehweg inkl. Baumreihe und Entwässerungsgraben ausgestattet. Nördlich grenzen die Grundschule sowie die Freiwillige Feuerwehr an. Im Westen wird aktuell das Neubaugebiet „Südliche Schulstraße“ entwickelt. Östlich des Plangebiets sowie südlich der Schulstraße grenzen weitere Landwirtschaftsnutzungen an.
Die Abgrenzung des Bebauungsplanes ist aus der nachfolgenden Karte ersichtlich.


Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 44 (ohne Maßstab)

 

Des Weiteren werden auf dem Flurstück Nr. 27 (teilw.) der Flur 4 in der Gemarkung Dittershausen ca. 0,1 ha als externe Ausgleichsmaßnahmen im Planteil B – Kompensation vorgesehen. Die Flächen liegen südwestlich des Ortsteils Dennhausen/Dittershausen im Bereich der Fuldaaue. Die Abgrenzungen des Planteils B – Kompensation sind aus der nachfolgenden Karte ersichtlich.

Geltungsbereich des Teil B zum Bebauungsplanes Nr. 44 (ohne Maßstab)

Ziel und Zweck der Planung
Die Gemeinde Fuldabrück beabsichtigt die an der Unteren Feldstraße/Parkstraße ansässige Kindertagesstätte zu verlagern. Das vorhandene Grundstück bietet für die notwendigen Erweiterungsabsichten nicht genügend Fläche.
Die vorgesehenen Plangebietsflächen am südlichen Ortsrand von Dennhausen/Dittershausen bieten sich zur Entwicklung und nachhaltigen Sicherung der Kindertagesstätte an: Zum einen fügt sich die Kindertagesstätte an diesem Standort in weitere gemeinschaftliche Nutzungen wie Feuerwehr und Grundschule nutzungsseitig ein. Des Weiteren können insbesondere durch die ortsansässige Grundschule sowohl im räumlichen als auch im pädagogischen Kontext in direkter Nachbarschaft Synergien ermöglicht werden. Durch das in Gegenlage zu entwickelnde Neubaugebiet „Südliche Schulstraße“ können kurze Wege zwischen Wohnort und Betreuungseinrichtung entstehen. Zum anderen kann die Kindertagesstätte ebenso durch das vorgesehene Nahwärmenetz des Neubaugebiets „Südliche Schulstraße“ energetisch versorgt werden.
Die Plangebietsflächen werden über die Straße Schulstraße erschlossen. Da sich der zu überplanende Bereich im planungsrechtlich definierten Außenbereich befindet, ist als planungsrechtliche Voraussetzung die Aufstellung eines qualifizierten Bebauungsplanes gemäß § 30 Baugesetzbuch (BauGB) erforderlich.
Ziel und Zweck der Planung ist daher die geordnete städtebauliche Entwicklung am südlichen Ortsrand von Dennhausen/Dittershausen. Die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Entwicklung von Flächen für eine Kindertagesstätte soll dem Bedarf an Betreuungseinrichtungen und dem damit zusammenhängenden Raum- und Flächenbedarf gerecht werden. Durch die Planung sollen bisher vorwiegend landwirtschaftlich genutzte Flächen der Gemeinbedarfsnutzung zugeführt werden.

 

II. Erneute Veröffentlichung im Internet
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Fuldabrück hat in ihrer Sitzung am 20.07.2023 beschlossen, den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 44 „Kindertagesstätte Dennhausen/Dittershausen“ mit Begründung, Umweltbericht, Faunistischer Potentialanalyse, Avifaunistischem Gutachten sowie den wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Informationen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.
Die Unterlagen wurden entsprechend im Zeitraum vom 27.07.2023 bis einschl. 28.08.2023 im Internet veröffentlicht. Aufgrund von Anregungen vom RP Kassel Dez. 31.3 im Rahmen der parallellaufenden Beteiligung gem. § 4 Abs. 2 BauGB wurden die Entwurfsunterlagen hinsichtlich der Ausgleichsfläche (Planteil B) nochmals angepasst. Da der Entwurf des Bauleitplans nach dem Verfahren nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 geändert wurde, ist er erneut nach § 3 Absatz 2 im Internet zu veröffentlichen und sind die Stellungnahmen erneut einzuholen, da die Änderung zu einer erstmaligen oder stärkeren Berührung von Belangen führen könnte.


Folgende umweltbezogene Informationen sind verfügbar:

A)    Fachgutachten
Umweltbericht vom Oktober 2023 mit Aussagen (Bestand, Bewertung, Eingriffswirkung) zu den Schutzgütern Fläche, Boden, Wasser, Pflanzen, Tiere und biologische Vielfalt, Klima/ Luft, Landschaftsbild/ Erholung, Mensch/ Bevölkerung, Kultur und sonstige Sachgüter. Maßnahmen zur Vermeidung, Minimierung und zur Kompensation Faunistische Potentialanalyse vom 11.01.2023 als Einschätzung zu den artenschutzrechtlichen erforderlichen Maßnahmen sowie zur Vermeidung von Verbotstatbeständen nach § 44 BNatSchG Avifaunistisches Gutachten vom 02.06.2023 als Untersuchung zum realen Vorkommen der bedrohten und planungsrelevanten Feldlerche (Alauda arvensis) im Plangebiet.

B)    Bereits vorliegende wesentliche umweltrelevante Informationen
Hessischer Bauernverband vom 26.04.2023 und 02.08.2023 (Bedenken bzgl. des Flächenbedarfs auf Landwirtschaftsflächen, Hinweis zu landwirtschaftlichen Zufahrtswegen)  
Landkreis Kassel, Fachbereich Bauen und Umwelt vom 21.04.2023 (Bedenken bzgl. des Abwassers bzw. der Auslastung der Kläranlage, Anregungen zum Umgang mit Niederschlagswasser, Hinweise zu Erdwärmesonden und zum Bodenschutz, Anregungen zur vorhandenen Baumreihe und deren potentiellen Ersatzes, Anregung zur Eingriffs-/Ausgleichsbewertung, Anregung zur Konkretisierung der CEF-Maßnahmen und des Kompensationsbedarfs, Hinweise zu Löschwasserversorgung und Abfallentsorgung)  
Landkreis Kassel, Fachbereich Bauen und Umwelt vom 24.08.2023 (Hinweise zu Kompensation und Artenschutz)  
Landkreis Kassel, Fachbereich Landwirtschaft vom 24.08.2023 (Kritik an Kompensationsfläche)  
Regierungspräsidium Kassel, Dez. 21.2 Regionalplanung, Siedlungsentwicklung vom 21.04.2023 (Hinweise zum Vorbehaltsgebiet für besondere Klimafunktionen)  
Regierungspräsidium Kassel, Dez. 31.1 Oberirdische Gewässer, Hochwasserschutz vom 18.08.2023 (Anregungen zu Überflutungsflächen und dem festgesetzten Überschwemmungsgebiet der Fulda sowie der Ausgleichsmaßnahme)  
Zweckverband Raum Kassel vom 13.04.2023 (Hinweise zum Klimaschutz und der Anpassung an den Klimawandel)  

Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 44 „Kindertagesstätte Dennhausen/Dittershausen“ mit Begründung, Umweltbericht, Faunistischer Potentialanalyse, Avifaunistischem Gutachten sowie die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Informationen soll gemäß § 3 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4a Abs. 3 BauGB im Internet erneut veröffentlicht werden. Die Dauer der Veröffentlichungsfrist im Internet und der Frist zur Abgabe von Stellungnahmen soll gem. § 4a Abs. 3 S. 3 angemessen verkürzt werden. Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 44 „Kindertagesstätte Dennhausen/Dittershausen“ einschließlich der vorgenannten Unterlagen wird entsprechend in der Zeit

vom 05.10.2023 bis einschließlich 20.10.2023 auf der Internetseite der Gemeinde Fuldabrück zur Einsichtnahme veröffentlicht.

Während dieser Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen zur Planung abgegeben werden. Die Stellungnahmen sind gem. § 4a Abs. 3 S. 2 BauGB in Bezug auf die Änderung und ihre möglichen Auswirkungen des Bauleitplans abzustellen. Die Stellungnahmen sollen elektronisch an sabrina.berninger@fuldabrueck.de übermittelt werden. Bei Bedarf können Stellungnahmen auch schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeindeverwaltung der Gemeinde Fuldabrück im Rathaus, 2. OG, Zimmer 201, Am Rathaus 2, 34277 Fuldabrück-Dörnhagen, während der Sprechzeiten abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben. Gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB werden die Verfahrensunterlagen in ausgedruckter Form als leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit im Rathaus der Gemeinde Fuldabrück, Zimmer 201, Am Rathaus 2, 34277 Fuldabrück während der allgemeinen Dienststunden

 

WochentagÖffnungszeiten
Montag und Dienstag08:00 Uhr - 16:00 Uhr
Mittwoch und Freitag08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Donnerstag08:00 Uhr - 18:00 Uhr

(Sofern auf die genannten Tage kein gesetzlicher Feiertag fällt)

Obwohl durch die Änderung des Entwurfs des Bauleitplans die Grundzüge der Planung nicht berührt werden, soll die Einholung der Stellungnahmen nicht auf die von der Änderung betroffene Öffentlichkeit beschränkt werden (vgl. § 4a Abs. 3 S. 4 BauGB). Damit sollen verfahrensrechtliche Fehler vermieden werden, da gegenwärtig nicht abschließend bekannt ist, welche Teile der Öffentlichkeit noch abwägungsrelevante Belange zur geänderten Planung vortragen könnten.

Es wird darauf hingewiesen, dass die Vorbereitung und Durchführung von Verfahrensschritten gemäß § 4b BauGB einem Dritten (Planungsbüro) übertragen worden ist.


Fuldabrück, den 04. Oktober 2023

Gemeinde Fuldabrück
-Der Gemeindevorstand-
gez. Andreas Damm
Bürgermeister