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Vorläufiger Reisepass


 

Folgende Unterlafgen werden bemötigt

  • gültiges Ausweisdokument
  • Geburtsurkunde - wenn kein gültiges Ausweisdokument vorliegt
  • 1 aktuelles Biometrisches Passbild (nicht älter als 3 Monate)

 

Gebühr: 26,00 €

Gültigkeit : längstens 1 Jahr

 

Der vorläufige Reisepass kann immer nur dann ausgestellt werden, wenn eine rechtzeitige Beantragung eines Reisepasses oder auch Expressreisepasses, nicht mehr möglich ist.

Beachten Sie bitte, dass die Einreise in einigen Ländern mit einem vorläufigen Reisepass nicht möglich ist

 

Weitere Informationen finden Sie hier: www.auswaertige-amt.de

Ihre Ansprechpartner

Gries, Martina

Lauer, Andrea

Theune, Andreas

Ulfig, Dennis

Viereck, Sonja