Untersuchungsberechtigungsschein
Folgende Unterlagen werden benötigt
- gültiger Personalausweis oder Reisepass
Untersuchungsberechtigungsschein
Wer noch nicht 18 Jahre alt ist und ein Beschäftigungsverhältnis beginnen will, muss sich einer ärztlichen Untersuchung (Jugendschutzuntersuchung) unterziehen. Ohne diese Untersuchung dürfen Arbeitgeber Jugendliche nicht beschäftigen. Sind Sie unter 16 Jahre, müssen Ihre Erziehungsberechtigten bei der Beantragung anwesend sein.
Gebühren: kostenfrei
Ihre Ansprechpartner
Gries, Martina
Bürgerdienstleistungen
05665 / 94 63-55
buergerbuero@fuldabrueck.de
Lauer, Andrea
Bürgerdienstleistungen
05665 / 94 63-0
buergerbuero@fuldabrueck.de
Theune, Andreas
Bürgerdienstleistungen
05665 / 94 63-47
buergerbuero@fuldabrueck.de
Ulfig, Dennis
Bürgerdienstleistungen
05665 / 94 63-45
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Viereck, Sonja
Bürgerdienstleistungen
05665 / 94 63-47
buergerbuero@fuldabrueck.de