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Untersuchungsberechtigungsschein


 

Folgende Unterlagen werden benötigt

  • gültiger Personalausweis oder Reisepass

 

Untersuchungsberechtigungsschein

Jugendliche unter 18 Jahre, die in das Berufsleben eintreten möchten, benötigen nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz eine ärztliche Untersuchung.

 

Gebühren: kostenfrei

Ihre Ansprechpartner

Gries, Martina

Lauer, Andrea

Theune, Andreas

Ulfig, Dennis

Viereck, Sonja