Skip to main navigation Skip to main content Skip to page footer

Untersuchungsberechtigungsschein


 

Folgende Unterlagen werden benötigt

  • gültiger Personalausweis oder Reisepass

 

Untersuchungsberechtigungsschein

Wer noch nicht 18 Jahre alt ist und ein Beschäftigungsverhältnis beginnen will, muss sich einer ärztlichen Untersuchung (Jugendschutzuntersuchung) unterziehen. Ohne diese Untersuchung dürfen Arbeitgeber Jugendliche nicht beschäftigen. Sind Sie unter 16 Jahre, müssen Ihre Erziehungsberechtigten bei der Beantragung anwesend sein.

 

Gebühren: kostenfrei

Ihre Ansprechpartner

Gries, Martina

Bürgerdienstleistungen

Lauer, Andrea

Bürgerdienstleistungen

Theune, Andreas

Bürgerdienstleistungen

Ulfig, Dennis

Bürgerdienstleistungen

Viereck, Sonja

Bürgerdienstleistungen