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Unterschriftbeglaubigung


 

Für die Beglaubigung von Unterschriften sind mitzubringen

  • gültiges Ausweis- oder Passdokument
  • Anforderungsschreiben / evtl. Vordruck für die Unterschrifts-Beglaubigung

 

Wichtig

Die Unterschrift darf erst zum Zeitpunkt der Beglaubigung geleistet werden!

 

Welche Unterschriften kann das Bürgerbüro nicht beglaubigen?

  • Unterschriften auf Verträgen und wichtigen Erklärungen (z. B. Testamente, Darlehensverträge, Grundbuchauszüge, Patientenverfügungen, Vorsorgevollmachten, etc.)
  • hierfür sind Notare oder Ortsgerichte zuständig

Ansprechpartner für die Fuldabrücker Ortsgerichte finden Sie hier.

 

Gebühr: 7,00 €

Ihre Ansprechpartner

Gries, Martina

Bürgerdienstleistungen

Lauer, Andrea

Bürgerdienstleistungen

Theune, Andreas

Bürgerdienstleistungen

Ulfig, Dennis

Bürgerdienstleistungen

Viereck, Sonja

Bürgerdienstleistungen