Skip to main navigation Skip to main content Skip to page footer

Unterschriftbeglaubigung


 

Für die Beglaubigung von Unterschriften sind mitzubringen

  • gültiges Ausweis- oder Passdokument
  • Anforderungsschreiben / evtl. Vordruck für die Unterschrifts-Beglaubigung

 

Wichtig

Die Unterschrift darf erst zum Zeitpunkt der Beglaubigung geleistet werden!

 

Welche Unterschriften kann das Bürgerbüro nicht beglaubigen?

  • Unterschriften auf Verträgen und wichtigen Erklärungen (z. B. Testamente, Darlehensverträge, Grundbuchauszüge, Patientenverfügungen, Vorsorgevollmachten, etc.)
  • hierfür sind Notare oder Ortsgerichte zuständig

Ansprechpartner für die Fuldabrücker Ortsgerichte finden Sie hier.

 

Gebühr: 7,00 €

Ihre Ansprechpartner

Gries, Martina

Lauer, Andrea

Theune, Andreas

Ulfig, Dennis

Viereck, Sonja