Unterschriftbeglaubigung
Für die Beglaubigung von Unterschriften sind mitzubringen
- gültiges Ausweis- oder Passdokument
- Anforderungsschreiben / evtl. Vordruck für die Unterschrifts-Beglaubigung
Wichtig
Die Unterschrift darf erst zum Zeitpunkt der Beglaubigung geleistet werden!
Welche Unterschriften kann das Bürgerbüro nicht beglaubigen?
- Unterschriften auf Verträgen und wichtigen Erklärungen (z. B. Testamente, Darlehensverträge, Grundbuchauszüge, Patientenverfügungen, Vorsorgevollmachten, etc.)
- hierfür sind Notare oder Ortsgerichte zuständig
Ansprechpartner für die Fuldabrücker Ortsgerichte finden Sie hier.
Gebühr: 7,00 €
Ihre Ansprechpartner
Gries, Martina
Bürgerdienstleistungen
05665 / 94 63-55
buergerbuero@fuldabrueck.de
Lauer, Andrea
Bürgerdienstleistungen
05665 / 94 63-0
buergerbuero@fuldabrueck.de
Theune, Andreas
Bürgerdienstleistungen
05665 / 94 63-47
buergerbuero@fuldabrueck.de
Ulfig, Dennis
Bürgerdienstleistungen
05665 / 94 63-45
buergerbuero@fuldabrueck.de
Viereck, Sonja
Bürgerdienstleistungen
05665 / 94 63-47
buergerbuero@fuldabrueck.de