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Unterhaltsvorschuss



Anspruch haben Kinder von alleinerziehenden Müttern oder Vätern, wenn der andere Elternteil keinen oder nur teilweise Unterhalt zahlt.

Der Antrag muss schriftlich bei der Unterhaltsvorschussstelle des Landkreises Kassel gestellt werden. Alternativ kann der Antrag von der Gemeinde Fuldabrück an den Landkreis Kassel weitergeleitet werden.

Weitere Informationen erhalten Sie unter: https://www.landkreiskassel.de/service/produkte/lkks/jugend/unterhaltsvorschuss/unterhaltsvorschuss.php

Ihre Ansprechpartner

Döring, Christina

Integration und Soziales

Messner, Stefanie

Integration und Soziales