Schwerbehinderung
Personen mit dauerhaften körperlichen oder geistigen Beeinträchtigungen können einen Antrag auf Feststellung der Schwerbehinderung oder einen Antrag auf Änderung der Schwerbehinderung stellen.
Der Antrag wird von uns an das Hessische Amt für Versorgung und Soziales weitergeleitet und dort entschieden.
Ihre Ansprechpartner
Döring, Christina
Integration und Soziales
Messner, Stefanie
Integration und Soziales