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Melderegisterauskunft


 

Einfache Melderegisterauskunft

Nach § 44 Bundesmeldegesetz (BMG) sind die Meldebehörden berechtigt, Personen, die nicht Betroffene sind, Auskünfte aus dem Melderegister über

  • Vor- und Familienname
  • Doktorgrad
  • Anschriften

einzelne Einwohnerinnen und Einwohner zu erteilen.

Nach dem Hessischen Verwaltungskostengesetz ist eine Melderegisterauskunft für auskunftsberechtigte Personen (z. B. Rechtsanwälte, Inkassobüros etc.) gebührenpflichtig 

 

Gebühr: 10,00 €

 

Die Gebühr kann entweder Bar, als Verrechnungscheck oder per Überweisungsträger entrichtet werden. Um die Zuordnung zu gewährleisten, bitten wir Sie die gesuchte Person als Verwendungszweck mit anzugeben.

Kasseler Sparkasse
IBAN DE15 5205 0353 0030 0000 25
BIC HELADEF1KAS

 

Auskünfte können nicht telefonisch erteilt werden, sondern müssen unter folgender Adresse schriftlich eingereicht werden:

Gemeinde Fuldabrück
Bürgerservice
Am Rathaus 2
34277 Fuldabrück

 

 

Online Auskunft

 Für berechtigte Anwender ist es möglich über das Internetportal ZEMA (Zentrale einfache Melderegisterauskünfte) schnell und wirtschaftlich auf Melderegisterdaten zuzugreifen.

 Nähere Informationen erhalten Sie unter: www.zemahessen.de

Ihre Ansprechpartner

Gries, Martina

Bürgerdienstleistungen

Lauer, Andrea

Bürgerdienstleistungen

Theune, Andreas

Bürgerdienstleistungen

Ulfig, Dennis

Bürgerdienstleistungen

Viereck, Sonja

Bürgerdienstleistungen