Melderegisterauskunft
Einfache Melderegisterauskunft
Nach § 44 Bundesmeldegesetz (BMG) sind die Meldebehörden berechtigt, Personen, die nicht Betroffene sind, Auskünfte aus dem Melderegister über
- Vor- und Familienname
- Doktorgrad
- Anschriften
einzelne Einwohnerinnen und Einwohner zu erteilen.
Nach dem Hessischen Verwaltungskostengesetz ist eine Melderegisterauskunft für auskunftsberechtigte Personen (z. B. Rechtsanwälte, Inkassobüros etc.) gebührenpflichtig
Gebühr: 10,00 €
Die Gebühr kann entweder Bar, als Verrechnungscheck oder per Überweisungsträger entrichtet werden. Um die Zuordnung zu gewährleisten, bitten wir Sie die gesuchte Person als Verwendungszweck mit anzugeben.
Kasseler Sparkasse
IBAN DE15 5205 0353 0030 0000 25
BIC HELADEF1KAS
Auskünfte können nicht telefonisch erteilt werden, sondern müssen unter folgender Adresse schriftlich eingereicht werden:
Gemeinde Fuldabrück
Bürgerservice
Am Rathaus 2
34277 Fuldabrück
Online Auskunft
Für berechtigte Anwender ist es möglich über das Internetportal ZEMA (Zentrale einfache Melderegisterauskünfte) schnell und wirtschaftlich auf Melderegisterdaten zuzugreifen.
Nähere Informationen erhalten Sie unter: www.zemahessen.de
Ihre Ansprechpartner
Gries, Martina
Bürgerdienstleistungen
05665 / 94 63-55
buergerbuero@fuldabrueck.de
Lauer, Andrea
Bürgerdienstleistungen
05665 / 94 63-0
buergerbuero@fuldabrueck.de
Theune, Andreas
Bürgerdienstleistungen
05665 / 94 63-47
buergerbuero@fuldabrueck.de
Ulfig, Dennis
Bürgerdienstleistungen
05665 / 94 63-45
buergerbuero@fuldabrueck.de
Viereck, Sonja
Bürgerdienstleistungen
05665 / 94 63-47
buergerbuero@fuldabrueck.de