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Hilfe zur Pflege


 

Personen, die sich stationär oder teilstationär im Pflegeheim befinden, können einen Anspruch auf Hilfe zur Pflege haben, wenn die Kosten allein nicht gedeckt werden können.

Ihre Ansprechpartner

Döring, Christina

Integration und Soziales

Messner, Stefanie

Integration und Soziales