Anzeige eines vorübergehenden Betriebes eines Gaststättengewerbes
Anzeige eines vorübergehenden Gaststättenbetriebes gemäß § 6 des Hessischen Gaststättengesetzes (HGastG)
Wer zu besonderen Anlässen vorübergehend ein Gaststättengewerbe ausüben möchte, muss dies gemäß § 6 HGastG bei der Gemeinde Fuldabrück anzeigen. Die schriftliche Anzeige muss spätestens 4 Wochen vor Beginn der Veranstaltung dem Gemeindevorstand der Gemeinde Fuldabrück vorgelegt werden.
Folgende Angaben müssen enthalten sein
- Name, Vorname und ladungsfähige Anschrift des Veranstalters
- Ort und Zeitraum der Ausübung
- Die zur Verabreichung vorgesehenen Speisen und Getränke
- Die voraussichtliche zu erwartende Besucherzahl
Zur Vereinfachung des Verfahrens haben wir für Sie ein Formular, dass den neuen Anforderungen des Hessischen Gaststättengesetzes gerecht wird. (siehe Downloads)
Die Anzeige eines vorübergehenden Gaststättengewerbes ist gemäß § 2 Abs. 2 des Hessischen Verwaltungskostengesetzes gebührenpflichtig.
Gebühr: 20,00 €/Tag
Ihre Ansprechpartner
Gries, Martina
Bürgerdienstleistungen
Lauer, Andrea
Bürgerdienstleistungen
Theune, Andreas
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Ulfig, Dennis
Bürgerdienstleistungen
Viereck, Sonja
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