Bekanntmachung der Haushaltssatzung 2026
Aufgrund der §§ 94 ff der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07. März 2005 (GVBl. 1 S. 142), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 05. Februar 2026 (GBVl. 2026 Nr.8) hat die Gemeindevertretung am 26.02.2026 folgende Haushaltssatzung beschlossen:
§ 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026
wird im Ergebnishaushalt
im ordentlichen Ergebnis
| mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf | 32.140.654 EUR |
| mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 32.851.616 EUR |
| mit einem Saldo von | -710.962 EUR |
im außerordentlichen Ergebnis
| mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf | 19.250 EUR |
| mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 50 EUR |
| mit einem Saldo von | 19.200 EUR |
| mit einem Fehlbedarf von | -691.762 EUR |
im Finanzhaushalt
| mit dem Saldo aus den Einzahlungen und Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf | 1.522.018 EUR |
| und dem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 525.575 EUR |
| Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 9.390.785 EUR |
| mit einem Saldo von | -8.865.210 EUR |
| Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf | 5.850.000 EUR |
| Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf | 1.914.310 EUR |
| mit einem Saldo von | 3.935.690 EUR |
| ausgeglichen / mit einem Zahlungsmittelüberschuss (+) / Zahlungsmittelbedarf (-) des Haushaltsjahres von | -3.407.502 EUR |
festgesetzt.
§ 2
Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Haushaltsjahr 2026 zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird auf
5.850.000 EUR
festgesetzt.
§ 3
Der Gesamtbetrag von Verpflichtungsermächtigungen im Haushaltsjahr 2026 zur Leistung von Auszahlungen in künftigen Jahren für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen wird auf
2.000.000 EUR
festgesetzt.
§ 4
Der Höchstbetrag der Liquiditätskredite, die im Haushaltsjahr 2026 zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf
1.500.000 EUR
festgesetzt.
§ 5
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2026 nachrichtlich wie folgt festgesetzt:
| 1. Grundsteuer |
a) für land- und forstwirtschaftliche | 590 v.H. |
b) für Grundstücke (Grundsteuer B) auf | 590 v.H. |
| 2. Gewerbesteuer auf | 495 v.H. |
§ 6
Ein Haushaltssicherungskonzept wurde nicht beschlossen.
§ 7
Es gilt der von der Gemeindevertretung als Teil des Haushaltsplans beschlossene Stellenplan.
Jeder Teilhaushalt bildet ein Budget auf der Grundlage der Produktbereiche. Ausgenommen hiervon sind Personal- und Versorgungsaufwendungen. Die Personalaufwendungen Kontenklasse 62,63,640-643,647-649,65 sowie die Versorgungsaufwendungen Kontenklasse 644 – 646 bilden ein eigenes Budget. Ebenfalls bilden die Abschreibungen Kontenklasse 66 ein eigenes Budget. Zahlungswirksame Mehrerträge eines Budgets können zur Deckung von Mehraufwendungen des gleichen Budgets gem. § 19 Abs. 2 GemHVO herangezogen werden.
Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2026 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Die nach § 97a HGO erforderlichen Genehmigungen der Aufsichtsbehörde zu den Festsetzungen in den §§ 2,3 und 4 der Haushaltssatzung sind erteilt. Sie haben folgenden Wortlaut:
Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 13.07. bis einschließlich 21.07.2026 im Rathaus der Gemeinde Fuldabrück, Am Rathaus 2, Zimmer 103 zu folgenden Uhrzeiten öffentlich aus:
| Montag, Dienstag | von 8:00 Uhr bis 16:00 Uhr |
| Mittwoch | von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr |
| Donnerstag | von 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr |
| Freitag | von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr |
Fuldabrück, 07.07.2026
Gemeinde Fuldabrück
Der Gemeindevorstand
gez.
Andreas Damm
Bürgermeister
Die öffentliche Bekanntmachung ist mit dem Ablauf des Einstellungsdatums am 10.07.2026 auf dieser Internetseite vollendet.
Gemeinde Fuldabrück
Der Gemeindevorstand
gez.
Andreas Damm
Bürgermeister
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Haushaltsplan 2026 (pdf) 17 MB