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Bekanntmachung der Haushaltssatzung 2026



Aufgrund der §§ 94 ff der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07. März 2005 (GVBl. 1 S. 142), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 05. Februar 2026 (GBVl. 2026 Nr.8) hat die Gemeindevertretung am 26.02.2026 folgende Haushaltssatzung beschlossen:

 

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026

wird im Ergebnishaushalt

im ordentlichen Ergebnis

mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf

32.140.654 EUR

mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

32.851.616 EUR

mit einem Saldo von

-710.962 EUR

im außerordentlichen Ergebnis

mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf

19.250 EUR

mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

50 EUR

mit einem Saldo von

19.200 EUR

mit einem Fehlbedarf von

-691.762 EUR

im Finanzhaushalt
 

mit dem Saldo aus den Einzahlungen und Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

1.522.018 EUR

und dem Gesamtbetrag der
Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf

525.575 EUR

Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

9.390.785 EUR

mit einem Saldo von

-8.865.210 EUR

Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 

5.850.000 EUR

Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

1.914.310 EUR

mit einem Saldo von

3.935.690 EUR

ausgeglichen / mit einem Zahlungsmittelüberschuss (+) / Zahlungsmittelbedarf (-) des Haushaltsjahres von

-3.407.502 EUR

festgesetzt.


§ 2

Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Haushaltsjahr 2026 zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird auf

5.850.000 EUR

festgesetzt.

 

§ 3


Der Gesamtbetrag von Verpflichtungsermächtigungen im Haushaltsjahr 2026 zur Leistung von Auszahlungen in künftigen Jahren für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen wird auf 


2.000.000 EUR


festgesetzt.


§ 4


Der Höchstbetrag der Liquiditätskredite, die im Haushaltsjahr 2026 zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf


1.500.000 EUR


festgesetzt.


§ 5


Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2026 nachrichtlich wie folgt festgesetzt:
 

1. Grundsteuer 

a) für land- und forstwirtschaftliche
Betriebe (Grundsteuer A) auf

590 v.H.

b) für Grundstücke (Grundsteuer B) auf

590 v.H.

2. Gewerbesteuer auf

495 v.H.

 

§ 6

Ein Haushaltssicherungskonzept wurde nicht beschlossen.

 

§ 7

Es gilt der von der Gemeindevertretung als Teil des Haushaltsplans beschlossene Stellenplan.

Jeder Teilhaushalt bildet ein Budget auf der Grundlage der Produktbereiche. Ausgenommen hiervon sind Personal- und Versorgungsaufwendungen. Die Personalaufwendungen Kontenklasse 62,63,640-643,647-649,65 sowie die Versorgungsaufwendungen Kontenklasse 644 – 646 bilden ein eigenes Budget. Ebenfalls bilden die Abschreibungen Kontenklasse 66 ein eigenes Budget. Zahlungswirksame Mehrerträge eines Budgets können zur Deckung von Mehraufwendungen des gleichen Budgets gem. § 19 Abs. 2 GemHVO herangezogen werden.

Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2026 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Die nach § 97a HGO erforderlichen Genehmigungen der Aufsichtsbehörde zu den Festsetzungen in den §§ 2,3 und 4 der Haushaltssatzung sind erteilt. Sie haben folgenden Wortlaut:
 

Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 13.07. bis einschließlich 21.07.2026 im Rathaus der Gemeinde Fuldabrück, Am Rathaus 2, Zimmer 103 zu folgenden Uhrzeiten öffentlich aus:

Montag, Dienstagvon 8:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Mittwochvon 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Donnerstagvon 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Freitagvon 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Fuldabrück, 07.07.2026   
                                               
Gemeinde Fuldabrück
Der Gemeindevorstand    
           
gez.                                                                      
Andreas Damm
Bürgermeister
                                                                         
Die öffentliche Bekanntmachung ist mit dem Ablauf des Einstellungsdatums am 10.07.2026 auf dieser Internetseite vollendet.

Gemeinde Fuldabrück
Der Gemeindevorstand

gez.
Andreas Damm
Bürgermeister