Bekanntmachung über das Nachrücken von einer Gemeindevertreterin
Hiermit wird das Nachrücken von einerGemeindevertreterin in die Gemeindevertretung der Gemeinde Fuldabrück öffentlich bekannt gemacht.
Gemäß § 34 Abs. 3 Satz 1 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes (KWG) stelle ich fest, dass der gewählten Gemeindevertreter
Herr Heinz Broll (CDU),
durch Verzicht gemäß § 33 Abs. 1 Nr. 1 KWG ihren Sitz verloren haben und damit aus der Gemeindevertretung ausscheiden.
Als nächste noch nicht berufene Vertreter vom Wahlvorschlag der Partei Christlich Demokratische Union Deutschlands (CDU) rücken
Frau Birgit Stein
nach.
Sie hat mit der Feststellung des Wahlleiters die Rechtsstellung als Gemeindevertreterin erlangt.
Gegen diese Feststellungen des Wahlleiters kann jede wahlberechtigte Person des Wahlkreises binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach dieser Bekanntmachung Einspruch erheben. Der Einspruch der wahlberechtigten Person, die nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihn eins vom Hundert der Wahlberechtigten, mindestens jedoch fünf Wahlberechtigte, unterstützen.
Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei mir einzureichen und innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen; nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden, § 55 Abs. 1 Satz 2 KWO i.v.m. § 25 KWG.
Die öffentliche Bekanntmachung ist mit dem Ablauf des Einstellungsdatums am 18.09.2026 auf der Internetseite www.fuldabrueck.de vollendet.
gez.
Oliver Brandenstein
Gemeindewahlleiter