AKTIONSTAG „KOMMUNEN AM LIMIT“
FULDABRÜCK BETEILIGT SICH AM 22.06.2026
Bund und Länder müssen angesichts der kommunalen Finanzkrise endlich handeln
Bundesweit beteiligen sich heute Städte, Landkreise und Gemeinden am Aktionstag „Kommunen am Limit“, um auf die dramatische kommunale Finanzsituation aufmerksam zu machen. Die drei kommunalen Spitzenverbände – Deutscher Städtetag, Deutscher Landkreistag und Deutscher Städte- und Gemeindebund – rufen gemeinsam zu diesem Aktionstag auf und fordern von Bund und Ländern, endlich entschlossen zu handeln und wirksame Maßnahmen gegen die kommunale Finanzkrise zu ergreifen.
Die Finanzlage der Städte, Landkreise und Gemeinden ist dramatisch: Das kommunale Defizit lag 2025 bei rund 30 Milliarden Euro – ein historischer Höchststand, Tendenz steigend. Ursache der Krise ist nicht mangelnder Sparwille der Kommunen. Bund und Länder beschließen Aufgaben, Standards und Leistungsansprüche, sorgen aber vielfach nicht dauerhaft und dynamisch für die notwendige Finanzierung. Das kann auf Dauer nicht funktionieren. In Hessen ist die Finanzlage der Kommunen besonders schlecht. Nur in Nordrhein-Westfalen ist sie noch schlechter. Aus eigener Kraft können die Kommunen diese Löcher auf absehbare Zeit nicht stopfen.
Für die Bürgerinnen und Bürger wird die kommunale Finanzkrise direkt spürbar. Sie bezahlen mit schrumpfenden Angeboten, schlechterer Infrastruktur und höheren Grundsteuern. Die kommunale Finanzkrise ist längst im Alltag sichtbar: bei Krankenhäusern, Schwimmbädern, Bibliotheken, Kultur- und Sportangeboten, Jugend- und Sozialarbeit, ÖPNV, Schulen, Straßen, Verwaltungsleistungen, Krankenhäusern und vielen weiteren Angeboten der Daseinsvorsorge. Was in den Haushalten als Defizit erscheint, bedeutet vor Ort weniger Gestaltungsspielraum, längere Wartezeiten, geschlossene Einrichtungen und zurückgestellte Zukunftsinvestitionen.
Die Kommunen und ihre drei kommunalen Spitzenverbände fordern deshalb von Bund und Ländern:
- Das kommunale Finanzierungsdefizit muss vollständig beseitigt werden. Dies kann über eine jährliche Soforthilfe, eine Erhöhung des kommunalen Anteils an den Gemeinschaftssteuern sowie notwendige Reformen in den sozialen Sicherungssystemen geschehen.
- Der Grundsatz „Wer bestellt, bezahlt auch“ muss sofort für jede Aufgabenübertragung oder -ausweitung von Bund und Ländern gelten – mit einem vollständigen finanziellen und dynamisierten Ausgleich für alle Aufgaben, die den Kommunen von Bund und Ländern übertragen werden.
Die kommunale Finanzkrise ist nicht abstrakt. Sie ist sehr konkret vor Ort spürbar. Bund und Länder müssen handeln, damit der Staat vor Ort für seine Bürgerinnen und Bürger handlungsfähig bleibt.