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Gesetzliche Änderungen bei der Annahme von gedruckten Passbildern zur Beantragung von Ausweisdokumenten ab dem 01.05.2025


 

Zum 01.05.2025 tritt das Gesetz zur Stärkung der Sicherheit im Pass- und Ausweiswesen in Kraft. Ab diesem Tag dürfen die Bürgerämter und Meldebehörden in der Bundesrepublik Deutschland zur Beantragung von Personalausweisen und Reisepässen keine gedruckten, sondern nur noch digitale Passbilder annehmen. Hierzu muss ein digitales Passbild mittels eines speziellen Fotoaufnahmegeräts direkt in der Behörde oder über einen zertifizierten Fotografen/Dienstleister aufgenommen werden. Das digitale Passbild wird bei der Erstellung in eine gesicherte „Cloud“ (Online-Speicher) hochgeladen, von welchem die Meldebehörde das Bild mittels „QR-Code“ abrufen kann. Eine Zurverfügungstellung/Annahme von digitalen Passbildern über einen Datenträger oder per E-Mail ist nicht zulässig.

Für die Beantragung von Führerscheinen sind weiterhin gedruckte Passbilder vorzulegen.

Alternativ können Bürger*innen sich zur Aufnahme eines entsprechenden digitalen Passfotos an zertifizierte Fotografen/Dienstleister wenden, die dem Verband „Ringfoto“ angehören. Auf der Webseite www.alfo-passbild.com erhalten Sie eine Übersicht über die nächstgelegenen Möglichkeiten. Weiterhin bietet die Drogeriekette „DM“ einen solchen Service an. Die nächstgelegenen Filialen können Sie unter www.dm.de/store einsehen.

Bei Fragen wenden Sie sich gern an unser Bürgerbüro, Tel 05665/9463-0, E-Mail: buergerbuero[at]fuldabrueck[punkt]de.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.

Ihre Gemeindeverwaltung