Rundfunkbeitrag (ehemals GEZ-Gebühr)
Einem bestimmten Personenkreis z. B. Empfängern von Hilfe zum Lebensunterhalt, Hilfe zur Pflege, Bafög oder ALG II, sowie Behinderten Menschen mit anerkannter Schwerbehinderung und eingetragenem Merkzeichen RF gewährt die Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio auf Antrag eine Befreiung oder Ermäßigung vom Rundfunkbeitrag.
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Döring, Christina
Integration und Soziales
Messner, Stefanie
Integration und Soziales