Küchenkraft (m/w/d/x) für die neue Krippe im Ortsteil Dörnhagen
Es handelt sich um eine befristete Stelle mit angestrebter unbefristeter Übernahme mit einer Wochenarbeitszeit von 10 Stunden in der Mittagszeit in der Krippe im Ortsteil Dörnhagen.
Die Eingruppierung erfolgt in die Entgeltgruppe 3 des Tarifvertrages des öffentlichen Dienstes (TVöD).
Zu Ihren Aufgaben gehören:
Bestückung des Geschirrmobiliars in den Räumen
Entgegennahme des Mittagessens von der Küche der benachbarten Kindertagesstätte
Erwärmen von Speisen (z.B. Brei) nach Bedarf
Rücknahme und Reinigung von benutztem Geschirr, Essenbehältern u. ä. bzw. Bestücken und Ausräumen des Geschirrspülers
Küchenreinigung (Oberflächen- und Bodenreinigung)
Gerätereinigung und Desinfektion
Reinigung des Lagerbereiches
Zusammenarbeit mit Leitung und pädagogischen Mitarbeiter/innen
sonstige anfallende hauswirtschaftliche Tätigkeiten
Reinigungstätigkeiten
Erfahrung im Küchenbereich wäre wünschenswert
Zielgerichtete, strukturierte, selbstständige und eigenverantwortliche Arbeitsweise
Positive Einstellung gegenüber den Krippen-Kindern
Flexibilität und Kommunikationsfähigkeit
Organisationsgeschick
Sauberkeit und Pünktlichkeit
Teamfähigkeit und Kooperationsfähigkeit
Körperliche Belastbarkeit
Unterstützung in der Einarbeitung
Jahressonderzahlung
betriebliche Altersvorsorge
Leistungsentgelt
30 Tage Jahresurlaub
Sie fühlen Sich angesprochen?
Dann senden Sie uns Ihre aussagekräftige Bewerbung (mit Lebenslauf, Zeugnissen, Qualifikationsnachweisen) als PDF, an folgende Adresse: personal@fuldabrueck.de
oder schriftlich an
Gemeinde Fuldabrück
Der Gemeindevorstand
Personalbüro
Am Rathaus 2, 34277 Fuldabrück
Sie haben Fragen?
Frau Christiane Selbert 05665 / 94 63-14
Frau Birgit Raith 05665 / 94 63-19
stehen Ihnen gern zur Verfügung.
Wir möchten schwerbehinderte Menschen fördern und sie auffordern, sich zu bewerben. Die Gemeinde Fuldabrück verfolgt das Ziel der Chancengleichheit und freut sich über Bewerbungen von Interessentinnen und Interessenten unabhängig von ihrer Nationalität und Herkunft.
Auf die Verwendung von Bewerbungsmappen und Originalunterlagen bitten wir zu verzichten, da diese nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens nicht zurückgesandt werden. Eine Erstattung von Kosten ist nicht möglich. Mit Einreichen Ihrer Bewerbung erklären Sie sich einverstanden, dass wir Ihre Unterlagen auch elektronisch erfassen und bis zu sechs Monate nach Besetzung der Stelle aufbewahren. Nach Ablauf eines halben Jahres werden sämtliche Unterlagen vernichtet. Elektronisch eingereichte Bewerbungen werden gelöscht.