Rückschnitt der Gartenbepflanzung bis zum 28.02.2021
Das Bundesnaturschutzgesetz verbietet unter anderem Hecken, lebende Zäune, Büsche oder andere Gehölze in der Zeit von 01.03. bis 30.09. radikal zurückzuschneiden, jedoch sind schonende Form- und Pflegeschnitte ausdrücklich auch in den Sommermonaten erlaubt (siehe § 39 BNatSchG).
Der Onlinewahlscheinantrag steht ihnen in der Zeit vom 01.02.2021 bis einschließlich 10.03.2021 zur Verfügung. Nur in diesem Zeitraum kann der Wahlschein über das Internet beantragt werden.
In den Monaten Februar und März werden wieder verstärkt Baumfällarbeiten durchgeführt. Zum Großteil werden dabei absterbende Bäume entnommen, deren Fällung aus Gründen der Verkehrssicherung erforderlich ist. Daher ist wochentags von 8 bis 16 Uhr mit der Sperrung von Waldwegen zu rechnen.
Der Weihnachtsmann war auf der Suche nach den Kindern in der Zwergenburg.
Leider waren weder alle Kinder da, noch war das Weihnachtszimmer für ihn geschmückt. Da hat er sich entschlossen einen Sack mit einem Brief in jeder Gruppe abzustellen. Dieser soll aber erst ausgepackt werden, wenn der Lockdown vorbei ist.
Also die Spannung bleibt und die Vorfreude auf die Zeit die hoffentlich bald kommt.