Fahrkartenverkauf
In Zusammenarbeit mit der KVG bieten wir die Möglichkeit an, Fahrkarten direkt im Rathaus Fuldabrück zu erwerben.
Der Fahrkartenerwerb ist zu den allgemeinen Öffnungszeiten des Rathauses möglich.
Weitere Informationen erhalten Sie unter folgender Adresse: www.kvg.de.
Vorübergehendes Gaststättengewerbe
Anzeige eines vorübergehenden Gaststättenbetriebes gemäß § 6 des Hessischen Gaststättengesetzes (HGastG)
Wer zu besonderen Anlässen vorübergehend ein Gaststättengewerbe ausüben möchte, muss dies gemäß § 6 HGastG bei der Gemeinde Fuldabrück anzeigen.
Gemeinde Fuldabrück der Gemeindevorstand Am Rathaus 2 34277 Fuldabrück
Telefon: 05665 / 94 63-0 Fax: 05665 / 94 63-88 eMail: rathaus@fuldabrueck.de
Sie bauchen Hilfe oder Sie möchten Hilfe anbieten? landkreiskasselhilft.de
Die Fuldabrücker Partnergemeinde St. Johann in Tirol