Bekanntmachung der Öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Fuldabrück hat in ihrer Sitzung am 21.02.2019 beschlossen, den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 41 mit der Bezeichnung "Sondergebiet Möbelhaus – östlich der L 3460" mit Begründung und Umweltbericht sowie den bereits vorliegenden wesentlichen umweltbezogenen Stellungnahmen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB auf die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.