Sehr geehrte Vorsitzende der Elternbeiräte,
das Land Hessen hat eine weitere Verordnung vom 16.03.2020 erlassen, welche die Ihnen übersandten zwei Verordnungen in den §§ 1 – 3 neu fasst. Diese Verordnung ist beigefügt.
Interessant für Sie ist insbesondere § 2, welcher im Absatz 1 geändert und im Absatz 2 unter lfd. Ziffern 11 und 12 um weitere Personengruppen ergänzt wurde. Ein geänderter Antrag auf Aufnahme ist in der Homepage der Gemeinde Fuldabrück eingestellt.