Beitragsdatum:
17.07.2014
Amtliche Beglaubigung von Unterschriften
Für die Beglaubigung von Unterschriften sind mitzubringen:
- gültiges Ausweis- oder Passdokument
- Anforderungsschreiben / evtl. Vordruck für die Unterschrifts-Beglaubigung
WICHTIG:
Die Unterschrift darf erst zum Zeitpunkt der Beglaubigung geleistet werden!!!
Welche Unterschriften kann das Bürgerbüro nicht beglaubigen?
- Unterschriften auf Verträgen und wichtigen Erklärungen wie z. B. Testamente, Darlehensverträge, Grundbuchauszüge, Patientenverfügungen, Vorsorgevollmachten, etc. (hierfür sind Notare oder Ortsgerichte zuständig)
Ansprechpartner für die Fuldabrücker Ortsgerichte sind:
- OT Dörnhagen: Herr George 05665/9379999 (0172 1330166) JoergGeorge@aol.com
- OT Bergshausen: Herr Semler 0561/582136
Gebühren:
Die Gebühr für eine Unterschriftsbeglaubigung beträgt: 7,00 €