Letzte Veränderungen:
25.05.2022
Personalausweis
Benötigte Unterlagen zur Beantragung eines Personalausweises:
- gültiges Ausweisdokument
- letzte Personenstandsurkunde
- 1 aktuelles Biometrisches Passbild (nicht älter als 3 Monate)
- Sollte der Antragssteller unter 16 Jahre alt sein, so bedarf es der Zustimmung des Sorgeberechtigten/ der Sorgeberechtigten. (siehe Anhang)
- Bei Abhandenkommen des Personalausweises ist bei Neubeantragung die Verlustanzeige der Polizei mitzubringen, sowie eine Geburtsurkunde sofern kein gültiges Ausweisdokument vorhanden ist.
Gebühren:
Antragssteller ab 24 Jahren | 37,00 € |
Antragssteller unter 24 Jahren | 22,80 € |
Weitere Gebührenregelungen:
Erstmaliges Setzen der PIN | gebührenfrei |
Änderung der PIN-Nummer (z.B. PIN vergessen) | gebührenfrei |
Ändern der Anschrift bei Umzug | gebührenfrei |
Sperren der Online Ausweis-Funktion im Verlustfall | gebührenfrei |
Entsperren der Online Ausweis-Funktion | gebührenfrei |
Nähere Informationen finden sie unter folgender Webseite: www.personalausweisportal.de
Bitte beachten Sie:
- Gemäß § 1 Abs. 1 Personalausweisgesetz besteht für jeden deutschen Staatsangehörigen, sobald er 16. Jahre alt ist, eine gesetzliche Pflicht im Besitz eines gültigen Ausweises zu sein.
- Sollte ein Ausweisdokument nicht rechtzeitig beantragt werden, so kann gemäß § 5 Personalausweisgesetz eine Geldbuße erhoben werden.
- Bei Namensänderungen müssen neue Ausweisdokumente beantragt werden.
- Bei Ersatz wegen Diebstahl ist eine Anzeige bei der Polizei notwendig und diese ist bei einer Neubeantragung vorzulegen.
- Bei Diebstahl oder Verlust des neuen Personalausweises mit der Online-Ausweis Funktion, müssen Sie umgehend eine Sperrung der Chipkarte veranlassen. Dies kann zum einen beim Bürgerbüro oder außerhalb der Öffnungszeiten beim telefonischen Sperrnotruf (ab 01.01.2014) unter folgender Telefonnummer:
„116 116“ im Inland und „+49 116 116“ aus dem Ausland geschehen.