Letzte Veränderungen:
14.01.2019
Kinderreisepass
Für die Beantragung eines Kinderreisepasses müssen folgende Unterlagen vorgelegt werden:
- eine Geburtsurkunde
- wenn vorhanden: alten Kinderreisepass
- die Unterschriften beider Erziehungsberechtigten (Vordruck Kinderrreisepass)
- 1 biometrisches Passbild
- Das persönliche Erscheinen der Kinder ist erforderlich
Der Kinderreisepass kostet 13,00 €.
Für eine Verlängerung sowie Aktualisierung des Lichtbildes, ist eine Gebühr von 6,00 € zu entrichten. Hierfür benötigen Sie ein aktuelles biometrisches Passbild.
Kann nur ein Erziehungsberechtigter bei der Gemeinde vorstellig werden, muss der Personalausweis des fehlenden Elternteils zusätzlich vorgelegt werden.
Wichtig: Der Kinderreisepass kann nur bis zum 12. Lebensjahr ausgestellt werden. Darüber hinaus wird ein Personalausweis beantragt. (Siehe Personalausweis)
Rechtsgrundlage:
§ 6 Passgesetz