Personen mit dauerhaften körperlichen oder geistigen Beeinträchtigungen können einen Antrag auf Feststellung der Schwerbehinderung oder einen Antrag auf Änderung der Schwerbehinderung stellen.
Der Antrag wird von uns an das Hessische Amt für Versorgung und Soziales weitergeleitet und dort entschieden.
Sortierung erfolgt in alphabetischer Reihenfolge
Döring, Christina
05665/9463-46
05665/9463-88
Integration und Soziales
Messner, Stefanie
05665/9463-42
05665/9463-88
Integration und Soziales