Folgende Unterlagen werden benötigt:
eine Geburtsurkunde
wenn vorhanden: alten Kinderreisepass
die Unterschriften beider Erziehungsberechtigten (Antrag/Zustimmung zur Ausstellung eines Ausweisdokumentes)
1 aktuelles Biometrisches Passbild (nicht älter als 3 Monate)
Das persönliche Erscheinen der Kinder ist erforderlich
Gebühr: 13,00 €
Hinweise:
Ein Kinderreisepass kann nur rechtzeitig vor Ablauf der Gültigkeit verlängert werden. Bereits am Tag nach Ablauf der Gültigkeitsdauer ist eine Verlängerung rechtlich und technisch nicht mehr möglich. Nach Ablauf der Gültigkeit ist nur die Ausstellung eines neuen Kinderreisepasses möglich. Für eine Verlängerung ist jeweils ein aktuelles Lichtbild erforderlich.
Bitte beachten sie, sofern ein Reisepass oder Personalausweis ausgestellt wurde:
Unabhängig von der Restgültigkeit des Ausweisdokuments verlieren Ausweisdokumente Ihre Gültigkeit, wenn Ihr Kind anhand des darin eingetragenen Lichtbilds nicht oder nicht mehr zweifelsfrei identifiziert werden kann. Dies kann z.B. auch zu Zurückweisungen an Grenzübergängen führen.
Bitte überprüfen Sie daher regelmäßig, z. B. vor Urlaubsreisen, ob eine Identifizierung Ihres Kindes anhand des Lichtbilds noch zweifelsfrei möglich ist. Sollte das nicht der Fall sein,
beantragen Sie bitte ein neues Ausweisdokument.
Bei Neubeantragung von Kinderreisepässen dürfen diese ab dem 1. Januar 2021 nur noch für einen maximalen Gültigkeitszeitraum von 12 Monaten ausgestellt werden.
Soll ein Kinderreisepass verlängert werden, darf ab dem 1. Januar 2021 die Gültigkeit des Verlängerungsaufklebers ebenfalls nur maximal 12 Monate betragen.
Bisher ausgestellte Kinderreisepässe sind bis zum jeweils aufgedruckten Gültigkeitsdatum gültig.
Kann nur ein Erziehungsberechtigter bei der Gemeinde vorstellig werden, muss der Personalausweis des fehlenden Elternteils zusätzlich vorgelegt werden.
Der Kinderreisepass wird nur bis zum 12. Lebensjahr ausgestellt werden. Darüber hinaus kann ein Personalausweis oder Reisepass beantragt.