Liebe Bürgerinnen und Bürger,
in den vergangenen Tagen haben die illegalen Müllablagerungen – auch als „Wilder Müll“ bekannt – in der Gemeinde Fuldabrück deutlich zugenommen.
Die Entsorgung dieser Abfälle verursacht erhebliche Kosten, die letztlich von der Gemeinde getragen werden müssen.
Aktuell ist insbesondere die Stichstraße Kurze Hecke / Ecke Bergstraße stark von solchen Ablagerungen betroffen (siehe Lageplan). Dies beeinträchtigt unter anderem die Autobahn GmbH, die dadurch nur schwer Zugang zu ihrem Grundstück hat und notwendige Arbeiten nicht durchführen kann.
Wir weisen darauf hin, dass laut § 28 Abs. 1 Satz 1 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes Abfälle ausschließlich in dafür zugelassenen Anlagen oder Einrichtungen – wie z. B. Abfallbeseitigungsanlagen – entsorgt werden dürfen.
Illegale Müllentsorgung stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit einer Geldbuße von bis zu 100.000 Euro geahndet werden. Verstöße werden konsequent zur Anzeige gebracht.
Wir bitten Sie daher um Beachtung und bedanken uns für Ihr verantwortungsvolles Verhalten.
Ihre Gemeindeverwaltung Fuldabrück