Ab Mai 2025 gelten neue Regeln für die Ausstellung von Reisepässen und Personalausweisen


Für die Ausstellung von Personalausweisen und Reisepässen sind nur noch digitale Lichtbilder zulässig.

 

Was ist ein digitales Lichtbild/Passfoto?
Das digitales Passfoto ersetzt das klassische Papierbild.  Die digitalen Lichtbilder erfüllen alle biometrischen Vorgaben und sind speziell für die Verwendung in amtlichen Dokumenten optimiert.


Wie kann ich ein digitales Lichtbild übermitteln?
Ab dem 1. Mai 2025 haben Bürgerinnen und Bürger folgende Möglichkeiten:

 

Wie funktioniert die Übertragung an das Bürgerbüro?
Das digitale Foto wird über zertifizierte Schnittstellen direkt und sicher in die Bearbeitungssoftware des Bürgerbüros übertragen.


Kann ich ein digitales Lichtbild/Passfoto selbst erstellen?
Selbst aufgenommene digitale Passbilder sind für die Beantragung von Reisepässen oder Personalausweisen nicht zugelassen.

Die gesetzlich vorgeschriebene digitale Übermittlung muss über zertifizierte, sichere Schnittstellen erfolgen – entweder direkt im Bürgerbüro oder durch autorisierte Dienstleister (z. B. zertifizierte Fotostudios oder Drogeriemärkte).


Müssen bestehnde Ausweise erneuert werden?
Nein. Bereits ausgetselle Dokumente behalten ihre Gültigkeit bis zum Ablaufdatum. Das digitale Lichtbild ist nur für Neubeantragungen ab dem 1. Mai 2025 vorgeschrieben.