Am 08. Oktober 2023 findet die Wahl des hessischen Landtags statt. Wahlberechtigte die bei der Wahl nicht persönlich anwesend sein können oder die Wahl lieber zuhause treffen möchten und nicht in einem Wahllokal, haben die Möglichkeit per Briefwahl abzustimmen.
Hier gelangen Sie zum Wahlschein Online-Antrag.
Wir erklären, wie das funktioniert:
Wer ist wahlberechtigt?
Sie dürfen wählen, wenn alle der folgenden Voraussetzung zutreffen:
wenn Sie mindestens 18 Jahre alt sind,
wenn Sie seit mindestens 6 Wochen im Land Hessen Ihren Wohnsitz haben,
Deutscher im Sinne von Artikel 116 Abs. 1 des Grundgesetzes sind.
Sollten Sie keine Wahlbenachrichtigung bis zum 17.09.2023 erhalten haben und glauben, wahlberechtigt zu sein, dann wenden Sie sich bitte an das Wahlamt.
Wie kann ich per Briefwahl abstimmen?
Sie benötigen einen Wahlschein, welchen Sie auf Antrag bei der Gemeinde Fuldabrück erhalten. Den Antrag können Sie online bei der Gemeinde Fuldabrück stellen, per E-Mail unter wahlen@fuldabrueck.de, postalisch über die Rückseite der Wahlbenachrichtigung oder im Briefwahlbüro im Rathaus während der Öffnungszeiten. Im Briefwahlbüro kann auch direkt vor Ort gewählt werden. Die online Beantragung ist nur bis zum 04.10.2023 möglich.
Bis wann kann per Briefwahl abgestimmt werden?
Ihr Wahlbrief muss am Wahltag (08. 10.2023) bis spätestens 18 Uhr bei der Gemeinde Fuldabrück eingegangen sein. Sie können uns Ihre Unterlagen postalisch zusenden (Postzustellungszeiten beachten!), sie im Rathaus oder Briefwahlbüro persönlich abgeben oder in den Briefkasten des Rathauses einwerfen. Zusätzlich haben Sie die Möglichkein die Wahlbriefe am Wahltag im Wahllokal abzugeben.
Welche Zeiten muss ich berücksichtigen?
Das Briefwahlbüro ist während der Öffnungszeiten des Rathauses Fuldabrück erreichbar:
Montag | 08:00 Uhr | - | 16:00 Uhr |
Dienstag | 08:00 Uhr | - | 16:00 Uhr |
Mittwoch | 08:00 Uhr | - | 12:00 Uhr |
Donnerstag | 08:00 Uhr | - | 18:00 Uhr |
Freitag | 08:00 Uhr | - | 12:00 Uhr |
Am Freitag, 06.10.2023, ist das Briefwahlbüro von 08.00 bis 13:00 Uhr geöffnet.
Wegen plötzlicher Erkrankung können Briefwahlunterlagen noch am Samstag, 07.10.2023, 10.00 Uhr – 12.00 Uhr, und Sonntag, 08.10.2023, 08.00 Uhr - 15.00 Uhr, beantragt werden.
Kontakt zum Briefwahlbüro
Rathaus Fuldabrück, Sitzungsraum im Erdgeschoss
Am Rathaus 2, 34277 Fuldabrück
Tel. 05665/94 63-38
E-Mail: wahlen@fuldabrueck.de, www.fuldabrueck.de